
Lange ist es her, dass wir uns betreffend der Anzeige von Brunhilde* mit ihrem Zürcher Anwalt, Herr Feuerstein* mit einem Zwischenstand vom 14.11.2025 gemeldet haben.
Mittlerweile gibt es jedoch GOOD NEWS! Das Zivilgericht Baselland Ost in Sissach hat unsere Klageantwort von 50 Seiten plus unzählige Beweise zur eingereichten Prosekutionsklage angenommen und hat der Klägerin, Brunhilde*, am 25.11.2025 mit einer Verfügung angeordnet bis am 13.02.2026 eine schriftliche Replik einzureichen.
Hier die Erklärung zum juristischen Begriff «Replik»:
«Eine Replik stellt im Zivilprozess eine Einwendung des Klägers gegen eine vom Beklagten vorgetragene Einwendung dar.
Er kann aber auch neue Tatsachen vorbringen, die die Wirkung der vom Beklagten vorgebrachten Tatsachen entkräften. Die Replik unterliegt den allgemeinen Vorschriften über das Parteivorbringen. Die Erwiderung auf eine Replik nennt man Duplik (die folgenden Erwiderungen entsprechend: Triplik, Quadruplik …).»

Bei einer Zivilklage ist dies ein ganz normales Vorgehen und wir sind gespannt, wie unsere sattelfesten Beweise aus dem Weg geräumt werden könnten. Da müsste schon sehr viel hervorgezaubert werden – aber warten wir’s einfach ab, denn dieser Fall kann / könnte sich noch monatelang in die Länge ziehen.
Wir und unsere neue Medienrechts-Kanzlei sind bereit und wir werden nun die Adventszeit, Weihnachten und das Neujahr so richtig geniessen.
In diesem Sinne: Stay tuned.
Ein Kommentar zu “CH / DE – Baselland – München: GOOD NEWS! Anzeige von Brunhilde* aus München vs FASA – Teil 2”