«Hate speech» von Scientology Schweiz mit nachhaltigen Folgen für die Psychosekte – Teil 1 mit Reaktionen und Facts aus Bundesbern

Wie wir euch in unserem Blogbeitrag vom 10. Juni 2022 informiert haben, hat Scientology Schweiz einen unglaublichen, noch nie dagewesenen Beitrag publiziert, mit Bezug auf ihren Ehrenkodex, in diesem Fall Punkt 12.

Anscheinend hat Scientology das Gefühl, dass ihre Ethikkommission und auch der Ehrenkodex über den Gesetzen steht, was jedoch nicht nur völlig absurd sondern auch sinnbefreit ist und von Selbstüberschätzung nur so überbordet.

Aber genau dies hilft uns in unserer Hintergrundarbeit eben sehr und wir bedanken uns bei Scientology – sie liefern uns immer wieder Steilvorlagen, die wir (in Fussballsprache) nach raschen und herrlich ausgelösten Angriffen in Tore verwandeln können. Oder sie machen so viele Abwehrfehler, die dann automatisch zu mehreren Heimniederlagen der Psychosekte führen.

Wie wir bereits berichtet haben, kam es nach diesem Gewaltaufruf «Fürchte dich nie davor, einem anderen in einer gerechten Sache wehzutun» innert einem Monat zu zwei versuchten Tätlichkeiten uns gegenüber – sowohl in Luzern und am Bahnhof in Solothurn (SBB Areal), was beweist, dass Scientologen so einen Aufruf durchaus ernst nehmen. Da wir jedoch beide Male ausweichen konnten, haben wir keine Anzeige erstattet – dies würde sich jedoch und wortwörtlich «schlagartig» ändern, sollten wir in Zukunft einer versuchten Tätlichkeit nicht mehr ausweichen können.

Auch haben wir während drei Jahren viele Male gesehen, dass sich Scientologen aggressiv vor ihren Ständen verhalten, wenn Passanten kein Interesse auf das Anquatschen zeigten oder resolut mit «Nein!» klargemacht haben, dass sie nichts mit Dianetik oder mit Scientology zu tun haben wollen. Wird so ein Verhalten, z.B. mit ausgestrecktem Arm direkt vor dem Körper von Passanten, welche so unmittelbar am weiter gehen behindert werden, einem Fahrradfahrer direkt im Weg stehen oder abdrängen, wie im Rundschaubericht „Die Seelenfänger und ihre Methoden“ vom 21. Oktober 2020 gut ersichtlich ist, einfach so geduldet?

Steter Tropfen höhlt den Stein

Da wir im Hintergrund bereits viel erreicht haben, haben wir uns entschieden, erneut denselben Weg zu gehen, um das Thema Scientology nachhaltig in der Regierung, den Kantonen, Politiker und in allen Köpfen zu «verankern». Denn je mehr alle informiert sind, wie Scientology tickt, was sie antreibt und wie sie vorgehen, desto mehr kann vorbeugend etwas unternommen werden, sei es mit Restriktionen oder sei es eben auch damit, dass Kantone, Städte und Behörden diesen Gewaltaufruf und gewisse Vorfälle festhalten, registrieren und eine entsprechende Akte anlegen (können).

Damit kann in Zukunft jeder kleinste Vorfall seitens Scientology für die Psychosekte schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Gerne veröffentlichen wir nun Auszüge aus Bundesbern – herzlichen Dank für die fachliche, ausführliche und tolle Antwort! Unser Anliegen wurde nicht nur ernst genommen, viele Aussagen, welche selbstverständlich sachlich formuliert sind, zeigen auf, wie so ein Gewaltaufruf, auch wenn es zu keiner Anzeige von Amtes wegen kommen wird (was nie unser Ziel war), durchaus seine Spuren hinterlassen hat. Und dies ist alles andere als ein Vorteil für Scientology. Also auch hier eine Steilvorlage für uns.

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD

Zuerst haben wir das EJPD, das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement angeschrieben und wir bedanken uns für die sehr ausführliche Antwort, welche im Namen von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Auftrag gegeben wurde. Wir haben sehr wertvolle Informationen, Urteile und Paragrafen erhalten, die wir in Zukunft anwenden können.

Hier einige Auszüge des EJPD’s: «Zuerst möchten wir darauf hinweisen, dass Schweizer Bundesbehörden einen «religiösen Status» weder verleihen noch entziehen können. Die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und religiösen Gemeinschaften ist Aufgabe der Kantone (Artikel 72 Absatz 1 BV). Gemeinschaften, die religiöse oder weltanschauliche Ziele verfolgen, organisieren sich in der Regel als privatrechtliche Vereine gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 60 ff).

Interessant also, dass Scientology Schweiz immer lockerflockig prahlt, als Religion oder als religiöse Gemeinschaft anerkannt zu sein. Dies ist schweizweit also gar nicht möglich, da ausschliesslich die Kantone eine Anerkennung aussprechen können, wenn sie denn wollen.

Eines vorweg: Keine der angefragten Kantone anerkennen Scientology also als Religion oder religiöse Gemeinschaft, sondern lediglich als Verein. Im Jahre 2015 hat nur das AWA-Basel-Stadt Scientology als «religiöse Gemeinschaft» ohne Absprache mit der Kantonsregierung anerkannt. Auf der Homepage von Scientology Schweiz versuchen sie sich natürlich trotzdem krampfhaft als religiöse Gemeinschaft darzustellen mit dem Satz der Stadtpolizei Zürich – man höre und staune…:

„Der Verein Scientology wird in der Schweiz grundsätzlich als religiöse Gemeinschaft anerkannt, sofern er nicht kommerziell auftritt.»

Aber auch hier haben wir jedoch bereits bewiesen, z.B. in St. Gallen, dass Scientology sehr wohl kommerziell auftritt. Etliche Kantone und Städte haben entsprechende Auflagen verhängt. So darf die Psychosekte an vielen Orten keine Bücher, CD’s etc. mehr zum Verkauf anbieten.

Obwohl der Kanton Zürich auch heute noch sehr erfreut über Scientology zu sein scheint (wir haben bereits darüber berichtet), hat unsere frühere Intervention doch «gefruchtet»: Scientology Stände müssen gross auf allen Seiten auch mit Scientology angeschrieben sein und auch in Zürich dürfen keine Bücher, CD’s etc. mehr verkauft werden. Danke, Stadt Zürich – wir loben euch hiermit explizit für die gefällten Entscheide und für die klare Verschärfung von Auflagen.

Zurück zu den Auszügen aus Bundesbern – auch diese Zeilen sind höchst interessant:

«Organisationen mit religiösen Tendenzen können sowohl positiv als auch negativ auftreten. Möglich ist auch eine ideologische-fundamentalistische Voranstellung der eigenen Weltanschauung vor Verfassung und Demokratie. Solche negativen Einflüsse von Gruppierungen ist aktiv und entschieden zu begegnen. Sofern Mitglieder solcher Organisationen unzulässigen Druck auf Dritte ausüben oder deren Persönlichkeitsrechte verletzen, greifen straf- und privatrechtliche Normen (Nötigung nach Artikel 181 StGB, Persönlichkeitsschutz nach Artikel 28 ff. ZGB).

Und: «Artikel 15 BV schützt auch die negative Religionsfreiheit, oder Freiheit, keiner Religion anzugehören. So besteht ein öffentliches Interesse, dass bei der (versuchten) Anwerbung von Passanten und Passantinnen auf öffentlichem Grund keine widerrechtlichen, insbesondere täuschenden oder sonst unlauteren Methoden angewendet werden und Menschen nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden (vgl. BGE 125 I 369 E. 7 betreffend Scientology). Dies gilt umso mehr, wenn den Betroffenen nicht zugemutet werden kann, sich eine eigene Meinung über Sekten oder Religionsgemeinschaften zu bilden. Bei religiös unmündigen Kindern unter 16 Jahren ist zudem die Einwilligung der Eltern einzuholen. So ist es beispielsweise problematisch, wenn mit Jugendlichen ohne vorgängige elterliche Einwilligung Stresstests durchgeführt werden oder versucht wird, ihnen Kurse zu vermitteln.»

Genau diese von uns gemachte Beobachtung in Luzern im Oktober 2021, als Scientology 15-jährige angesprochen und einen Stress-Test mit ihnen durchgeführt hat, führte zu einem «20 minuten» Bericht, der für sehr grossen Wirbel und Aufmerksamkeit gesorgt hat, sogar im Bundesamt für Justiz: Scientology soll bei Standeinsatz Jugendschutz missachtet haben

Und abschliessend: «Die lokalen Behörden verfügen demnach über einen Ermessensspielraum, um unter Einhaltung der verfassungsmässigen Rechte geeignete Massnahmen zu ergreifen. Sie können auch Ihre Vorschläge zu Auflagen für Standaktionen prüfen

Wunderbar! Genau das machen wir ja, Vorschläge unterbreiten und Beweise liefern: zwischen den Zeilen also praktisch mit dem Segen des EJPD’s und Bundesbern. Das freut uns wirklich sehr und motiviert uns noch mehr, unseren Weg in diesem Sinne weiterzugehen.

Am 10. Oktober 2022 veröffentlichen wir die tollen Reaktionen und vielseitigen Antworten der verschiedenen Kantone. Wir sind noch lange nicht fertig mit Scientology – Gesetze sind schliesslich für etwas da und bitte schön wach bleiben, Scientology.

3 Kommentare zu „«Hate speech» von Scientology Schweiz mit nachhaltigen Folgen für die Psychosekte – Teil 1 mit Reaktionen und Facts aus Bundesbern

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