
Update vom 03.04.2025
Der US-Vizepräsident J.D. Vance hat an der Münchner Sicherheitskonferenz 2025 die Meinungsfreiheit in Europa angezweifelt – die Empörung nach seiner Aussage war natürlich dementsprechend gross. Und wie hat sich die Schweiz dazu geäussert? Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter dazu: «Es war eine liberale Rede, die in gewisser Hinsicht sehr schweizerisch war». Anzumerken gilt, dass sie ihre Äusserungen im Nachhinein wie folgt relativiert hat:
«Sie habe nur über einen Aspekt der Rede gesprochen, sagte Keller-Sutter in der Sendung «Infrarouge» des Westschweizer Fernsehens RTS. Und zwar über die Aussage von Vance, dass man auf die Bevölkerung hören und die Meinungsfreiheit garantieren müsse. Sie habe nicht über den Rest gesprochen.»
Warum beginnen wir unseren heutigen Blogbeitrag mit diesem Thema? Weil die «freie Meinungsäusserung», welche in der Bundesverfassung verankert und somit geschützt ist, anscheinend in Gefahr ist – zumindest in unserem Fall!
Am 18.11.2024 hatten wir einen Aufklärungsbeitrag über eine Dozentin im Gesundheits-Bereich publiziert und wir konnten so mit Beweisen die Scientology Unterwanderung aufdecken und viele Studenten inkl. Hochschulen in Hessen aufklären und warnen. Danach versuchte man uns jedoch in typischer Scientology Manier einzuschüchtern und mit zwei Anzeigen (Zivilgericht & Strafgericht) einzudecken (Teil 2, Teil 3, Teil 4).

Hier ein paar Eckdaten über diese hochrangige Scientologin aus der Region München:
Brunhilde* ist eine hochrangige Scientologin auf der OT6 Stufe, IAS-Mitglied und Grossspenderin mit US$ 250’000.—und US$ 500’000.–. Sie ist in der Region München wohnhaft und doziert im Bundesland Hessen.
Auch der hochrangige Aussteiger aus Wien, Wilfried Handl, hat sie vor Jahren in seinem Blog unter folgendem Titel «Welche deutschsprachigen Scientologen treiben sich in Geheimgruppen auf Facebook herum?» sogar mit Foto (Screenshot Nr. 25) erwähnt.
Sie teilte Beiträge in Facebook, in denen behauptet wurden, ADHS würde es nicht geben. Wir haben diese Beiträge für die Ewigkeit gespeichert, da sie ihr Facebook Profil nicht nur überarbeitet, sondern bei einem laufenden Verfahren auch sämtliche Einträge gelöscht hat.
Kehren wir nun wieder in die Schweiz zurück und zeigen euch die internationale Macht und den Einfluss von Scientology auf, welche alle weltweite Aktivisten, Gegner und Kritiker am liebsten vor Gericht zerren und mundtot machen möchte!
Wie wir erwähnt haben, wurden wir zivilrechtlich und strafrechtlich von der o.e. deutschen Scientologin im Kanton Baselland (Sitz unseres Vereines FASA) angezeigt – hier ein Auszug aus dem Entscheid des Zivilkreisgerichtes Basel-Landschaft Ost, welcher uns noch vor der Basler Fasnacht 2025 zugestellt wurde:

Aus dem Urteil des Zivilgerichts Baselland werden wir euch jetzt die wichtigsten Anschuldigungen aufzeigen und zitieren.
Punkt7:
«In dem Blogbeitrag hat die Gesuchsbeklagte die Religionszugehörigkeit der Gesuchsklägerin gegen ihren Willen verbreitet und somit in ihren Privatbereich, welcher von Art. 28 ZGB geschützt ist, eingegriffen.»
Hier ist gut erkennbar, wie das Scientology Narrativ auch im 21. Jahrhundert sogar vor Schweizer Richtern immer noch angewendet wird, trotzdem dass Scientology neuerdings selbst behauptet, eine «Philosophie & Theorie des Tuns & Handeln» zu sein. Der Bayerische Verfassungsschutz befasst sich in ihrer in 72-seitigen Broschüre eingehend mit dem Thema «Religion» und sie schreiben u.a. folgendes:
«Die SO sah sich ursprünglich selbst nicht als Religionsgemeinschaft. Die 1952 gegründete «Hubbard Association of Scientologists International» (HASI) hatte noch nicht den Anspruch erhoben, eine Kirche zu sein. Nachdem Hubbard jedoch juristische-taktische und steuerliche Vorteile erkannt hatte, betrieb er ab 1954 die Umwandlung seiner Organisation in eine «Kirche».
Seither tritt die SO in der Öffentlichkeit gegenüber demonstrativ als «Religionsgemeinschaft» auf und nennt ihre Trainer, die Auditoren, «Geistliche» und positioniert das «scientologische Kreuz» stets deutlich sichtbar an repräsentativen SO-Gebäuden, in Publikationen oder auf Briefköpfen etc.».
Und weiter:
«Für den staatlichen Umgang mit der SO ist die Frage, ob es sich bei der Organisation um eine Religionsgemeinschaft handelt, letztlich auch nicht entscheidend: Auch Religionsgemeinschaften sind in Deutschland an geltendes Recht gebunden und haben die freiheitliche demokratische Grundordnung zu achten».
Zudem «Hat die Scientology-Kirche in Deutschland den Status eines eingetragenen Vereins. Sie ist nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt und kann sich nicht auf das Grundrecht der Religionsfreiheit berufen.»
Das ist übrigens auch in der Schweiz so!
Scientology ist KEINE RELIGION, sondern eine fundamentalistische, demokratiefeindliche, totalitäre, menschenrechtsverletztende und narzisstische Wirtschafts- und Psychosekte, die Menschen, Kinder und Familien auf allen Ebenen zerstört. Dies bezeugen auch Aussteiger – sei es weltweit oder auch in der Schweiz.
Hier einige weitere Aussagen des Gerichts – der Entscheid ist insgesamt 13 Seiten lang!
Unter Punkt 7 steht auch diese Passage / Anklage:
«Weiter amüsiert sich die Gesuchsbeklagte in diesem Beitrag auch über die Gesuchsklägerin, indem die Autoren des Artikels Letztere als „Übermenschen“ bezeichnen und sie folgendes festhalten: „sie beherrscht nun Gedankenlesen, sie kann Materie bewegen (Teleportieren) und sie kann mit ihrem Wissen sehr viel Geld regenerieren“. Durch die Bezugnahme auf die Wahl der Gesuchsklägerin als stellvertretende Vorsitzende eines Vereins in Deutschland zielt die Gesuchsbeklagte darauf ab oder nimmt zumindest in Kauf, den beruflichen Ruf sowie das berufliche Ansehen der Gesuchsklägerin aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Scientology zu schädigen.»
und
«Auch die Aussage „Ist das nicht toll, wenn es Akademiker gibt, die mit der Scientology Technologie auf unsere Studenten losgehen und für die eigene Psychosekte enorme Beträge scheffeln und spenden können?“ ist rufschädigend.»
Desweiteren steht unter Punkt 10, 11, 14, 15 und 16:
«Wie unter vorstehenden Ziffern 7 und 8 ausgeführt stellt der Blog-Beitrag vom 18. November 2024 eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Gesuchsklägerin dar. Der Gesuchsbeklagte steht es frei weiterhin über die Scientology zu berichten, sofern sie in ihrer Berichterstattung die persönlichkeitsrechtlichen Aspekte beachtet.»
«Zusammenfassend kommt das Gericht nach summarischer Prüfung zum Schluss, dass der Blogbeitrag vom 18. November 2024, welchen die Gesuchsbeklagte auf ihrer Website «Antiscientologyblog» aufgeschaltet hat, die Persönlichkeitsrechte der Gesuchsklägerin verletzt.»
«Die Gesuchsklägerin beantragt, dass die Gesuchsbeklagte zu verpflichten sei, den Blogbeitrag mit dem Titel «DE-Hessen: die Scientologin Brunhilde* aus der Region Frankfurt» vom 18. November 2024 auf der von ihr betriebenen Website www.antiscientologyblog.com und jeder anderen von ihr betriebenen Website zu löschen und jegliche künftige Berichterstattung dieser Art zu unterlassen.»
Und zum Schluss noch dies:
«Weiter beantragt die Gesuchsklägerin den Erlass der Massnahmen unter Androhung einer Ordnungsbusse von CHF 1’000.– pro Tag sowie der Bestrafung ihrer Organe nach Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall. Diese beiden Vollstreckungsmassnahmen Strafandrohung und Ordnungsbusse sind geeignet, um den Anspruch der Gesuchsklägerin zu sichern. Zudem sind sie auch verhältnismässig. Die Höhe der Ordnungsbusse von CHF 1’000.— pro Tag der Nichterfüllung erscheint jedoch zu hoch und ist auf einen Betrag von CHF 300.– pro Tag der Nichterfüllung zu kürzen. Dies würde bei konstanter Zuwiderhandlung einen Betrag von CHF 9’000.– pro Monat geben. Dieser Betrag erscheint hoch genug, um das gewünschte Verhalten von der Gesuchsbeklagte zu erreichen.»
WIR FASSEN ZUSAMMEN:
Laut dem o.e. Entscheid hat die FASA mit ihrem Aufklärungsbeitrag über diese hochrangige Scientologin OT6 und IAS-Grossspenderin, das Persönlichkeitsrecht mit dem Art. 28 im ZGB angeblich verletzt.
Die FASA hat nach dem Erhalt dieses Entscheids am Freitag, 07.03.2025 diesen erwähnten Aufklärungsbeitrag auf Facebook, Instagram, Bluesky und auf der Webseite und Blog entfernt.
Der FASA wurden ausserdem folgende Kosten auferlegt: Gerichtsgebühr von CHF 800.– und Parteientschädigung an die Gegenseite von CHF 2’162.–.

Was werden wir jetzt unternehmen?
- Unsere Aufklärungsbeiträge werden nicht nur im ganzen deutschsprachigen Raum, sondern auch weltweit gelesen, sei es von Sektenexperten, Institutionen wie der Deutsche Verfassungsschutz, Regierungen, Medien, Betroffene und Studenten.
- Wir halten uns in jedem Aufklärungsblog an das Persönlichkeitsrecht (inkl. Verlinkungen).
- Wir haben den o.e. Gerichtsentscheid vom 06.03.2025 zur Kenntnis genommen und werden im Namen aller Sektenkinder, Aussteiger, Überlebende und dem Kinderschutz selbstverständlich mit unserem Aufklärungsblog weiterfahren. Wir lassen uns mit unserem gut funktionierenden Rechtssystem in der Schweiz von Scientology und ihren Fair-Game-Methoden inkl. Verleumdungskampagne gegen Aktivisten bestimmt nicht mundtot machen.
Wenn wir uns juristisch korrekt nicht mehr über Scientology äussern dürften, dann wäre die Meinungsfreiheit in der Schweiz tatsächlich in Gefahr!
Unser Fall zeigt einmal mehr auf, wie wichtig es endlich wäre, dass der Bundesrat, die Politik und die Kantone aktiv werden, was gefährliche Sekten in der Schweiz betrifft. Nicht umsonst hat Watson am 08.06.2024 den folgenden Artikel publiziert: «Behörden lassen Angehörige von Sektenmitgliedern kläglich im Stich».
Da dieser Fall noch lange nicht abgeschlossen und eine zusätzliche Strafanzeige gegen uns im Gange ist, bitten wir euch um finanzielle Hilfe. Jeder Franken oder Euro verwenden wir ausschliesslich für beide Verfahren und für alle anfallenden Anwaltskosten. Gemeinsam können wir viel gegen die manipulative und zerstörerische Scientology Sekte erreichen!
Zeigen wir Scientology, was Meinungsfreiheit und Demokratie bedeutet!
Spenden können gerne per Banküberweisung oder sogar ganz einfach per Paypal überwiesen werden:
Paypal: https://www.paypal.com/paypalme/FreeAntiSCActivists
Bankkonto bei der Raiffeisenbank: IBAN CH 85 8080 8009 3726 0107 0

Arrongance is the art of being proud of your own stupidity
12 Kommentare zu „CH / DE: Teil 5 – Brunhilde* aus der Region München setzt sich gegen die FASA vor dem Zivilgericht in der Schweiz durch – vorerst!“