
So, dann machen wir weiter mit unserer Aufklärungsarbeit. Gestern haben wir euch ja informiert, dass wir im Jahr 2025 mehrere Grossoffensiven der Scientology Tarnorganisationen zu erwarten haben.
Im zweiten Teil werden wir euch Dokumente präsentieren, welche zusätzlich zum Scientology Statement des Pressesprechers Scientology Hamburg, Frank B., an verschiedene Politiker im Anhang verschickt wurden. Über diesen Sachverhalt haben wir ausführlich in unseren Beiträgen vom 06.11.2024 und 11.11.2024 berichtet / aufgeklärt.
Damit ihr versteht, wie Scientology seit der Gründung vom L. Ron Hubbard unterwegs ist und mit ihren Aussagen versucht, die Wirtschaft und die Politik zu unterwandern, werden wir euch die Arbeit des «Scientology Schreiberling in Deutschland» und Pressesprecher Scientology Hamburg vorstellen. Ihr werdet sehen, wie weiterhin Narrative aufrechtgehalten werden und wie Scientology die Richtlinie «Safe Point» zum Besten gibt.
Wir zitieren Frank B., Pressesprecher Scientology Hamburg, Anhang Nr. 1. Wir zeigen euch nun, höchstwahrscheinlich zum ersten Mal im deutschsprachigen Raum (!), was so kaum ans Tageslicht gekommen wäre. Leider müssen wir feststellen, dass sehr viel geschehen ist in gewissen Teilen Deutschlands und dass diese Geschehnisse dazu geführt haben, dass sich gewisse Behörden in einer Art «Schockstarre» befinden und handlungsunfähig sind:
«Scientology in Deutschland – Rückblick und Ausblick
Das Anliegen dieser Stellungnahme ist, Sie mit relevanten und aktuellen Informationen zu versorgen, die verdeutlichen, dass sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten bezüglich der Scientology Diskussion vieles geändert hat – bestimmte Vorwürfe gerichtlich geklärt wurden – und dass der Dialog sich zum vorherrschenden Umgang mit dem „Neuen“ oder auch „Fremden“ entwickelt hat.
Auf Wunsch können auch vertiefende Ausführungen zu den einzelnen hierin aufgegriffenen Themen zur Verfügung gestellt werden. Generell verdeutlicht dies, dass es an der Zeit ist, über den Umgang mit unserer Gemeinschaft neu nachzudenken.
SCIENTOLOGY IST EINE ANERKANNTE RELIGION
Scientology ist eine junge Religion, die innerhalb weniger Jahre in einer Vielzahl von Ländern als Religionsgemeinschaft – u.a. in allen englischsprachigen auch vollständig als gemeinnützig und zuletzt in Holland im Jahr 2022 – anerkannt wurde. Auch in Deutschland gibt es mehr als 50 Gerichtsentscheidungen, die ihr und ihren Mitgliedern den Anspruch auf den Schutz aus Art. 4 Grundgesetz bestätigt haben, weil die Scientology-Lehre eine Religion in der verfassungsrechtlichen Definition darstellt (so das Bundesverwaltungsgericht am 15.12.2005).
DEUTSCHE GERICHTE HABEN GEKLÄRT, DASS DIE SCIENTOLOGY KIRCHE KEINE WIRTSCHAFTLICHEN ZIELE VERFOLGT, SONDERN IDEELLE IM SINNE IHRER RELIGIÖSEN SATZUNGSZIELE
Es hat bereits in den achtziger, neunziger Jahren und Anfang der Zweitausender Jahre etliche Gerichtsprozesse bezüglich der Frage gegeben, ob die Scientology Kirchen wirtschaftliche Ziele verfolgen. In den Verfahren, die verschiedene Scientology Kirchen in Deutschland betrafen, haben die Verwaltungsgerichte auf der Grundlage eines Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts von 1997 (Az. 1 C 18.95) das Gegenteil festgestellt (2003, 2005 und zuletzt 2008), nämlich dass die Scientology Kirchen religiös-ideelle Ziele verfolgen und die Religion nicht als Vorwand dient.
IRREFÜHRENDE BUNDESARBEITSGERICHTSENTSCHEIDUNG VON 1995 KORRIGIERT
Die bisher einzige gerichtliche rein prozessuale Entscheidung in Deutschland, in der das Bundesarbeitsgericht in Form von Nebenbemerkungen (obiter dicta) ohne Beweisaufnahme im Jahre 1995 die Meinung vertrat, dass es sich bei der Scientology Kirche (Hamburg) aufgrund einer vermeintlichen wirtschaftlichen Betätigung nicht um eine Religionsgemeinschaft handele, wurde im Jahre 2002 von dem gleichen Senat des Bundesarbeitsgerichts (Az. 5 AZB 19/01) in einem ähnlichen Verfahren korrigiert. In dem neuerlichen Verfahren bejahte das Gericht die ideell-religiöse Motivation des Klägers als früheres Mitglied der beklagten Berliner Scientology Kirche. In diesem Verfahren distanzierte sich das Gericht von seiner Entscheidung aus dem Jahre 1995 unter Hinweis auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.11.1997 (Az. 1 C 18.95) zu Gunsten des Vereinsstatus einer Scientology Vereinigung, auf der die im obigen Absatz erwähnten endgültigen positiven Urteile zum Vereinsstatus weiterer Scientology Kirchen aufbauten.
WEITERE NENNUNG VON SCIENTOLOGY IN VERFASSUNGSSCHUTZ-BERICHTEN IST VERFASSUNGSWIDRIG
In mehreren Verfahren der Scientology Kirche gegen zwei unterschiedliche Länderbehörden (Berlin in 2001, 2003 und Saarland 2005) wurde die nachrichtendienstliche Überwachung der Scientology Kirche untersagt, in dem zweiten Verfahren gegen das Land Berlin auch die Erwähnung im VS-Bericht. Im Jahre 2008 verabschiedeten die deutschen Scientology Kirchen eine „Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie“, die sie verbindlich in ihre Satzungen übernahmen, um Fehlinterpretationen ihrer Schriften auszuräumen und klarzustellen, was für sie verbindliche Lehraussagen sind. Berücksichtigt wurde dies von den VS-Behörden bisher ebenso wenig wie die anerkannte Tatsache, dass sich die deutschen Scientology Kirchen in den mehr als 50 Jahren ihrer Existenz in Deutschland nicht nur gesetzestreu verhalten haben, sondern sich die Scientology Kirchen weltweit seit Jahrzehnten für die Menschenrechte einsetzen. Die Kirchen und ihre Mitglieder fördern sie auf der ganzen Welt in selbstloser Weise. Unter Berücksichtigung des Obigen und neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2022 (Az. 1 BvR 564/19) ist die weitere Nennung von Scientology im Verfassungsschutzbericht nicht nur völlig unverhältnismäßig sondern auch verfassungswidrig, da die vom Gericht festgelegten Kriterien für die Erwähnung in derartigen Berichten von Scientology Kirchen nicht erfüllt werden und die Erwähnung letztlich allein der Stigmatisierung dient.
EIN FRAGWÜRDIGES GUTACHTEN FÜHRTE ZU DER ENTSCHEIDUNG SCIENTOLOGY ZU BEOBACHTEN
Als Grundlage für den Beginn der Beobachtung im Jahre 1997 diente das sogenannte Jaschke-Gutachten von 1996. Der bekannte Münchner Dipl. Psychologe Georg Sieber hatte 1997 diese Schrift von Hans-Gerd Jaschke wissenschaftlich untersucht und in seiner 58-seitigen an den Kriterien der Wissenschaft orientierten Begutachtung entscheidende Kritikpunkte und gedankliche Fehler ausgemacht. Am Ende seiner gutachterlichen Stellungnahme erfolgt eine 15 Punkte umfassende Mängelliste über die Beurteilung von Herrn Jaschke, wobei Dipl. Psych. Sieber zu folgendem Schluss kommt: „Es ist deswegen davon auszugehen, dass das Gutachten insgesamt keine verwertbaren Erkenntnisse zu Auswirkungen des SC-Gedankengutes auf die Gesellschaft oder zur SC selber enthält. Es ist im Sinne einer gesicherten Erfahrungsbildung als wertlos einzustufen.“ Bundesverwaltungsgericht bestätigt zum wiederholten Mal die Rechtswidrigkeit von „Sektenfiltern“ Bei dem „Sektenfilter“ (sog. „Schutzerklärung“) handelt es sich um ein Instrumentarium, das sowohl in der Privatwirtschaft als auch in der Verwaltung eingesetzt wird, um gezielt Scientologen aus dem geschäftlichen und gesellschaftlichen Leben auszugrenzen. Völlig unverständlich ist, dass solch ein diskriminierendes Dokument trotz staatlicher Verpflichtung zur Beachtung der Grundrechte (insbesondere des Art. 4 GG zur Religionsfreiheit und Art. 3 GG zum Diskriminierungsverbot) und im Lichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN überhaupt in Verwendung ist. Bereits im Jahre 2004 hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg (Az. 1 Bf 198/00) geurteilt, bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht in 2005 (Az. 7 C 20.04), dass dem Staat die Bewerbung des „Sektenfilters“ an die Geschäftswelt zur Ausfilterung von Scientologen aus dem Geschäftsleben als rechtswidriger Eingriff in die Religionsfreiheit per Art. 4 GG untersagt ist. Im Jahre 2008 mußte das Verwaltungsgericht Hamburg dieses Verbot gegen eine Einrichtung der Hamburger Innenbehörde sogar mit einem Ordnungsgeld in einem weiteren Verfahren durchsetzen. Im Jahre 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht (Az. 8 C 9.21) in einem anderen Verfahren, in dem es um die Verwendung des Sektenfilters durch eine kommunale Behörde mit dem Ziel des Ausschlusses von Scientologen aus einem dem Umweltschutz dienenden Förderprogramm der Stadt München ging, diese Rechtsauffassung zum Art. 4 GG erneut bestätigt. Unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 1 und 3 GG) und die negative Bekenntnisfreiheit (Art. 136 Abs. 3 WRV) des Grundgesetzes verurteilte das Gericht diese Sektenfilterpraxis als verfassungswidrig.
DEM STAAT IST ES UNTERSAGT GLAUBE UND LEHRE ZU BEWERTEN
Höchstrichterliche Entscheidungen besagen, dass „der Grundsatz religiös-weltanschaulicher Neutralität es dem Staat verwehrt, Glaube und Lehre einer Religionsgemeinschaft als solche zu bewerten. Mangels Einsicht und geeigneter Kriterien darf der neutrale Staat im Bereich genuin religiöser Fragen nichts regeln und bestimmen.“ … Es ist dem religiös-weltanschaulich neutralen Staat verwehrt, Glauben und Lehre als solche zu bewerten. Maßgeblich ist vielmehr das tatsächliche Verhalten der Religionsgemeinschaft.“ (BVerfG NJW 2001, 429, 431)
THEMA AUSSTEIGERBERICHTE
Mit Hilfe von Gerüchten und Vermutungen, bestätigt durch vermeintliche „Augenzeugen“ oder „ehemalige Mitglieder“ (sog. Apostate), wurden neue religiöse Ideen und Bewegungen seit Jahrtausenden bekämpft und oftmals vernichtet. Die Verunglimpfung neuer religiöser Ideen und solcher Bewegungen hat eine lange Tradition, die selbst das Christentum schon im antiken Rom erstmals vor ca. 1.980 Jahren und Sokrates im antiken Griechenland ca. 440 Jahre früher erfahren mussten. Die Verwendung von künstlich geschaffenen, frei erfundenen oder bezahlten „Augenzeugen“ ist ebenfalls nichts Neues. Im Falle von Scientology wurden sogar Aussteiger der Öffentlichkeit präsentiert, die niemals Mitglied waren oder die über ihre Mitgliedschaft erfundene Geschichten den Behörden und den Medien verkauften. Zahlreiche unabhängige Wissenschaftler haben in ihren Studien bestätigt, dass den Berichten sogenannter „Apostate“ aufgrund ihrer Tendenz zur Dramatisation wenig Glaubwürdigkeit beigemessen werden kann. Wo es jedoch faktische Missstände gibt, sollen diese konkret ausgeräumt werden. Es geht hier nicht darum zu behaupten, Religionen – egal ob alt oder neu – seien fehlerfrei. Denn jede Religion wird von Menschen praktiziert, die im Gegensatz zu den definierten religiösen Idealen im Einzelfall verblendet sein mögen oder denen an moralischer Integrität fehlen mag. Konstruktive Kritik zur Korrektur solcher Einzelfälle, die auf Fakten basiert, führt nicht zur Verteufelung einer gesamten Gemeinschaft, sondern zu einer Verbesserung von einzelnen Lebensumständen, weil Abhilfen geschaffen werden können.
THEMA TARNORGANISATIONEN
Die Scientology Kirche fördert eine Reihe von humanitären und sozialen Programmen und arbeitet dabei mit hunderten von Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen auf der Welt zusammen. Jährlich erhält die Kirche Hunderte von Anerkennungen und Belobigungen für ihr humanitäres und soziales Engagement. Das Motiv, das die Scientologen inspiriert, sind nicht zuletzt die Worte des Scientology Gründers L. Ron Hubbard: „Das Recht zu helfen ist das erste Menschenrecht“. Auf den verschiedenen Webseiten der Kirche, in ihrem TV-Kanal und auch in eigenen Publikationen wird über diese Programme seit Jahrzehnten umfangreich informiert. Getarnt wird hier also überhaupt nichts, noch dienen sie der Mitgliedergewinnung.
STUDIE UNTERSTREICHT, DASS SCIENTOLOGEN BEFÜRWORTER DER FREIHEITLICHEN DEMOKRATIE SIND
Eine sozialwissenschaftliche Studie des Religionswissenschaftlers Andras Mate-Toth der Universität Szeged, Ungarn, Institut für Religionswissenschaft, kam bereits im Jahre 2010 zu dem Ergebnis, dass Scientologen in Deutschland die freiheitlich demokratische Grundordnung befürworten. Erstmals überhaupt wurden in dem Jahr deutsche Scientologen empirisch befragt. Diese Studie wurde 2017 der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine der Fragen lautete: „Ist es Teil der Scientology-Lehre, dass alle Menschen unverzichtbare Rechte haben und alle gleich vor dem Gesetz sind?“. 99% der befragten Scientologen antworteten mit JA. Dies entspricht im Übrigen nicht nur dem Glaubensbekenntnis von Scientology, sondern auch zahlreichen anderen Aussagen der Kirche zu Fragen des organisierten Zusammenlebens der Menschen. Ihre Schriften bewerten eine auf den Menschenrechten aufbauende Demokratie als die beste Staatsform.
DIALOG ALS LÖSUNG, UM DAS VERMEINTLICH UNBEKANNTE ZU VERSTEHEN
Sowohl in der Religionswissenschaft als auch seitens amtskirchlicher Vertreter hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass der interreligiöse Dialog der Schlüssel zum Verstehen des Anderen ist und aus diesem Grunde der direkte Kontakt zum Anderen gesucht werden soll. Auch hat man sich von dem Begriff Sekte verabschiedet, da dieser diskriminierend ist.»
Wow, das hört sich doch alles wunderbar glaubwürdig an, wenn man zu den Unwissenden und Laien gehört, die sich mit Scientology noch nie detailliert auseinandergesetzt haben.
Es gibt so viel, was in diesem Statement nicht stimmt, deshalb picken wir lediglich dies heraus:
Scientology und freiheitliche Demokratie? Scientology und Menschenrechte? Im Gegenteil:
SCIENTOLOGY ZERSTÖRT FAMILIEN UND MENSCHEN
Und aus den USA ertönen immer wie mehr Stimmen und Aussagen von Aussteigern und Betroffenen mit folgenden Beschuldigungen, die es knüppeldick in sich haben – wir zitieren:
Scientology beschütze Pädophile und Verbrecher / Vergewaltiger, betreibe Kinder- und Menschenhandel, sexueller Kindermissbrauch, Missbrauch von alten Menschen, Kreditkarten-Betrug, Steuerhinterziehung, falsche Anrufe gegen die Aktivisten, die zu Verhaftungen / Inhaftierungen / Angriffe von bewaffneten Security Leute und Gerichtsverfahren geführt haben, Unterwanderung der LAPD (Polizei) und Stadtregierung mit vorhandenen Beweisen. All dies können wir aus der Ferne natürlich nicht beurteilen und noch weniger bestätigen, aber sollten diese happigen Vorwürfe stimmen, dann ist es einfach nur unglaublich, was immer wie mehr ans Tageslicht kommt!
Morgen publizieren wir den zweiten Anhang, welcher der Scientology Pressesprecher Hamburg verschickt hat. Auch hier kommen wir aus dem Staunen nicht heraus!
Ein treffendes Zitat zum Schluss:
Wir leben in einer Welt, in der viele leider den falschen Behauptungen anderer blind vertrauen.
3 Kommentare zu „DE: Warum geniesst Scientology in Hamburg, Stuttgart und Berlin die Narrenfreiheit? Teil 2“