CH – Zürich: Verhaltensregeln für Anwälte in der Schweiz sind eigentlich da, um eingehalten zu werden. Halten sich wirklich alle Anwälte daran?

Der Schweizerische Anwaltsverband SAV / FSA hat Standesrecht (SSR) – Schweizerische Standesregeln erlassen – zu Beginn steht folgendes: Der Schweizerische Anwaltsverband, gestützt auf Art. 1 und Art. 12.10 der Statuten, im Bewusstsein, dass das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) die Grundsätze für die Ausübung des Anwaltsberufes in der Schweiz verbindlich festlegt,„CH – Zürich: Verhaltensregeln für Anwälte in der Schweiz sind eigentlich da, um eingehalten zu werden. Halten sich wirklich alle Anwälte daran?“ weiterlesen