
Es ist wieder soweit – und doch ist es eine Premiere! Scientology geht gegen uns gleich doppelt gemoppelt vor: Zuerst haben wir Post vom Zivilkreisgericht Basellandschaft-Ost erhalten, und zudem wurde auch eine Strafanzeige gegen uns eingereicht.
Zuerst stellen wir nochmals klar, dass Scientology KEINE Religion ist und in der Schweiz deshalb auch nicht als Religion anerkannt ist. Auf idw – Informationsdienst Wissenschaft wurde am 15.03.2002 ein sehr guter Artikel mit dem Titel «Scientology ist eine extremistische Religion» veröffentlicht – hier einige Auszüge daraus:
«Dass die ideologischen Inhalte Scientologys eher dem Sience-fiction-Genre entstammen, die der Mehrheitsmeinung einer aufgeklärten Gesellschaft widersprechen und auf Axiomen beruhen, die anerkannte Werte der westlichen Zivilisation kategorisch ablehnen, darf bei der Einordnung als Religion keine Rolle spielen.»
und weiter:
«Allein im Dianetik-Kapitel über politische Dianetik halte Scientology gesellschaftliche und politische Entwürfe bereit, die eindeutig die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnten.»
Am Schluss dieses kurzen Berichtes steht klar, deutsch und deutlich geschrieben:
«Sektenbeauftragte warnen vor der umstrittenen Gemeinschaft: Sie soll ihre Mitglieder systematisch unterdrücken und finanziell auszubeuten.„
Zurück zu unserem Fall. Wir, die FASA, werden dieses Mal von einer Deutschen Scientologin in der Schweiz vor Gericht gebracht, wegen eines Blogbeitrags, welcher nur mit Beweisen geschrieben wurde. Die Scientologin hat einen Zürcher Anwalt beauftragt, eine Zivilklage und Strafanzeige zu lancieren mit folgenden Gesetzesartikel:
Art. 28 im ZGB (Zivilrecht):
Der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB) gibt jeder Person, die von einer anderen Person widerrechtlich in ihrer Persönlichkeit rassistisch verletzt wurde oder wird, das Recht, gerichtlich gegen die Täterin oder den Täter vorzugehen und Wiedergutmachung einzufordern.
261 ff. ZPO (Zivilrecht):
wird gewährt, wenn der Gesuchsteller glaubhaft macht, dass ein ihm zustehender Anspruch verletzt ist oder eine Verletzung zu befürchten ist und ihm aus der Verletzung ein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil droht.
Art. 261 im StGB (Strafrecht):
Artikel 261bis des schweizerischen Strafgesetzbuches verbieten die Diskriminierung von Menschen und den Aufruf zu Hass, namentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung.
Art. 173 im StGB (Strafrecht):
Bei der üblen Nachrede nach Art. 173 StGB wird die Äusserung gegenüber einem Dritten getätigt, nicht gegenüber dem Verletzten direkt. Es handelt sich beim Delikt der üblen Nachrede um den Vorwurf eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, den Ruf des Opfers zu schädigen.

Scientology will uns und unseren Verein «vernichten und zerstören», so wie die L. Ron Hubbard Richtlinien dies sogar befehlen. Auch für diese Aussage haben wir Beweise – sh. weiter unten.
Seit dem SRF Rundschaubericht vom Oktober 2020 gelten wir, die FASA, als SP’s (unterdrückerische Personen), welche von allen Scientologen weltweit auf allen Ebenen gehandhabt werden können – mit sogenannten «Fair Game» Methoden. Mit dieser Deklaration können sämtliche Scientology-Richtlinien gegen uns angewendet werden und dazu benutzen sie auch ihre «Ethik-Richtlinien» (sh. Teil 1, Teil 2, Teil 3 und Teil 4).

Wir zitieren aus dem Scientology Buch «Einführung in die Ethik der Scientology» (Scientology eigenes Justizapparat), welches vom Sektengründer L. Ron Hubbard selbst geschrieben wurde, und zwar aus dem Buch auf Seite 391 zum Thema «Recht und Rechtssystem». Hier sehen jetzt alle, was Scientology von unseren demokratischen Rechtssystemen effektiv hält (sh. auch unsere Einleitung zu Beginn unseres Blogbeitrags) und Scientology wettert nachweislich auch gegen die Polizei und Gerichtssysteme(!):
«Die Gesellschaft scheint heutzutage so gestaltet zu sein, dass jeder heruntergekommene Fiesling jede tüchtige Person torpedieren kann und dabei sogar von den Machthabern unterstützt wird.
Dies allein könnte den Niedergang einer Zivilisation bewirken, da die Belohnung dafür, tüchtig zu sein, durch den Nachteil unzulänglich gemacht wird, dass heruntergekommene Kriminelle, Gammler und erniedrigte Wesen je nach Laune herumballern, begünstigt von ihren Beschützern und Sponsoren – „dem Rechtssystem“ und den modernen Regierungen.
Von ihren kriminellen Gefährten selbst infiziert, setzen sich die Polizei und Gerichtssysteme daher hauptsächlich aus heruntergekommenen Leuten zusammen, die es im Leben auf keine andere Art schaffen könnten.
Es besteht wenig Absicht, Recht so auszuüben, dass Individuen sich verbessern können. Es besteht die volle Absicht, zu bestrafen und Elend zu schaffen.
Rechtssysteme werden dadurch zu einer Art Krebsgeschwür, das jede grossartige Ambition und Errungenschaft anständiger Bürger zerfrisst. – L. Ron Hubbard, Einführung in die Ethik der Scientology, Glostrub (Dänemark) 2007, S. 391 f.»
Scientology hat bereits viel gegen uns unternommen und ist immer gescheitert!
Seit Beginn unserer friedlichen Aufklärungsarbeit schreiben wir Informations-, Warn- und Unterwanderungs-Beiträge, sei es auf unserer Webseite, Blog, Facebook, Instagram, Linkedin, oder Blueskyp. Dabei halten wir uns immer an das geltende Recht inkl. Medienrecht und aus aktuellem Anlass ist es nun an der Zeit, unsere wichtigsten Erfolge aufzuzählen:
- Seit Beginn: etwa 10 Versuche aus Deutschland, Blogbeiträge zu löschen – wir hätten Unterlassungserklärungen unterschreiben sollen, was wir natürlich nicht gemacht haben.
- Januar 2022: Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Luzern (die Scientology Mission Luzern versuchte uns vergeblich anzuzeigen).
- April 2023: Der Sprecher der Schweizer Scientologen glaubte fälschlicherweise, dass wir Scientology im Kanton Aargau in ein schlechtes Licht gezogen haben. Damit löste er resp. Scientology Zürich einen langen Schriftwechsel mit dem Kanton Aargau aus, und sie versuchten den Datenschutz auszuhebeln, was jedoch damit endete, dass Scientology keine Informationen erhalten und aufgegeben hat.
- September 2023, kurz vor der Gerichtsverhandlung haben wir von 5 Scientologen (die dieselbe Zürcher Anwaltskanzlei beauftragten wie im aktuellen Fall) Post erhalten, die 5 verschiedene Blogbeiträgen betrafen. Ein Scientologe hat sogar die Anwaltskanzlei gewechselt und er hat von Bern aus versucht, unter Androhung von Gefängnis und einer Busse von CHF. 500‘000.–, dass wir einen Beitrag löschen sollten. Alle Versuche sind gescheitertet.
- September 2023: Sieg der FASA vor dem Basler Strafgericht gegen Scientology – als erste Aktivisten weltweit! Wir wurden von der angeblich „Üblen Nachrede“ freigesprochen.
- November 2023: Eine Scientology Familie aus Bayern hat uns mit einem deutschen Anwalt gedroht, uns vor Gericht zu bringen. Wir haben eine grosse Anwaltskanzlei in Deutschland eingeschaltet und erreicht, dass nichts geschehen ist und seither Funkstille herrscht.
- Dezember 2023: ein weiterer Einschüchterungsversuch, dieses Mal aus Bern. Er war ebenfalls erfolglos.
- April 2024: Nach einem Blogbeitrag über eine Scientology Kita in Zürich, hat der Sonntagsblick – und daraufhin zahlreiche Medien – diesen Fall aufgegriffen, was später dazu führte, dass die Kita ihre „Dienste“ einstellte und sie sogar geschlossen hat.
Falls euch unsere Aufklärungsarbeit gefällt und ihr den „Kampf“ David gegen Goliath gut findet, dann freuen wir uns über jede Spende! Zudem sind wir eine non-profit Organisation und arbeiten ehrenamtlich.
Hier unsere Bankverbindung:
Raiffeisenbank, 4410 Liestal
Kontoinhaber: Freie Anti-SC Aktivisten
IBAN: CH 85 8080 8009 3726 0107 0
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Und wie heisst ein Motto der Scientologen mit ihrem narzisstischen DARVO Verhalten?
Never defend always attack
(verteidige dich nie, attackiere immer)
Somit beenden wir diesen Beitrag einem Song von @JoBananas aus Schottland «The Cult of Pain – Der Kult des Schmerzes»:
2 Kommentare zu „CH – Baselland: Scientology vs FASA – erneuter Versuch, uns zum Schweigen zu bringen – dieses Mal jedoch zweigleisig! Unser QR-Code findet ihr am Schluss.“