CH / DE – Zürich / Hessen: eine Schweizer Anwaltskanzlei schickt uns am 23. Dezember 2024 eine Abmahnung mit der Aufforderung, einen deutschen Beitrag zu löschen und er schreibt, dass eine Strafanzeige gegen uns in Deutschland eingereicht wurde. Unsere Reaktion darauf: Merry Christmas, Scientology!

Wir haben noch gewitzelt, dass kurz vor Weihnachten eine Abmahnung oder eine Anzeige eintreffen wird und wir mussten herzhaft lachen, dass unsere Vorahnung tatsächlich eingetroffen ist.

Für unsere Blogleser vorweg – keine Angst: Gelöscht wird gar nichts. Wir schreiben Aufklärungsartikel und zeigen euch in diesem Beitrag auf eine andere, sehr interessante Art und Weise, was für ein Problem wir für Scientology darstellen – in allen deutschsprachigen Ländern. Und wie sie mit uns umgehen – immer und immer wieder.

Im Jahr 1976 schrieb der durchgeknallte Sektengründer L. Ron Hubbard die Richtlinie über die «Kriegsführung» gegen Scientology Kritiker, sogenannte SP’s – unterdrückerische Personen, die es der OSA, dem eigenen Geheimdienst von Scientology vorschreibt, gegen jegliche Aktivisten, Kritiker und ex-Sektenmitglieder vorzugehen und sie zu handhaben – egal auf welche Art und Weise. Hubbard war so irre, dass er sogar von «Krieg» spricht – wir zitieren:

«Dieser Krieg ist eigentlich ein Krieg der Gedanken und Äußerungen. Den gewinnt der, der am besten denkt und am besten spricht.»

Dass Scientology sehr gerne gegen Kritiker vorgeht, ist hinlänglich bekannt. Ihre Art und Weise, und als was uns Scientology ansieht, ist jedoch sehr bedenklich in einer Welt voller Drohungen, Kriege,  Rechtsradikalismus, Faschismus und dem überall erkennbaren politischen Rechtsrutsch.

Wie schreibt Joachim Herrmann, Staatsminister, bereits in der Einleitung des Berichts des Verfassungsschutzes Bayern 2020 sehr schön:

«Die vorliegende Broschüre klärt über die Ideologie und Ziele der SO (Scientology) sowie über ihre Strategien zur Gewinnung neuer Anhänger ebenso auf wie über ihre internen Strukturen und ihre Versuche, Kritiker mundtot zu machen».

Und weiter steht auf Seite 17:

«Um ihre politischen und wirtschaftlichen Ziele zu erreichen, betreibt die SO eine aggressive Expansionspolitik, die die Infiltrierung gesellschaftlicher Strukturen, die Verbreitung scientologischer Verfahren auf breiter Front und die konsequente Einschüchterung und Bekämpfung von Kritikern und Gegnern einschliesst

Auf Seite 47 kommt es noch viel besser:

«Mit welchen Mitteln bekämpft die SO Kritiker und Gegner? Die SO betreibt eine konsequent aggressive Strategie gegen Kritiker und Gegner ihrer Organisation. Als Wichtige Vorgabe dient dabei die Order Hubbards, wonach «feindlichen Kampagnen» niemals rein defensiv oder rechtfertigend begegnet werden soll, sondern stets mit Gegenangriffen in Form etwa von Gegenbeschuldigungen, Verleumdungen oder gerichtlichen Klagen.»

Es ist wirklich wichtig, dass alle ersehen können, wie Scientology ihre Methoden an Kritikern anwendet und was Kritiker in den Augen von Scientology sind. Dazu steht ebenfalls auf Seite 47:

«Mit der Stilisierung der Kritiker zum «Erzfeind» einer humanitären Fortentwicklung rechtfertigt die SO ihr zum Teil rigides Vorgehen gegen diese. Alle Massnahmen gegen die SO werden als «unterdrückerischer» Akt einer unterdrückerischen Person ausgelegt. Hubbard selbst stellte unterdrückerische Personen mit Verbrechern und Kriminellen gleich.»

Das muss man sich erst mal auf der Zunge «zergehen lassen». Aber es kommt noch besser – weiter steht:

«Diese (unterdrückerische Personen) gelte es zu entdecken, zu entlarven und zu bekämpfen. Basis hierfür ist die Fair Game Doktrin (Freiwild-Doktrin) der Scientologen. Nach dieser gelten bei der Bekämpfung keinerlei Regeln (!), vielmehr gelten sie als vollkommen rechtlos. Die Freiwild-Doktrin ist somit ein beredtes Beispiel für die Unvereinbarkeit der scientologischen Ideologie mit den Menschenrechtsgarantien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.»

Hubbard schreibt dazu:

«Eine unterdrückerische Person oder Gruppe wird zum «Freiwild». FREIWILD heisst: ohne Rechte für sich selbst, Besitztümer oder Stellung (…). Eine tatsächlich unterdrückerische Person oder Gruppe hat keinerlei Rechte, und gegen sie unternommene Handlungen sind nicht strafbar.»

HCO-Richtlinienbrief vom 1. März 1965, HCO (Abt.I), «Gerechtigkeit, Unterdrückerische Handlungen, Unterdrückung von Scientology und Scientologen, Das Freiwild-Gesetz», Hubbard-Kommunikationsbüro, Saint Hill Manor, East Grinstead, Sussex.»

Und genau deshalb haben wir uns bereits zwei Mal beim NdB, Nachrichtendienst des Bundes, gemeldet und auch in Deutschland sind wir sowohl beim BKA wie auch beim Verfassungsschutz bestens «bekannt» (sh. Teil 4 unseres Aufklärungsartikels inkl. Antwort des deutschen Bundestags).

Es ist wirklich toll, dass sich der Verfassungsschutz so ausführlich mit der Scientologie Strategie auseinandergesetzt hat, denn weiter steht:

«Die SO unterhält einen eigenen Geheimdienst («Office of Special Affairs» – OSA), dessen Aufgabe es ist, Gegner und Kritiker auszuforschen und gegebenenfalls konkrete operative Massnahmen gegen diese durchzuführen. Dazu gehören Verfolgung, Belästigung und Schikane mit dem Ziel der Zermürbung sowie Verleumdungskampagnen zum Zweck der öffentlichen Diskreditierung von Kritikern und Gegnern

So, nun veröffentlichen wir einen Auszug des eingeschriebenen Anwaltsschreiben, welches heute bei uns zugestellt wurde:

Mittlerweile kommt diese Zürcher Anwaltskanzlei zum siebten Mal mit Schreiben und Aufforderungen wegen eines Blogartikels auf uns zu.

  1. Bereits in unserem Bericht vom 24.05.2023 mussten wir die Aussage des Anwalts korrigieren, wir zitieren:

 «Die vielgemachte und immer wieder verbreitete Aussage und Märchen, dass „Scientology in der Schweiz als Religionsgemeinschaft anerkannt ist», stimmt so nicht, denn es war ein Bundesgerichtsentscheid, wie ja auch die o.e. Abkürzung BGE glasklar belegt – es war KEINE Bundesbehörde! Zudem wären wir nicht einmal stolz auf diese Bezeichnung, wie weiter unten schön ersichtlich ist…

Wir haben klare Beweise, und dies vom EJPD, «dass Schweizer Bundesbehörden einen «religiösen Status» weder verleihen noch entziehen können»! Und weiter: «Die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und religiösen Gemeinschaften ist Aufgabe der Kantone (Artikel 72 Absatz 1 BV). Gemeinschaften, die religiöse oder weltanschauliche Ziele verfolgen, organisieren sich in der Regel als privatrechtliche Vereine gemäss ZGB Art. 60ff.»

Es ist einfach unglaublich, dass wir ein ums andere Male Beweise auf den Tisch legen und diese einfach ignoriert werden. Aber eben, wir erwarten nichts anderes – wie haben wir oben bereits erwähnt, Scientology muss immer in die Offensive gehen.

2. Unser Beitrag vom 18.11.2024 mit dem Titel «DE – Hessen: die Scientologin mit Professoren- / Doktor-Titel aus der Region Frankfurt» gilt als Aufklärung und Warnung für alle betroffenen und ahnungslose Studenten.

  1. Alle Links sind öffentlich und somit absolut legitim – auch in Deutschland.
  2. Es ist interessant, dass ein Schweizer Anwalt unseren Aufklärungsbeitrag mit der typischen Scientology «Safe Point» Methode» als «Diskriminierung und Hetze» betitelt.
  3. Angeblich wurden wir von dieser Scientologin bei der Staatsanwaltschaft in Deutschland verzeigt.

Und hier nochmals die unglaubliche Richtlinie und Aufforderung zu Gewalt und Betrug von L. Ron Hubbard – Kritiker können nach seiner Ansicht nach «zerstört» werden, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen haben soll (sh. oben). Das ist einfach nur ungeheuerlich und wir hoffen, dass nun viele im deutschsprachigen Raum aus dem Tiefschlaf erwachen und erkennen, dass Scientology eine äusserst gefährliche und manipulative sowie geldgeile Wirtschaftssekte ist:

In diesem Sinne wünschen wir speziell Scientology «Merry Christmas»!

4 Kommentare zu „CH / DE – Zürich / Hessen: eine Schweizer Anwaltskanzlei schickt uns am 23. Dezember 2024 eine Abmahnung mit der Aufforderung, einen deutschen Beitrag zu löschen und er schreibt, dass eine Strafanzeige gegen uns in Deutschland eingereicht wurde. Unsere Reaktion darauf: Merry Christmas, Scientology!

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