Schweizer Datenschutz vs Scientology Zürich

Was für ein interessanter Freitag, den 31. März 2023. Unser Briefkasten wurde mit einem Schreiben der Stadt Aarau beglückt und bevor wir das Couvert öffneten, fingen wir mit «wetten» an.

Umso mehr waren wir über den Inhalt des Schreibens doch sehr erstaunt, da wir seit 2019 mit der Stadtpolizei Aarau gerade Mal Nullkomanix zu tun hatten. Wir zitieren euch die wichtigste Passage daraus:

«Mit Eingabe vom 16. März 2023, ersuchte uns die Scientology Kirche Zürich, vertreten durch ihren Präsident Jürg Stettler, um Zugang zu den bei der Abteilung Sicherheit vorliegenden Unterlagen zu «Scientology» und «Dianetik», den Akten der für bewilligten Standaktionen sowie zu den Informationen zum Thema Scientology, die von einem Ehepaar an diverse Behörden zugestellt würden.»

Gemäss unserem Wissensstand hat die Stadt Aarau für die Scientology Standaktionen eine Kontingentierung von 8x pro Jahr und daran hat sich bis heute nichts geändert. Diese vorhandene Kontingentierung hat aber nichts, absolut überhaupt nichts mit der FASA zu tun, n’est pas.

Die letzte uns gemeldete Standaktion von Scientology war am 22. Oktober 2022, wo man klar ersehen kann, dass der Stand beim Kasinogarten weder mit «Dianetik» noch mit «Scientology» angeschrieben war. Hat hier vielleicht die Aarauer Bevölkerung reagiert und hat sich vielleicht jemand beschwert? Wir wissen es nicht.

Wir schmunzeln nur und wundern uns sehr, was den fast verschollenen Präsidenten von Scientology Zürich, Jürg Stettler, geritten hat, bei der Stadtpolizei Aarau eine solche Anfrage zu stellen. Jürg Stettler ist doch Schweizer und lebt / arbeitet seit Jahrzehnten in Horgen (ZH) – er sollte doch bestens über das Schweizer Gesetz informiert sein. Oder lebt er in einer Fantasiewelt mit der Scientology «Ethik-Richtlinien Teil 1, 2, 3 und 4» (die Ethikkommission ist ein Scientology interner Justizapparat) und denkt er vielleicht, dass das geltende Schweizer Gesetz nicht für Scientology gilt?

Oder hat diese lustige Scientology Anfrage evtl. mit unseren beiden Blogbeiträgen vom 9. und 10. Oktober 2022 zu tun mit unserer Anfrage in Bundesbern zum Thema «Hate speech»?

Lieber Herr Stettler, wir klären Sie gerne auf diesem Weg auf, da fällt uns wirklich kein Zacken von der Krone ab:

Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 (Stand am 23. Januar 2023)

Kein Schweizer Kanton ist verpflichtet / befugt ohne Einwilligung der betreffenden Person, die Personendaten an Fremde weiterzuleiten. Für die Einsicht der Personendaten der Schweizer Bevölkerung ist im Normalfall nur die Polizei befugt, aber auch sie darf dies nicht einfach so tun.

Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992 (Stand am 1. März 2019)

Für uns ist das Vorgehen von Jürg Stettler lediglich eines: sie ist höchst unprofessionell und seine überdimensionale Verzweiflung drückt zwischen den Zeilen durch. Könnte es tatsächlich sein, wie uns ex-Scientologen bestätigt haben, dass der Pressesprecher von Scientology Schweiz von Dänemark oder aus den USA tatsächlich massiv unter Druck kommen könnte?

Und wie wird die FASA wohl reagieren? Die Stadt Aarau schreibt uns:

«Sie erhalten hiermit die Gelegenheit, zum Gesuch der Scientology Kirche Zürich bis am 5. Mai 2023 schriftlich Stellung zu nehmen und uns innert gleicher Frist mitzuteilen, ob Sie in eine Bekanntgabe ihrer Personendaten einwilligen oder nicht.»

Wie wir wohl reagieren werden? Wir sind uns total unschlüssig und wissen kaum weiter.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

%d Bloggern gefällt das: