
Und zu guter letzt kommen wir nun, mit all diesen Märchengeschichten, Behauptungen und Narrativen seitens Scientology, auch auf Behörden zu sprechen, denen die Hände gebunden sind! Aber lest doch bitte selbst…
Wir haben in Deutschland herumgefragt, ob es eine Liste aller Gerichtsurteile in Sachen Scientology gibt, sind dabei jedoch auf Antworten gestossen wie: «Das habe ich nicht», «das gibt es nicht» bis auf die seltsame Antwort einer Fachstelle, dass «diese Liste nur von einem Anwalt angefordert werden kann».
In den letzten 5 Jahren wurden wir von Betroffenen immer wieder nach so einer Liste gefragt – leider wussten wir damals nicht weiter und wir haben sie an die Sektenbeauftragten verwiesen. Dies war für uns keine angenehme Situation vor allem, als wir diese Informationen im Jahr 2023 selbst, reduziert auf ein bis zwei Urteile, in Anspruch nehmen mussten. Unsere grosse deutsche Anwaltskanzlei hat mit der Suche danach Zeit verloren, welche selbstverständlich auch zusätzliche Kosten generiert hat.
Deshalb haben wir uns entschieden, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und mit einem zusätzlichen Tipp eines Bloglesers (herzlichen Dank!) sind wir fündig geworden und haben gewühlt, gesucht, sortiert und selbst eine Liste erstellt. Sollte unsere Liste nicht vollständig sein oder sollte jemand wichtige Anmerkungen / Ergänzungen haben, so bitten wir euch, uns eine Mail zu schreiben, damit wir die Liste hier sofort ergänzen können, danke.
Hier nochmals zur Erinnerung die Aussage in der Pressemitteilung von Scientology, welche wir euch im Beitrag Teil 1 erwähnt haben:
«In Deutschland konnten die Versuche, Scientology zu unterdrücken, in den vergangenen 40 Jahren durch zahlreiche Siege für die Religionsfreiheit entscheidend abgewehrt werden – Siege, die heute in Form von Idealen Scientology-Kirchen in Machtzentren wie BERLIN, Handelszentren wie HAMBURG und Industriegiganten wie STUTTGART errungen wurden.»
Während unseren Recherchen nach der Wahrheit und auf der Suche nach Beweisen, haben wir von mehreren Lesern aus den Bundesländern Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg Hilfe bekommen und dies erlaubt es uns nun, dass wir zu einigen von Scientology gemachten Aussagen, welche wir im Teil 2 und Teil 3 veröffentlicht haben, vertiefte Informationen geben können.
Ihr werdet bald verstehen, warum die Bundesländer Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg nicht mehr viel gegen Scientology unternehmen (können). Scientology hat diese drei erwähnten Bundesländer in den letzten Jahrzehnten mit Gerichtsverfahren und Urteile überschüttet, so dass gewissen Behörden nur noch schweigen (müssen).
Die wenigen vorhandenen Sekteninformationsstellen wie NRW sind mit der zusätzlichen Arbeit aus anderen Bundesländern überlastet oder andere wie BaWü eröffnen eine Sektenberatungsstelle mit «SystemikerInnen», welche das Wort Sekte und Sektenkinder nicht mehr in den Mund nehmen. Diesen Fachpersonen fällt es mega schwer, das «Kind» beim Namen zu nennen und bringen neue Ausdrücke, welche niemand auf der Strasse kennt oder damit nichts anfangen kann. Dieser Zustand ist besorgniserregend, eine zusätzliche Erschwernis für uns alle und hilft lediglich Scientology!
Aus diesem Grund haben wir seit Monaten nur die Sektenstellen Bayern und NRW im Blickwinkel und wir schicken alle Betroffenen dorthin. Dort sind wir sicher, dass Sie wirklich Hilfe erhalten – das widerspiegelt sich auch in Erlebnisberichten über andere Fachstellen / Bundesländer, auf die wir hier nicht eingehen.
So, dann legen wir mit dem 4. Teil los und präsentieren euch alle gefundenen Urteile für und gegen Scientology in Deutschland. Die gleiche Arbeit werden wir nächstes Jahr für die Schweiz und Österreich machen. Wollt ihr mithelfen? Dann meldet euch bei uns.
HAMBURG und ihre Urteile
An dieses Bundesland haben wir eine wichtige Frage: Könnte es sein, dass es im Jahr 2017/2018 zwischen der Hansastadt und Scientology ein stillschweigendes Vertragsabkommen gab / gibt, mit welchem es untersagt ist, die Psychosekte seitens Politik, Behörden und Verfassungsschutz nicht mehr öffentlich kritisieren darf?
Sollten sich unsere Gedanken bewahrheiten, kann dies genau der Grund sein, warum Hamburg seit Jahren keine eigene Sektenanlaufstelle mehr hat und wir alle Anfragen von Betroffenen an NRW und Bayern verweisen… Falls diese Information, die wir erhalten haben, nicht stimmen, so müssen wir so oder so feststellen, dass weit oben im Norden etwas Seltsames vor sich geht!
Die schriftlichen Reaktionen des Scientology Pressesprechers Hamburg hat dazu geführt, viel Licht ins Dunkel zu bringen und die Scientology Statements sprechen Bände.
- Verwaltungsgericht Hamburg – die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Behörde für Inneres und Sport Amt für Verwaltung und Planung Abteilung für Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten, Johanniswall 2, 20095 Hamburg – hat das Verwaltungsgericht Hamburg, Kammer 2, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. November 2012 (Anmerkung FASA im Wortlaut: der Kläger ist Mitglied des Vereins Scientology Kirche Hamburg e.V. und der scientologischen Unternehmervereinigung „World Institute of Scientology Enterprises“ WISE).
Für Recht erkannt: Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen worden ist. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die nachfolgende Erklärung [Wortlaut der Technologie-Erklärung] mit der Zielrichtung, dass die Erklärung entsprechend ihrer Zweckbestimmung im Verkehr Verwendung findet – wörtlich und sinngemäß einer Person oder einem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, oder – wörtlich oder sinngemäß auf ihren Internetseiten zu verbreiten, oder Dritten auf andere Weise, insbesondere durch Verweise auf anderweitige Bezugsquellen, zugänglich zu machen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen. Hier handelt es sich um ein WISE-Unternehmen. - VG Hamburg, Beschluss vom 06.08.2007 – 2 E 2649/07 – Arbeitsgruppe „Scientology“ darf sich weiter vorläufig zu der „Flucht“ einer 14-Jährigen aus Berlin äußern
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einen Eilantrag der Eltern einer 14-Jährigen abgelehnt, der Leiterin der Arbeitsgruppe „Scientology“ zu untersagen, Auskünfte im Zusammenhang mit der „Flucht“. - BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 – BverwG 7 C 20.04 – Hamburg darf Erklärung zum Schutz vor Scientologen nicht an Unternehmen weitergeben
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Freie und Hansestadt Hamburg nicht befugt ist, Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr vorformulierte Erklärungen zu überlassen. - Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) bescheinigt der Scientology-Kirche Deutschland e.V., „den Menschen an sich zu binden und zu vereinnahmen und durch ihn Gewinne zu erzielen“. 1993
Angaben von Scientology und ihre Siege ohne Gewähr: (Scientology hält von Transparenz nicht viel, darum gibt es zu diesen Angaben keine Verlinkungen!)
- B. gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 27. Juni 2008 Verwaltungsgericht Hamburg. (not final)
- Scientology Kirche Deutschland, Scientology Kirche Hamburg gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 7. März 2008 Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg. (not final)
- B. gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 19. Dezember 2007, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht (wird in Nr. 2 oben, auf Seite 5 erwähnt) (not final)
- B. gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 15. Juni 2006, Verwaltungsgericht Hamburg.
- K. gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 15. Dezember 2005, Bundesverwaltungsgericht.
- K. gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 17. Juni 2004, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht.
- Church of Scientology International gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 22. April 2003, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Hamburg. (not final)
- Church of Scientology International gegen Freie und Hansestadt Hamburg, Juli 2002, Oberverwaltungsgericht Hamburg. (not final)
- H. gegen Scientology Kirche Hamburg e.V., 5. Januar 1998, Landgericht Hamburg.
- Scientology Kirche Hamburg e.V. gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 16. Februar 1995, Bundesverwaltungsgericht.
- Scientology Kirche Hamburg gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 24. August 1994, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht. (not final)
- Scientology Kirche Celebrity Center Hamburg e.V. gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 17. Februar 1988, Landgericht Hamburg.
- Scientology Kirche Hamburg gegen Freie und Hansestadt Hamburg, 14. Oktober 1985, Verwaltungsgericht Hamburg. (not final)
STUTTGART und ihre Urteile
Auch hier läuft seit mehr als 5 Jahren seitens der Behörden gegen Scientology nicht viel. Wie oft haben wir diverse Behörden besonders über die Unterwanderung informiert? Viele Male haben wir keine Reaktion erhalten.
Die jungen Eltern sind auf sich alleine gestellt und nirgends gibt es eine öffentliche Präventionsarbeit / Aufklärung über Scientology. Dieses Verhalten macht es Scientology Stuttgart einfach, neue junge Menschen zu rekrutieren.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 6. April 2022 (Aktenzeichen: 8 C 9.21) – Gericht kippt Scientology-Schutzerklärung
Die von L. Ron Hubbard gegründete Scientology Organisation verfolgt laut Verfassungsschützern ein totalitäres gesellschaftliches System und strebt danach, Kontrolle über Unternehmen zu erlangen. Bei der Vergabe bestimmter öffentlicher Aufträge empfiehlt das Innenministerium, dass Unternehmen sogenannte Scientology-Schutzerklärungen vorlegen müssen. Doch das Bundesverwaltungsgericht könnte bremsen.
- VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.01.2008 – 5 S 393/06 – Scientology muss für Informationsveranstaltungen Sondernutzungsgebühren zahlen
Für Informationsveranstaltungen der Church of Scientology International, Los Angeles, (Klägerin) in der Innenstadt von Stuttgart dürfen Sondernutzungsgebühren erhoben werden, weil sie als Werbeveranstaltung.
- VG Stuttgart, Urteil vom 07.11.2005 – 11 K 5593/03 und 11 K 5594/03 – Church of Scientology International muss Sondernutzungsgebühren bezahlen
Für Informationsveranstaltungen der Church of Scientology International (CSI) dürfen Sondernutzungsgebühren erhoben werden, weil sie damit auch kommerzielle, gewerbliche Zwecke verfolgt.
- VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 3057/99 vom 31.01.2002
§ 16 Abs. 8 Satz 1 StrG ermächtigt die Straßenbaubehörde zur Untersagung einer unerlaubten Straßenbenutzung, wenn diese bereits stattgefunden hat und eine Wiederholung zu besorgen ist.
Ein Verein, dessen Mitglieder auftragsgemäß und auf Grund vereinsinterner Anweisungen in Fußgängerbereichen und verkehrsberuhigten Bereichen Passanten geplant, regelmäßig wiederkehrend ansprechen und zu einem Informationsgespräch oder Persönlichkeitstest einladen und dabei Bücher und Broschüren verkaufen sowie in groß angelegten Aktionen kostenlos Zeitschriften und Zeitungen verteilen und damit für die Scientology-Lehre werben, überschreitet auch unter Berücksichtigung des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 5 Abs. 1 GG den Gemeingebrauch an diesen Verkehrsflächen.
Das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz ermächtigt nicht zur Androhung eines Zwangsmittels „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“. - VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1972/00 vom 12.12.2003
Werden die von einem Verein seinen Mitgliedern angebotenen entgeltlichen Leistungen von gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder getragen, von denen sie nicht gelöst werden können, ohne ihren Wert für den Empfänger zu verlieren, begründen die intern entgeltlich angebotenen Dienste keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 43 Abs. 2 BGB (wie BVerwG, Urteil vom 6.11.1997 – 1 C 18.95 -, BVerwGE 105, 313, 318).
Der Grundsatz der Vereinsautonomie schützt auch die Autonomie in der Bildung und organisatorischen Gestaltung des Vereins nach der freien Selbstentscheidung der Mitglieder, wozu auch die Einfügung in eine hierarchisch organisierte Gemeinschaft gehören kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.2.1991, BVerfGE 83, 341, 359 – Bahà’i). Im Falle der Einfügung in eine hierarchisch organisierte Gemeinschaft kann deshalb auch die Frage, ob der Verein nach seinem Gesamtgebaren einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 43 Abs. 2 BGB verfolgt, grundsätzlich nicht losgelöst von dem Willen des einzelnen Vereins und den Überzeugungen seiner Mitglieder beantwortet werden.
Auch nach aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen ist nicht erwiesen, dass die Scientology-Lehre von der Organisation nur als Vorwand für eine ausschließlich wirtschaftliche Zielsetzung benutzt wird.
Die Vorschriften über die Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins (vgl. §§ 21, 22, 43 Abs. 2 BGB) dienen maßgeblich dem Gläubigerschutz. Gefahren für das einzelne Mitglied, die sich in persönlicher oder finanzieller Hinsicht aus der Mitgliedschaft ergeben können, werden von ihrem Schutzzweck daher grundsätzlich nicht erfasst und sind deshalb auch nicht geeignet, die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Vereins zu begründen. Derartigen Gefahren kann jedoch insbesondere mit den Mitteln des Gewerberechts begegnet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.1998, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 7, und vom 16.2.1995, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 6). - VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 472/96 vom 12.07.1996
Mitglieder und Mitarbeiter einer Unterorganisation der Scientology-Kirche, die auf öffentlichen Verkehrsflächen Passanten ansprechen oder Druckerzeugnisse verteilen und dadurch für den Erwerb von Büchern oder Dienstleistungen werben, üben eine gewerbliche Tätigkeit aus, die den Gemeingebrauch überschreitet. - VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 176/96 vom 15.10.1996
Unterlassungs- und Folgenbeseitigungsbegehren eines Mitglieds der Scientology-Organisation wegen einer schriftlichen Äußerung der Landesregierung auf eine Landtagsanfrage zur Problematik staatlicher Kunstförderung bei Auftritten offen bekennender scientologischer Künstler.
Zur Qualität einer derartigen amtlichen Äußerung als mittelbarer faktischer Eingriff in Grundrechte. - VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 438/94 vom 02.08.1995
Verfolgt ein eingetragener Verein nach seinem Selbstverständnis religiöse Zwecke, so kann ihm auch bei überwiegender wirtschaftlicher Tätigkeit die Rechtsfähigkeit nach § 43 Abs 2 BGB nur entzogen werden, wenn er keine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft ist oder wenn die religiösen oder weltanschaulichen Lehren nur als Vorwand zur Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dienen (im Anschluß an BVerwG, Urt v 27.3.1992 – 7 C 21/90 -, NJW 1992, 2496).
Es ist Aufgabe der Behörde festzustellen, ob der eingetragene Verein entgegen seinem Selbstverständnis keine Religionsgemeinschaft ist oder die religiösen oder weltanschaulichen Lehren nur als Vorwand zur Verfolgung wirtschaftlicher Zwecke dienen. Fehlt es an diesen Feststellungen, so ist es nicht Aufgabe des Gerichts, anstelle der Verwaltungsbehörde die Religionseigenschaft abschließend zu klären (hier entschieden für „Verein Neue Brücke“, einer Untergliederung der „Scientology-Kirche“). - VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 1 S 2616/92 vom 21.01.1993
Eine Gemeinschaft kann im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht verlangen, daß der Staat die finanzielle Unterstützung für einen privaten Verein, der die Öffentlichkeit vor dem Wirken bestimmter Gruppierungen warnen soll, generell einstellt.
Die Frage, ob es sich bei der Scientology Kirche um eine Religionsgemeinschaft handelt, ist in der Rechtsprechung noch nicht geklärt und kann wegen ihrer Komplexität nicht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden werden.
Angaben von Scientology und ihre Siege ohne Gewähr: (Scientology hält von Transparenz nicht viel, darum gibt es zu diesen Angaben keine Verlinkungen!)
- Scientology Gemeinde Baden-Württemberg e.V. gegen das Land Baden-Württemberg, 12. Dezember 2003, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
- Scientology Mission Ulm e.V. gegen Stadt Kempten (Allgäu), 18. November 1996, Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg.
- Dianetic Stuttgart e.V. gegen Stadt Stuttgart, 17. November 1999, Verwaltungsgericht Stuttgart.
- Scientology Neue Brücke, Mission der Scientology Kirche e.V. gegen das Land Baden-Württemberg, 6. November 1997, Bundesverwaltungsgericht.
- Stadt Freiburg im Breisgau gegen M., 6. Februar 1996, Amtsgericht Freiburg im Breisgau.
- Verein Neue Brücke, Mission der Scientology Kirche e.V. gegen Land Baden-Württemberg, 31. Juli 1995, Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
- Scientology Kirche Deutschland e.V. gegen Land Baden-Württemberg, 26. August 1992, Verwaltungsgericht Stuttgart.
- Scientology Ulm, Mission der Scientology Kirche e.V. gegen Land Baden-Württemberg, 5. Juni 1986, Verwaltungsgericht Sigmaringen.
- In Sachen Stadt Stuttgart gegen K., 20. Mai 1985, Amtsgericht Stuttgart.
- In Sachen Stadt Stuttgart gegen M., 30. Januar 1985, Amtsgericht Stuttgart.
- F. gegen Scientology Kirche in Stuttgart, 8. Dezember 1976, Amtsgericht Stuttgart. (not final)
- Scientology Kirche Bayern e.V. gegen Bundesanstalt für Arbeit, Nürnberg, 19. Januar 2000, Sozialgericht Nürnberg.
BERLIN und ihre Urteile
Auch Berlin trifft es hart. Gemäss diversen Gerichtsurteilen ist es der Stadt Berlin sogar untersagt, über Scientology öffentlich zu warnen. Eine bessere Situation könnte sich Scientology gar nicht wünschen, gell?
Somit werden wir für diese Stadt immer wieder Warnungen über Scientology Aktivitäten auf Facebook, Linkedin, X, Instagram und Blueskyp publizieren, damit die Bevölkerung die Chance erhält, sich gegenseitig zu warnen.
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31.05.2016 – VG 4 K 295.14 – Mitgliedern von Scientology darf Zugang zu Verschlusssachen verweigert werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Mitgliedern der Scientology-Organisation der Zugang zu Verschlusssachen verweigert werden darf. - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.07.2009 – OVG 5 S 5.09 – Kein Warnplakat des Bezirksamtes vor Scientology-Zentrale
Scientology kann Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit für sich in Anspruch nehmen
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf musste ein im Januar 2009 vor der Zentrale der „Scientology Kirche e. V.“ in der Otto-Suhr-Allee angebrachtes Warnplakat hinsichtlich Sekten entfernen. - VG Berlin, Beschluss vom 27.02.2009 – VG 27 L 41.09 – Behörde muss Warnplakat vor Scientology vor Berliner Scientology-Zentrale entfernen
Staatliche Neutralitätspflicht – Bezirksamt darf vorerst nicht vor Scientology warnen
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin muss ein vor der Zentrale der „Scientology Kirche e.V.“ befindliches Warnplakat vorerst entfernen, weil damit in unzulässiger Weise in das Recht. - VG Berlin, Beschluss vom 11.01.2007 – VG 11 A 65.07 – Keine Straßensperrung für die Einweihungsfeier der Scientology-Zentrale
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen Eilantrag des Scientology Kirche Berlin e.V. auf vorübergehende Sperrung der Otto-Suhr-Allee in Berlin für den Fahrzeugverkehr abgelehnt. - VG Berlin, Beschluss vom 29.06.2006 – VG 1 A 145.06 – Scientology erstreitet Sondernutzungserlaubnis für Info-Stände während der Fußball-WM
In einem gerichtlichen Eilverfahren wandte sich die Scientology Kirche Berlin e.V. gegen einen Bescheid des Bezirksamts Mitte von Berlin, in dem ihr eine Sondernutzungserlaubnis für Informationsstände.
Angaben von Scientology und ihre Siege: (Scientology hält von Transparenz nicht viel, darum gibt es zu diesen Angaben keine Verlinkungen!)
- Scientology Kirche Berlin e.V. gegen Stadt Berlin, 27. Februar 2009, Verwaltungsgericht Berlin. (not final)
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin muss ein vor der Zentrale der „Scientology Kirche e.V.“ befindliches Warnplakat vorerst entfernen, weil damit in unzulässiger Weise in das Recht der Gruppierung auf freie Ausübung ihrer Weltanschauung nach Art. 4 Abs. 1 GG eingegriffen wird. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin einem entsprechenden Eilantrag von Scientology im Wesentlichen stattgegeben. - Scientology Kirche Berlin gegen Stadt Berlin, 29. Juni 2006, Verwaltungsgericht Berlin.
- Z. gegen Scientology Kirche Berlin e.V., 26. September 2002, Bundesarbeitsgericht.
- Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, 22. Januar 1991.
- Scientology Kirche Berlin e.V. gegen das Land Berlin, 12. Oktober 1988, Verwaltungsgericht Berlin.
- X. gegen das Land Berlin, 11. Februar 1981, Verwaltungsgericht Berlin.
ALLGEMEINE Urteile in Deutschland
Hier sieht die Sachlage für manche Bundesländer wie: Hessen, NRW, Bayern, Niedersachsen nicht anders aus. Scientology wurde auch hier dank diversen Gerichtsureilen salonfähig gemacht.
- BVerwG, Urteil vom 06.04.2022 – 8 C 9.21 – Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung von Scientology
Aussschluss von Förderung stellt Verstoß gegen Religions- und Weltanschauungsfreiheit dar. Eine Gemeinde darf die Bewilligung einer finanziellen Zuwendung, mit der umweltpolitische Zielsetzungen verfolgt werden, nicht davon abhängig machen, dass Antragsteller eine Erklärung zur Distanzierung. - OLG Köln, Urteil vom 08.04.2014 – 15 U 199/11 – Autocomplete-Funktion: Google-Suchmaske darf Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika nicht mit dem Wort „Scientology“ kombinieren
Klage gegen Google nur teilweise erfolgreich. Das Oberlandesgericht Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Google im Zusammenhang mit der Autocomplete-Funktion seinen Pflichten zur Überprüfung von konkreten Beanstandungen hinreichend.
- BGH, Urteil vom 14.05.2013 – VI ZR 269/12 – BGH-Urteil zur Google-Autocomplete-Funktion: Vervollständigungsfunktion kann Persönlichkeitsrechte verletzen
Google muss beleidigende Suchworte sperren / Google muss Suchvorschläge aber nicht vorab auf Rechtsverletzungen überprüfen. Verletzt die Autocomplete-Funktion einer Suchmaschine (hier: Google) Persönlichkeitsrechte, muss der Betreiber die entsprechende Wortkombination löschen. Der Betreiber ist aber regelmäßig nicht.
- Nimmt ein Betroffener den Betreiber einer Internet-Suchmaschine mit Suchwortergänzungsfunktion auf Unterlassung der Ergänzung persönlichkeitsrechtsverletzender Begriffe bei Eingabe des Namens des Betroffenen in Anspruch, setzt die Haftung des Betreibers die Verletzung zumutbarer Prüfpflichten voraus.
- Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.
- Weist ein Betroffener den Betreiber auf eine rechtswidrige Verletzung seines Persönlichkeitsrechts hin, ist der Betreiber verpflichtet, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.
- OLG-KOELN – Urteil, 15 U 199/11 vom 10.05.2012
1. Den bei Eingabe eines Suchbegriffs in eine Internet-Suchmaschine durch diese im Rahmen einer automatischen Vervollständigungsfunktion angezeigten Ergänzungssuchbegriffen ist nicht der Charakter eigenständiger inhaltlicher Aussagen der Suchmaschine bzw. deren Betreibers zu der von dem Nutzer mit der Eingabe des Suchwortes initiierten Recherche beizumessen.
2. Verneint das erkennende Gericht, dessen Mitglieder zu dem angesprochenen maßgeblichen Rezipientenkreis gehören, dass den angezeigten Ergänzungssuchbegriffen eine eigene Aussage der Suchmaschine innewohnt, mit der ein inhaltlicher Bezug zu dem eingegebenen Suchwort hergestellt wird, so ist es nicht gezwungen, dem zu der widersprechenden Behauptung der die Anzeige bestimmter Ergänzungssuchbegriffe und -begriffskombinationen als ehrverletzend angreifenden Partei, ein relevanter Teil der Rezipienten entnehme den angezeigten Ergänzungsbegriffen und Wortkombinationen eine solche Aussage, angetretenen Beweis durch Einholung eines demoskopischen Sachverständigengutachtens nachzugehen.
- VG-GIESSEN – Urteil, 2 K 5592/10.GI vom 14.09.2011
Unzulängliches Verhalten der Pflegeperson aufgrund außergewöhnlicher Lebensumstände in der Vergangenheit (mangelnde Kooperationsbereitschaft) führt nicht zwingend zur Annahme dauerhafter Ungeeignetheit. - BVERWG – Beschluss, 10 C 19.09 vom 09.12.2010
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Voraussetzungen einer Verfolgung wegen Verletzung der Religionsfreiheit nach der Richtlinie 2004/83/EG. - Bayerischer VGH, Urteil vom 19.05.2010 – 12 BV 09.2400 – Bayerischer VGH: Scientologin darf vorerst weiter als Kinderbetreuerin arbeiten
Betreuerin muss Eltern auf Scientology-Mitgliedschaft hinweisen und verpflichtet sich, keine „scientologischen Methoden oder Techniken“ anzuwenden. Eine Tagespflegeperson, die Mitglied der Scientology Kirche Deutschland e. V. ist, darf vorerst ihre Erlaubnis zur Kindertagespflege behalten und weiterhin die Betreuung von Kindern übernehmen. - Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2008 – 12 CS 08.1417 – Gericht bestätigt Schließung Scientology-naher Kindertagesstätte
Vorläufig keine Betriebserlaubnis für das „Haus für Kinder“ in München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2008 im Eilverfahren die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München bestätigt, wonach das von Scientology-Mitgliedern. - Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 130/05 vom 12.02.2008 (Münster)
Entscheidungsgründe:
259 – Die Berufung hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen.
260 – Die Klage, deren Hauptantrag, den in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat gestellten „Hilfsantrag“ bereits umfasst, ist unbegründet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Kläger und ihre Mitglieder weiterhin beobachten und dabei auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen.
Das Oberverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 12.02.2008 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Scientology in Deutschland weiterhin beobachten und dabei auch nachrichtendienstliche Mittel einsetzen darf (vgl. Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts vom 12.02.2008). Die Revision gegen dieses Urteil war nicht zugelassen worden. Dagegen hatte Scientology am 26.03.2008 Nichtzulassungsbeschwerde erhoben. Diese Nichtzulassungsbeschwerde hat Scientology mit einem am 28.04.2008 beim Oberverwaltungsgericht eingegangenen Schriftsatz zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 12.02.2008 rechtskräftig.
- Bayerischer VGH, Urteil vom 02.11.2005 – 4 B 99. 2582 – Scientology Kirche behält Rechtsfähigkeit als eingetragener Verein
Der Verein Celebrity Center Scientology Kirche München e. V. darf den Zusatz “ e.V. “ behalten. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt. Idealverein, Wirtschaftsverein, Entzug der Rechtsfähigkeit, Scientology, Celebrity Center, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Markt, Binnenmarkt, Anbieterwettbewerb, Auditing Fördermitgliedschaft. - BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 3.04 vom 09.03.2005
Der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG ist grundsätzlich auch dann nicht gerechtfertigt, wenn die Behörde zwar unter den materiell-rechtlichen Voraussetzungen, aber unter Verstoß gegen die gesetzliche Regel über die sachliche Zuständigkeit handelt. - VG Köln, Urteil vom 11.11.2004 – 20 K 1882/03 – Scientology darf durch den Verfassungsschutz des Bundes observiert werden
Die seit 1997 praktizierte nachrichtendienstliche Beobachtung des Scientology Kirche Deutschland e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht. - NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 LA 410/03 vom 15.03.2004
Zur Frage, ob das – auch auf die entgeltliche Abgabe von Literatur gerichtete – werbende Ansprechen von Passanten im öffentlichen Straßenraum auch dann als Sondernutzung nach § 18 Abs. 1 NStrG zu werten ist, wenn es sich als Ausübung der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) darstellt (im Anschluss an Senatsurteil vom 13.11.1995 – 12 L 1856/93 -, NVwZ RR 1996, 247 = NdsVBl. 1996, 59, sowie an BVerwG, B. v. 4.7.1996 – BVerwG 11 B 23.96 -, NZV 1996, 468). - BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 5 CE 02.3212 vom 14.02.2003
Staatliches Informationshandeln, Scientology, Unterlassungsanspruch, Veröffentlichung, Strafrechtliche Vorwürfe, Anhörung. - BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1531/96 vom 10.11.1998
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt den Einzelnen auch gegenüber der fälschlichen Zuschreibung von Mitgliedschaften in Vereinigungen oder Gruppen, sofern diese Zuschreibung Bedeutung für die Persönlichkeit und deren Bild in der Öffentlichkeit hat.
Es ist mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht unvereinbar, daß dem von einer Tatsachenbehauptung nachteilig Betroffenen die Möglichkeit, die Unwahrheit der Behauptung im gerichtlichen Verfahren geltend zu machen, unter Berufung darauf abgeschnitten wird, der sich Äußernde habe im Prozeß für seine Behauptung Belegtatsachen beigebracht. - OLG-KOELN – Urteil, 22 U 190/97 vom 21.04.1998
Die zivilgerichtliche Überprüfung eines Ausschlusses aus einer politischen Partei (§ 10 IV PartG.) hat sich wegen der Parteiautonomie u. a. darauf zu beschränken, ob der Ausschluß grob unbillig oder willkürlich ist.
Der Beschluß der Beklagten (C 47) über die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft bei Scientology und der Mitgliedschaft bei der Beklagten konkretisiert einen Grundsatz der Beklagten im Sinne von § 10 IV PartG. Ein derartiger Beschluß ist in dem gerichtlichen Verfahren wegen des Ausschlusses eines Parteimitgliedes, der auf Unvereinbarkeitsbeschluß gestützt wird, derselben Rechtsmäßigkeitsprüfung unterworfen, wie die Ausschließung selbst.
Der Unvereinbarkeitsbeschluß C 47 und die Entscheidungen der Beklagten über die Ausschließung der Kläger sind unter Berücksichtigung der Wertungen des Grundgesetzes nicht willkürlich, sie sind vielmehr sachlich gerechtfertigt. Die den Entscheidungen zugrundegelegten Tatsachen sind zutreffend festgestellt worden. Die Beurteilung und Wertung dieser Tatsachen als mit den Grundsätzen der Beklagten unvereinbar unterliegt nur der eingeschränkten Nachprüfung durch das erkennende Gericht.
Angaben von Scientology und ihre Siege in Deutschland: (Scientology hält von Transparenz nicht viel, darum gibt es zu diesen Angaben keine Verlinkungen!)
- Winkler gegen Freistaat Bayern, 9. März 2005, Bundesverwaltungsgericht.
- Celebrity Center Scientology Kirche München e.V. gegen Landeshauptstadt München, 2. November 2005, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof.
- Scientology Kirche Düsseldorf e.V., Eintragung im Vereinsregister, Amtsgericht Düsseldorf, 23. März 2004.
- Church of Scientology International gegen Stadt München, 26. März 2003, Verwaltungsgericht München. (not final)
- G. gegen Scientology Nymphenburg, Mission der Scientology Kirche e.V., 30. März 1993, Landgericht München I.
- G. gegen Scientology Kirche Frankfurt e.V., 27. Mai 1992, Landgericht Frankfurt am Main.
- Scientology Kirche Deutschland, Hubbard Scientology Organisation München e.V. gegen Axel Springer Verlag AG, Juni 1992, Landgericht Stuttgart.
- Stadt Hannover gegen H., 19. September 1990, Amtsgericht Hannover.
- Scientology Mission Frankfurt e.V. gegen die Stadt Frankfurt a.M., 4. September 1990, Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
- P. gegen die Mission der Scientology Kirche e.V., Frankfurt, 7. Juni 1989, Landgericht Frankfurt am Main.
- Schreiben der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main, 7. Oktober 1987.
- Scientology Kirche Deutschland gegen die Landeshauptstadt München, 10. Dezember 1985, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof.
- Scientology Kirche Deutschland gegen die Landeshauptstadt München, 25. Juni 1985, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof.
- Scientology Kirche Deutschland gegen Stadt München, 25. Juli 1984, Verwaltungsgericht München. (not final)
- X. gegen Bundesrepublik Deutschland, 14. Dezember 1978, Verwaltungsgericht Darmstadt (und Berufung vom 14. November 1980). (not final)
- Scientology Kirche Deutschland gegen Bundesrepublik Deutschland, 25. September 1980, Bundesgerichtshof. (not final)
- S. gegen die Bundesrepublik Deutschland, 27. August 1980, Verwaltungsgericht Frankfurt am Main.
Unsere Zusammenfassung der 4 Beiträge:
Wir wissen, dass es in diesen vier Blogbeiträgen viel zu lesen gab, aber über Scientology gibt es immer viel zu schreiben / zu erklären. Nicht umsonst haben wir diese Informationen aufgesplittet, damit es für die Leser angenehmer ist. Die Tendenz zur Überflutung von Informationen ist immer gegeben. Wir sind jedoch bestrebt, nur mit Beweisen an die Öffentlichkeit zu treten.
Eines liegt auf der Hand: Scientology liebt es mit ihren ausgefuchsten Anwälten, Tatsachen umzukehren, negative Situationen schönzufärben / schönzureden, immer zu jammern, dass sie religiös angegriffen / verfolgt werden und sie behaupten, dass sie eine Kirche resp. spirituell sind und dass sie Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit geniessen. Damit haben sie bereits sehr viel erreicht, bei Politikern ebenso wie vor Gericht.
Deshalb kommt die Arbeit des Bayerischen Verfassungsschutzes / der Polizei gegen die Tarnorganisation «sag Nein zu Drogen» vom August 2024 stärker zum Tragen. Diese Behörde hat bei Scientology International interveniert und gewonnen. Dieser Bayerische Erfolg erhält nach all diesen skandalösen Informationen, einen noch höheren Stellenwert. Wir gratulieren und sagen nochmals herzlichen Dank!
Mit all diese Informationen, die wir euch jetzt in 4 Teilen präsentiert haben, fragen wir uns, warum der Deutsche Verfassungsschutz Scientology überhaupt noch «beobachtet». Ihnen sind in einigen Bundesländern rechtlich die Hände gebunden und somit können sie die deutsche Bevölkerung nur noch vereinzelt aufklären und warnen.
Dafür hat sich der Deutsche Bundestag / Wissenschaftliche Dienste im Juli 2024 intensiv und genau mit dem o.e. Thema und Scientology befasst und diesen Bericht publiziert, wir zitieren:
«Titel: Zur Religionsfreiheit in Deutschland und den USA unter besonderer Berücksichtigung von Scientology
Bei der rechtsvergleichenden Darstellung ist die unterschiedliche historische Tradition der Gewährleistung von Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland und den USA zu berücksichtigen.
Der Schutz der Religionsfreiheit in den USA hängt unmittelbar mit der Identität des Staates als solchem zusammen: 5 Da der amerikanische Staat von religiösen Dissidenten gegründet wurde, die als religiös Verfolgte Zuflucht fanden, 6 wird die Religionsfreiheit in den USA als überaus hohes Gut angesehen, das es auf der ganzen Welt zu schützen gilt. 7 Aber auch in der Bundesrepublik Deutschland spielt die Gewährung der Religionsfreiheit für das Staatswesen eine herausragende Rolle. Dies wird unter anderem daran deutlich, dass sowohl die Freiheit des Glaubens und des religiösen Bekenntnisses (Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz8 – GG) als auch die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG) in der deutschen Verfassung keinem Gesetzesvorbehalt unterliegen.
In Bezug auf Scientology spielt in Deutschland indes auch ein anderer Betrachtungsschwerpunkt eine Rolle. Die Scientology Organisation wird in Deutschland aufgrund ihres gesamten Verhaltens häufig als totalitär ausgerichteter Konzern eingestuft. Dementsprechend nutzen Behörden die Bezeichnung „Scientology Organisation“ (SO) und nicht „Scientology Kirche e. V.“, wie sich die Organisation selbst bezeichnet. Eine verbreitete bundesdeutsche Auffassung hält den religiösen Charakter der Organisation für einen Vorwand im Interesse ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten. Nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder vom 6. Mai 1994 stellt sich „die Scientology Organisation den für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständigen Behörden als eine Vereinigung dar, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft Elemente der Wirtschaftskriminalität und des Psychoterrors gegenüber ihren Mitgliedern mit wirtschaftlichen Betätigungen und sektiererischen Einschlägen vereint“.
Bis heute wird Scientology vom Bundesamt für Verfassungsschutz und den Verfassungsschutzbehörden einiger Bundesländer beobachtet.
Die Gewährleistung der Religionsfreiheit und der Umgang der beiden in Frage stehenden Staaten mit Scientology werden im Folgenden daher unabhängig voneinander erörtert. Der von Behörden und Gerichten zum Teil vertretenen Auffassung, dass Scientology keine Religionsgemeinschaft darstellt, wird hiermit Rechnung getragen. Eine Entscheidung der Frage, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft ist oder nicht, ist hiermit nicht verbunden. Die Ausarbeitung hat zum Ziel, einen Überblick über die verschiedenen Bewertungen der Organisation zu geben.»
Dieser o.e. Bericht des Deutschen Bundestag lässt hoffen. Uns bleibt somit nichts anderes übrig, als weiterhin Aufklärungsberichte über Scientology zu schreiben, und alle im deutschsprachigen Raum aufzuklären und zu warnen.
Wir «bedanken» uns beim Tippgeber von Scientology Hamburg, Frank B., dass er uns ermöglicht hat, aufzuzeigen, was wirklich abgeht in Deutschland und wir hoffen, dass wir mit unseren vier Aufklärungsbeiträgen Licht in diese Angelegenheit gebracht haben. Es wäre natürlich schön, wenn sich gewisse Medien oder andere Stellen Gedanken darüber machen, ihre Schlüsse daraus ziehen und aktiv werden.
Solange es diese Psychosekte gibt, und sehr viele Bundesländer / Kantone, Behörden, Ämter, Politiker etc. Angst haben oder verunsichert sind, aktiv gegen diese manipulative und zerstörerische Organisation vorzugehen, werden wir da sein und noch mehr Blog-, Aufklärungs- und Unterwanderungsberichte schreiben. Immer und immer wieder.
Auch wir berufen uns auf unser Recht auf Meinungsfreiheit und auf die Demokratie (was für Scientology ja ein Fremdwort ist).
Wie heisst es so schön: Grosse Veränderungen kündigen sich klein an!
6 Kommentare zu „DE: Warum geniesst Scientology in Hamburg, Stuttgart und Berlin die Narrenfreiheit? Teil 4“