
Am 9. Oktober 2022 haben wir darüber geschrieben, wie Bundesbern auf den Gewaltaufruf von Scientology reagiert hat. Nun informieren wir euch, wie verschiedene Kantone reagiert haben.
Zuerst bedanken wir uns herzlich – unsere Informationen wurden von vielen sehr geschätzt und unsere Fragen wurden von allen angeschriebenen Kantonen beantwortet.
Wie Ihr bestimmt wisst, wird in der Schweiz der Föderalismus grossgeschrieben und wir wussten natürlich bereits im Voraus, dass jeder Kanton selbst urteilen soll und wird, ob und was für Massnahmen ausgesprochen werden. Auch wenn je nach dem keine direkten Massnahmen erfolgen werden, dann ist es eben wichtig, dass wir den entsprechenden Stellen aufzeigen konnten, wie Scientology tickt und was sie sich alles erlauben.
Wir halten nochmals fest, dass es irrelevant für uns ist und wir nicht die Absicht haben, dass eine Anzeige von Amtes wegen gemacht wird. Scientology soll sich einfach fair und transparent verhalten – u.a. haben wir bereits mehrmals gefordert, dass sie alle ihre Stände korrekt anschreiben, keine Behinderten und auch keine Kinder und Jugendliche ansprechen sollen.
Nun zu den verschiedenen Reaktionen.
Kanton Aargau – Regierung und Kantonspolizei

Der Kanton Aargau hat uns wie folgt geantwortet: «Mit Ihrem Schreiben vom (….) haben Sie sich, neben anderen Personen, an uns gewandt mit verschiedenen Fragen zu den Tätigkeiten von Scientology. Für die Prüfung der Rechtsmässigkeit respektive Strafbarkeit eines Verhaltens ist die Staatsanwaltschaft zuständig. Dementsprechend leiten wir Ihr Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau zur sachgemässen Behandlung weiter“.
Wie schön, dass sich auch andere Personen an die Aargauer Regierung gewandt haben. Das freut uns sehr und zeigt auf, dass wir bei weitem nicht die einzigen sind, die sich ab Scientology stören.
Zusätzliche Informationen:
Im Kanton Aargau hat Scientology in verschiedenen Städten verschärfte Auflagen erhalten:
Rheinfelden: Der Stand muss auf allen 4 Seiten, sondern auch alle Standmitarbeiter müssen mit einem Scientology Schild und ihrem Namen korrekt angeschrieben sein. Sie dürfen den Stand für Flyerverteilung nicht verlassen und dürfen Passanten nicht belästigen, wenn sie nicht angesprochen werden wollen.
Bereits zwei Mal gab es während den Aktionen von Scientology durch uns veranlasste Standabbrüche: das erste Mal haben sie ihren Stand an einem falschen Platz aufgebaut und das zweite Mal haben sie sich nicht an die Auflagen des Stadtrates gehalten, ihren Stand korrekt anzuschreiben.
Dies war für Scientology zu viel des Guten, denn sie sind über die Grenze geflüchtet und haben ihren Stand bereits mehrmals auf der deutschen Seite in Rheinfelden aufgestellt.
In Aarau: Dianetik inkl. Tarnorganisationen haben bereits eine Kontingentierung erhalten und der Stand muss mit Scientology angeschrieben sein.
Windisch-Brugg: nach der unglaublichen Standaktion direkt vor dem Campus von Scientology inkl. Polizeieinsatz, erhalten sie keine Standbewilligungen mehr. Damals wurde diese Aktion glücklicherweise mit der folgenden Standbeschriftung durchgeführt: «Man kann immer etwas tun». Sehr viele Passanten haben sich beschwert und rasch konnten wir die direkte Verbindung zu Scientology aufzeigen, was überhaupt nicht gutgeheissen wurde. Selber schuld, Scientology.
Kanton Baselland – Regierung und Kantonspolizei

Die Sicherheitsdirektion des Kantons Baselland hat uns darüber informiert, dass unser Schreiben an die Staatsanwaltschaft zur Abklärung rechtlicher Schritte weitergeleitet wurde.
Am Kronenplatz in Binningen: standen sie bis 2020 regelmässig an der Tramhaltestelle und verteilten ihre Flyer und Broschüren.
In Liestal: waren sie seit der Pandemie nur einmal aktiv an «der Allee» und auch dort wurden die Auflagen verschärft: der Stand muss korrekt mit Scientology angeschrieben sein und auch hier besteht eine Kontingentierung.
Besonders viele negative Reaktionen gab es im Jahre 2019, als Scientology mit ihrem Stand «Sag nein zu Drogen, sag ja zum Leben» direkt im Stedtli stand, was ein Irrtum war resp. die Bewilligung wurde nur erteilt, da nicht ersichtlich war, dass es sich um Scientology handelt. Ab diesem Moment hat Scientology nur noch am Standort in der «Allee» eine Bewilligung erhalten.
Wie in Rheinfelden war Scientology jedoch lange Zeit nicht mehr in Liestal – sie tun sich anscheinend sehr schwer, ihren Stand korrekt mit Scientology anzuschreiben (was für uns völlig unverständlich ist, denn an anderen Orten müssen sie dies ja schliesslich auch machen wie z.B. in Zürich).
Kanton Basel-Stadt – Regierung und Kantonspolizei

Hier ein Auszug aus der Antwort des Kantons-Basel-Stadt:
«Einleitend darf ich Ihnen versichern, dass dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Kantonspolizei Basel-Stadt der Schutz der Bevölkerung vor radikalem Fundamentalismus ein wichtiges Anliegen ist. Alle vorhandenen Instrumente von Prävention und Repression werden genutzt und die verantwortlichen Fachstellen sind in regelmässigem Austausch. Grundsätzlich ist aber auch festzustellen, dass die Meinungsfreiheit (Art. 16 BV) und die sogenannte Religionsfreiheit (Art. 15 BV) hohe Güter in einer Demokratie sind. Sie sind auch dann zu schützen, wenn die verbreitenten Inhalte nicht immer geteilt werden. Die Scientology Kirche Basel ist keine öffentlich-rechtlich und kantonal anerkannte Religionsgemeinschaft, sondern ein im Handelsregister eingetragener Verein und gilt demnach als juristische Person.»
Auch hier wurde unser Schreiben an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zur Überprüfung weitergeleitet.
Zusätzliche Informationen:
Seit August 2019 ist die Scientology Organisation trotz neu eröffneter Ideal Org im Jahr 2015 mit Ständen in Basel nicht mehr aktiv gewesen. Sie sind jedoch hauptsächlich als Flyer-Verteiler auf den Basler Strassen anzutreffen und die «tolle» Corona-Verteilaktion während der Pandemie ging ja wegen unserer Mitteilung an die Polizei und an die Medien total in die Hosen.
Und weil unsere Meldung so viel Aufmerksamkeit erregt hat, hat uns Scientology Basel, resp. der OSA-Mann Dierk aus München, versucht anzuzeigen: dabei handelt es sich um eine völlige Lappalie und um angeblich gelöschte Facebook Einträge, die allesamt gar nicht von uns stammen und wir nichts in diese Richtung gemacht haben. Zudem war Dierk leider nicht einmal fähig, den Nachnamen von Yolanda der Polizei korrekt anzugeben (!!!), weshalb die Anzeige nur gegen Beat aufgenommen wurde. Jedoch steht sie nun kurz vor der Verjährung und wir hoffen echt nicht, dass sich das Gericht mit so einer Lappalie befassen muss. Und falls doch, so stehen die Chancen sehr hoch, dass wir gewinnen werden.
Kanton Bern – Regierung und Kantonspolizei

Bern hat uns sehr rasch per E-Mail eine Antwort gegeben mit der Bitte, uns zu gedulden, weil mehrere Ämter kontaktiert worden sind.
«Die Scientology-Kirchen sind im Kanton Bern als private Vereine organisiert und unterstehen somit dem Vereinsrecht. Der Regierungsrat und die Kantonspolizei verurteilen jede Form von Gewalt und Aufrufen dazu. Aufrufe zu Verbrechen oder zu Gewalttätigkeiten, werden von Amtes wegen verfolgt und nicht geduldet, wobei die zitierte Äusserung noch polizeilicher Einschätzung mit Blick auf Art. 259 StGB nicht ausreichend konkret ist und die Anforderungen an das Offizialdelikt nicht erfüllt.»
Zusätzliche Informationen:
Scientology Bern war in den letzten zwei Jahren mit ihrem Stand auf dem Bärenplatz kaum zu sehen. Und ihr letzter Flyer-Verteileinsatz am Bahnhof Bern hat mit dem Berner Zeitung Artikel eine Lawine ausgelöst wie auch der frühere Artikel betr. dem Wegzug von Scientology aus der Stadt Bern – sie sind auf’s Land gezogen. Der Ableger in Bern ist nicht nur ein kleines Grüppchen, sondern sie sind auch alle in die Jahre gekommen – ausser im Internet mit ihrer Tarnorganisation sind sie nicht gross aktiv.
Neue und junge Mitglieder fehlen an allen Ecken und Enden, was sowieso für die ganze Schweiz gilt. Das zeigt sehr gut auf, dass sie überhaupt nicht erfolgreich sind, was das Rekrutieren von neuen Schäfchen anbelangt.
Wie es nach unseren Interventionen und der politischen Anfrage an die Stadtregierung in Thun aussieht, können wir euch nicht mit Gewissheit sagen, aber eines ist klar: seit 2020 haben wir keine Lesermeldungen betr. Scientology Standaktionen erhalten.
Kanton Fribourg – Regierung und Kantonspolizei

Auch im Kanton Fribourg ist Scientology nur als Verein eingetragen und nicht wirklich aktiv.
Wir haben folgende Antwort erhalten: «Unter diesen Umständen und da keine konkreten Vorkommnisse vorliegen, die die öffentliche Sicherheit betreffen würden, verweisen wir wie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement in seiner Antwort auf die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs und leiten Ihren Brief an ……… weiter, die Ihnen eine Antwort zur allgemeinen Frage des Verhältnisses zwischen dem Staat Freiburg und Religions- bzw. religionsähnlichen Gemeinschaften geben wird.»
Kanton Luzern – Regierung und Kantonspolizei

Der Kanton Luzern schreibt u.a.: «Ob es sich beim fraglichen und angeblich inzwischen gelöschten Facebook-Eintrag um einen öffentlichen und expliziten Aufruf zur Gewaltanwendung gegen Ihre oder anderen Personen handelt, müsste durch die zuständige Staatsanwaltschaft geprüft werden. Nachdem sich der mutmassliche Urheber dieses Facebook-Eintrags Mitglied als Scientology Gemeinde Zürich zu erkennen gibt, wäre eine Anzeige Ihrerseits an die Staatsanwaltschaft Zürich zu richten.
Des Weiteren verweist das Schreiben des Bundesamts für Justiz darauf, dass die Bundesbehörden keinen religiösen Status verleihen und demzufolge auch nicht entziehen können. Eine öffentlich-rechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaften geniessen im Kanton Luzern die römisch-katholische, die evangelisch-reformierte und die christkatholische Landeskirche (vgl. § 79 Kantonsverfassung [KV]; SRL-Nr. 1). Andere Gemeinschaften sind aktuell nicht anerkannt.»
Zusätzliche Informationen:
In der Stadt Luzern haben wir mit verschiedenen Interventionen und Beweisen eine Kontingentierung erreicht und wir konnten nicht nur zahlreiche Passanten, sondern auch die Behörden sensibilisieren. In diesem Jahr war der Dianetik Stand nur zwei Mal aktiv und die Tarnorganisation der Drogenbekämpfer wollten dieses Jahr grossartig ihr 30-jähriges Jubiläum feiern. Leider haben sie die Rechnung ohne uns gemacht. Glücklicherweise hat der OSA-Aufpasser, der stets sehr nervös und grimmig herumtigerte, auch seinen Teil dazu beigetragen, denn wie uns Passanten berichtet haben, haben sie sich unwohl gefühlt und sind auch deshalb gar nicht erst an den Scientology Stand gegangen. Da haben auch Ballone und Brötchen nicht mehr geholfen, das Ganze war DER Megaflop schlechthin.
In Sursee sind sie seit längerem nicht mehr erwünscht und in Emmenbrücke stehen sie gelegentlich auf dem Migros Areal.
Kanton Solothurn – Regierung und Kantonspolizei

Der Kanton Solothurn informiert uns wie folgt: «Artikel 259 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.1) stellt die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit unter Strafe. Das tatbestandsmässige Verhalten ist ungeachtet der Täterschaft strafbar. Strafrechtlich ist immer der konkrete Sachverhalt zu beurteilen. Die Beurteilung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft und/oder das Gericht.
Es handelt sich um ein Offizialdelikt. Sobald die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis haben, sind sie zur Abklärung des genauen Sachverhalts und allf. zu weiteren Ermittlungen verpflichtet. Es versteht sich, dass die Strafverfolgungsbehörden auch bei Offizialdelikten auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen sind.»
Und der absolute Hammer kommt am Schluss:
«Nehmen Sie bitte ausserdem zur Kenntnis, dass das Schreiben an das Amt ………, mit der Bitte um Vornahme geeigneter Massnahmen weitergeleitet wird.»
Zusätzliche Informationen:
In der Stadt Solothurn hat Scientology seit Jahren eine Kontingentierung von 4x pro Jahr. Dafür erhalten die Tarnorganisationen wie z.B. der «Weg zum Glücklichsein» oder die «Sag nein zu Drogen, sag ja zum Leben» auf dem SBB Areal immer wieder Bewilligungen zum Flyer verteilen. Wie aggressiv die Scientology Mitarbeiter mit Passanten vorgehen, haben wir im Juni 2022 persönlich erlebt und deshalb haben wir die Bahnpolizei eingeschaltet. Es ist noch offen, ob und welche Konsequenzen dies für Scientology haben wird.
In Olten ist Scientology seit der Pandemie nur noch sporadisch vor Ort anzutreffen.
Kanton St. Gallen – Regierung und Kantonspolizei

Aus diesem Kanton haben wir die folgende Antwort erhalten: «Die Kantonspolizei St. Gallen befasst sich mit polizeilichen bzw. strafrechtlich relevanten Sachverhalten und die Staatsanwaltschaft ist anschliessend für deren rechtliche Würdigung zuständig. Aufgrund dessen, werden wir Ihr Schreiben der Staatsanwaltschaft St. Gallen zustellen.»
Auch die Stadtregierung St. Gallen hat unser Schreiben an die Staatsanwaltschaft geschickt mit folgender Aussage: «Gemäss Rücksprache mit der Kantonspolizei St. Gallen wird diese das Schreiben zwecks strafrechtlicher Würdigung der Staatsanwaltschaft zukommen lassen.»
Wie auch andere Kantone bitte uns St. Gallen um folgendes: «Für den Fall, dass sich jemand der Freien Anti-SC Aktivisten konkret bedroht fühlen sollte, wenden Sie sich an die zuständige Polizeibehörde. Dadurch kann geprüft werden, ob allenfalls strafrechtliche Normen erfüllt sind oder ob sich Schutzmassnahmen aufdrängen.»
Zusätzliche Informationen:
Ein ganz dickes Lob gibt es von uns für St. Gallen. Nachdem wir zuerst Auflagen erhalten haben, kam die Kehrtwende ein Jahr später. Telefonisch hat man uns mitgeteilt, dass St. Gallen im Nachhinein erkannt hat, dass die entstandenen Probleme nicht von uns aus geschehen sind. Besonders in St. Gallen kamen uns aggressive Scientologen mehrmals zu Nahe und um uns zu schützen, haben wir die Passanten in bedrängten Situationen aufmerksam gemacht, um die Scientologen auf Distanz zu halten und damit wir bei einem Zwischenfall Zeugen gehabt hätten.
Diese positive Nachricht aus St. Gallen hat dazu geführt, dass wir wieder herzlich willkommen sind und wie ihr oben gelesen habt, kümmert man sich sehr gut um uns, wenn sogar Schutzmassnahmen erwähnt werden. Während unseren Einsätzen kommt gelegentlich die Polizei vorbei und fragt uns, ob wir in Ruhe gelassen werden und wir haben mehrmals Visitenkarten der Polizisten erhalten mit der Bitte, sich sofort zu melden, falls es Probleme gibt.
Nicht von ungefähr hat Scientology im Jahr 2020 verschärfte Auflagen erhalten. Da wir beweisen konnten, dass sie trotz Verbot dennoch Bücher verkauft haben, haben sie dementsprechend die Quittung erhalten: Nun darf nur noch ein einziges Buch am Stand aufgelegt werden. Dianetik ist deswegen in St. Gallen seit 2020 nicht mehr aufgetaucht.
Über die Begründung von Scientology, wieso Dianetik nicht mehr aufgetaucht ist, mussten wir Schmunzeln: plötzlich sei «der Weg nach St. Gallen zu weit».
Die Tarnorganisation CCHR hat dieses Jahr auch nur zwei Standbewilligungen gelöst.
In Wil (SG) hat Scientology seit Jahren eine Kontingentierung von lediglich 4 Mal pro Jahr.
Kanton Waadt – Regierung und Kantonspolizei

Im Allgemeinen ist die Polizei natürlich sehr aufmerksam gegenüber jeder Manifestation von Gewalt oder Aufrufen zu Gewalt und ergreift die erforderlichen vorbeugenden Massnahmen.»
Besonders toll ist, dass wir Informationen über einen Verein erhalten haben, welcher sich im Welschland aktiv mit der Sektenproblematik beschäftigt.
Zusätzliche Informationen:
Scientology erhält in der Stadt Lausanne mit ihren Tarnorganisationen regelmässig Standbewilligungen. Desweiteren prahlt Scientology auf Social Media, dass sie an Lausanner Schulen Vorträge über Drogenprävention durchführen. Selbstverständlich nehmen wir uns auch diesem Thema an und wir werden die Lausanner Behörden in allen Belangen detailliert aufklären.

Kanton Zug – Regierung und Kantonspolizei

«In diesem Sinne bedanken wir uns für Ihre Einschätzung, welche wir unter dem Gesichtspunkt einer Sensibilisierung der betroffenen Behörden in die Prüfung von Bewilligungen künftiger Aktionen von Scientology einfliessen lassen.»
Zusätzliche Informationen:
In der Stadt Zug wurden im Jahr 2020 die Standbewilligungen für Scientology verschärft und seitdem hat es keine einzige Standaktionen mehr gegeben.
Kanton Zürich – Regierung und Kantonspolizei

Wir haben bereits viel über diesen Kanton geschrieben – Scientology fühlt sich sehr wohl in diesem Kanton. Aber was uns sehr erstaunt hat ist, dass wir zuerst eine Antwort von der Kantonspolizei Zürich erhalten:
«Im Kanton Zürich wird öffentliche Aufforderung zu Gewalt nicht toleriert, sondern von der Polizei verfolgt und von den Justizbehörden bestraft. Objektiv betrachtet sehen wir dieses Zitat nicht zu einem Gewaltaufruf. «Wehtun» fordert ja nicht, dass man jemandem physisch Schmerzen zufügen muss und somit ist weder physische noch psychische Gewalt zwingend damit verbunden.»
Andere von der Kantonspolizei gemachten Aussagen waren zum Teil sehr irritierend! Vermutlich hat dies die Stadt Zürich auch so gesehen und uns interessanterweise drei Wochen später noch eine Antwort geschickt: die Vorsteherin des Sicherheitsdepartements und Stadträtin von Zürich uns auch eine Antwort gegeben.
«Die Stadtpolizei toleriert keine Aufrufe zur Gewalt. Diese werden grundsätzlich strafrechtlich verfolgt.» Sie listet dann mehrere Artikel im Strafgesetzbuch auf und schliesst diesen Fall mit folgendem: «Wie Sie bereits festgehalten haben, sind Aktivitäten gewisser Sekten bzw. sektenähnlicher Organisationen allerdings nicht allein mit Mitteln des Strafrechts oder Staatsgewalt zu begegnen. Eine wichtige Rolle kann aktive Aufklärung spielen, die den Einzelnen rechtzeitig vor möglichen Gefahren eines Beitritts zu einer Sekte warnen kann, aber bitte nicht vor den Standaktionen erfolgen.»
Trotz dieser Aussage dürfen wir in Zürich vor den Scientology Ständen stehen mit einem Abstand von 10 Meter, jedoch will uns Zürich aus Datenschutzgründen keine Angaben zu den unzähligen Standaktionen von Scientology und ihren Tarnorganisationen geben.
Zusätzliche Informationen:
In der Stadt Zürich geniesst Scientology mit über 60 Standbewilligungen pro Jahr eine fantastisch hohe Akzeptanz (Zahlen aus dem Jahr 2019 noch vor der Pandemie). Sie haben keine Kontingentierung aber wie bereits erwähnt muss wenigsten Dianetik sehr gross und auf allen vier Seiten mit Scientology angeschrieben sein und sie dürfen kein Material verkaufen.
In Winterthur darf Dianetik bis heute 2-mal pro Monat im Städtli aktiv sein. Eine Kontingentierung gilt nur dann, wenn sehr viele Anfragen von anderen Standbetreibern eintreffen im Sinne einer Gleichberechtigung.
In Fehraltorf stehen sie immer wieder vor der Migros und bieten ihr ganzes Material an und man schaut dem Treiben einfach zu.
Zusammenfassung:
Überall in der Schweiz ist Scientology lediglich als Verein eingetragen.
Seit Juni 2019 sind wir in der Deutschschweiz aktiv und wir stellen zufrieden fest, dass der Scientology Radius in dieser Zeit massiv eingeschränkt worden ist und sehr viel Bewegung in diese Angelegenheit gekommen ist. Zudem wissen die Kantone und Behörden unsere Aufklärungsarbeit sehr zu schätzen.
Natürlich können wir nicht in allen Kantonen vor und neben den Scientology Ständen aktiv sein, dafür sind wir es aber viel mehr im Hintergrund.
Falls eine Schule, Universität oder ein Verein wünscht, mehr über unsere Arbeit, Erlebnisse und über Scientology zu erfahren, dann werden wir sehr gerne einen Vortrag darüber halten. Auch helfen wir immer wieder gerne bei Diplom- oder Abschlussarbeiten.
In der Schweiz wünschten wir uns auch eine ähnliche Reaktion wie in Deutschland: dort nämlich beobachtet der deutsche Verfassungsschutz Scientology mit der Begründung, dass sie «fundamentalistisch und demokratiefeindlich» sind.
Und zuletzt noch dies:
Wichtig ist, dass man beim Thema «Hatespeech» u.v.m. als Bürger achtsam bleibt und jeder Aufruf zur Gewalt mit Facts und Beweisen der Polizei resp. den Behörden meldet, unabhängig dessen, ob es eine direkte oder indirekte Form des Gewaltaufrufes ist – dabei soll auch keine Rolle spielen, ob der Gewaltaufruf psychisch oder physisch gemacht wird.

2 Kommentare zu „«Hate speech» von Scientology Schweiz mit nachhaltigen Folgen für die Psychosekte – Teil 2 mit Reaktionen und Facts der verschiedenen Kantone“