CH – Zürich: Verhaltensregeln für Anwälte in der Schweiz sind eigentlich da, um eingehalten zu werden. Halten sich wirklich alle Anwälte daran?

Der Schweizerische Anwaltsverband SAV / FSA hat Standesrecht (SSR) – Schweizerische Standesregeln erlassen – zu Beginn steht folgendes:

Der Schweizerische Anwaltsverband, gestützt auf Art. 1 und Art. 12.10 der Statuten, im Bewusstsein, dass das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) die Grundsätze für die Ausübung des Anwaltsberufes in der Schweiz verbindlich festlegt, im Bestreben, die Verhaltensregeln der Anwältinnen und Anwälte in der Schweiz zu vereinheitlichen und die Berufsregeln des BGFA zu konkretisieren, erlässt die folgenden Standesregeln.

Was hat dies mit unserem Fall zu tun? Sehr viel.

Mit unserem Beitrag vom 11.06.2026 haben wir euch ausführlich informiert, dass wir in unserem Zivilgerichtsfall im Kanton Baselland, erneut mit Nazis verglichen werden. Schauen wir doch ganz genau hin, denn wir wurden nicht einmal, auch nicht zweimal, sondern drei Mal (!) mit Nazis und deren Vorgehensweisen verglichen!

Bereits in der ersten Klageschrift vom 24.01.2025 unter Punkt 22 erwähnt Anwalt Feuerstein* folgendes:

«Ganz analog zum hetzerischen Aufruf «Kauft nicht bei Juden»…»

Anmerkung: Am 6. März 2025 hat das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost einen Entscheid getroffen und uns folgende Kosten auferlegt: Gerichtsgebühr von CHF 800.– und Parteientschädigung an die Gegenseite von CHF 2’162.–.

Und um unsere Ehre noch mehr herabzusetzen, schreibt der gleiche Anwalt am 12. März 2026 unter Punkt 19 u.a.:

«Der Blogbeitrag der Beklagten (FASA) erinnert stark an die Nazi-Devise: Kauft nicht bei Juden (hier: Grenzt die Scientologen aus!)»

Da er immer noch nicht genug hat von Nazi-Vergleichen, kommt hier der unglaubliche, absolut niederträchtige, entwürdigende und ehrverletzende Nazi-Vergleich Nr. 3:

«Die Tonalität der Artikel und das Vorgehen der Beklagten (FASA) erinnert an die Massnahmen gegen Jüdinnen und Juden im Wirtschaftsleben der NS-Zeit und ist als systematische, organisierte Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Klägerin (Brunhilde*) zu beurteilen. Die Blogbeiträge der Beklagten (FASA) werden bewusst mit entmenschlichender, hetzerischer Sprache verknüpft. Die Beklagte versucht unter der Parole «Kauf nicht bei Scientologen!» die Kundschaft (im Fall der Klägerin deren Studierende) abzuschrecken und Scientologen öffentlich zu stigmatisieren. Solche öffentlichen Boykottaufrufe zielen explizit darauf, die Unterscheidung zwischen «nicht-Scientologen» und Scientologen im Alltag zu verankern und den dauerhaften Ausschluss von Scientologen aus Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen.»

Und genau deshalb zitieren wir nun einige Standes- und Verhaltensregeln des Schweizerischen Anwaltsverband – sie sagen mehr als tausend Worte…

Im Artikel 6 steht u.a.:
«Sorgfältige und gewissenhafte Berufsausübung – Anwältinnen und Anwälte üben ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft aus und halten sich dabei an die Rechtsordnung. Sie unterlassen jedes Verhalten, das ihre Vertrauenswürdigkeit in Frage stellt.»

Anmerkung FASA:
Sorgfältig und gewissenhaft? Sich an die Rechtsordnung halten? Jedes Verhalten unterlassen, das die eigene Vertrauenswürdigkeit in Frage stellt?

Gehen wir zum nächsten, sehr wichtigen Punkt. Der Titel im Teil V:

«Verhalten in der Öffentlichkeit und gegenüber Gerichten, Behörden und Kolleginnen und Kollegen sowie Gegenparteien».

Im Artikel 26 mit dem Titel «Auftreten gegenüber Gerichten und Behörden» steht u.a.:
«Auftreten gegenüber Gerichten und Behörden – Anwältinnen und Anwälte treten Gerichten und Behörden gegenüber mit dem gebotenen Anstand und Respekt auf und erwarten die gleiche Haltung ihnen gegenüber. Sie ergreifen alle rechtmässigen Massnahmen, die zur Wahrung der Interessen ihrer Klientschaft erforderlich sind.»

Anmerkung FASA: Anstand und Respekt?

Gut, dass es den Schweizerischen Anwaltsverband SAV FSA und Verhaltensregeln für Anwälte in der Schweiz gibt.

Alle die dies lesen, sollen sich bitte selbst eine Meinung bilden, ob die Verhaltensregeln in unserem Fall eingehalten worden sind.

In nicht ganz 10 Tagen wird das Zivilkreisgericht unsere letzte Klageantwort erhalten und wir hoffen sehr, dass die Gerechtigkeit siegen wird.

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