RÜCKBLICK 2023 / AUSBLICK 2024

Wie gewohnt schauen wir zurück auf das fast vergangene und für uns sehr intensive Jahr 2023 zurück, welches wieder sehr viel ans Tageslicht gebracht hat. Manchmal wussten wir gar nicht, wo uns der Kopf steht mit all den News und Geschehnissen – deshalb haben wir uns dieses Mal entschieden, in diesem Jahresrückblick unsere Blogbeiträge und die Einschüchterungsversuche von Scientology in den Vordergrund zu stellen und wir gehen detailliert auf unseren Sieg gegen Scientology ein, der hohe Wellen geschlagen hat – sogar in mehreren Ländern!

Lets go!

Das neue Jahr begann relativ ruhig, da es keine aktiven Einsätze vor Scientology Ständen gab – wie auch, wenn wir ausser im Kanton Zürich so viel erreicht haben, dass die Scientologen nicht mehr aufgetaucht sind.

Dafür waren wir umso mehr in unserem Blog aktiv: mit Aufklärungsberichten und Warnungen vor der typischen Unterwanderung im deutschsprachigen Raum (Schweiz, Deutschland, Österreich). Wie üblich haben wir speziell für Winterthur viele «Standaktions-Warnungen» auf Facebook veröffentlicht: die haben regelmässig Anklang gefunden und wurden sehr oft geteilt – herzlichen Dank dafür.

Mitte Januar wurden wir alle über den plötzlichen Tod von Lisa Marie Presley informiert, welche ja im Fall Danny Masterson als Zeugin hätte aussagen sollen. Mit der Verurteilung von Danny Masterson wurde ebenfalls bestätigt, dass er während Jahrzehnten von Scientology beschützt wurde. Diese Tatsache hinterlässt bis heute überhaupt kein gutes Bild für Scientology und David Miscavige. Immer wie mehr Missbrauchsfälle kommen ans Licht und David Miscavige hat im Moment fünf Anzeigen / Gerichtsverfahren am Hals.

Die nächste positive Meldung kam aus Bern, dass die Nationalrätin Andrea Geissbühler das Feld in Bundesbern räumt. Man hat sie ja, ganz offiziell, als aktive «Drogenbekämpferin» mithilfe der Scientology Tarnorganisationen gesehen und wir stellen uns die Frage, ob wir sie im Jahr 2024 vermehrt an Standaktionen zu sehen bekommen werden?

Desweiteren kam aus Deutschland, besser gesagt aus Frankfurt die Meldung, dass Scientology ein neues Gebäude gekauft hat. Also entsteht auch hier stillheimlich eine neue Ideal Org. Dafür kam aus München die Bestätigung, dass das alteingesessene Celebrity Center seine Tore für immer geschlossen hat und auch die Scientology Mission in Bellinzona (Tessin) wurde geschlossen. Zu guter Letzt hat der Sektenguru eine Nische gefunden, um die Richtlinien von L. Ron Hubbard zu umgehen und lässt in Paris im Januar 2024 ein neues Gebäude eröffnen, in welchem sich Scientology und das Celebrity Center zusammentun. Unter LRH wäre diese Handlung ein absolutes «no go»! Aber da es überhaupt nicht läuft für Scientology, müssen halt eigene Scientology Regeln gebrochen werden.

Anfangs März wurden wir dann über den Fall Yolanda K. (verschwundene Studentin aus Leipzig) per Zeitungsbericht informiert, dass die Kripo Leipzig ihre Überreste gefunden hatte. Ein Schock für uns alle, da alle an der Suche beteiligten Personen bis zum Schluss gehofft haben, dass das Sektenkind Yolanda K. irgendwo gefunden wird und wohlauf ist. Dieser Fall ist bis heute noch nicht abgeschlossen, da viele Fragen noch unbeantwortet geblieben sind. Interessant ist auch, dass noch heute unsere Blogbeiträge zu diesem Fall gelesen werden.

Dann konnten wir uns während einem Besuch bei den Sektenbeauftragten in Baden-Württemberg, «Zebra e.V. in Freiburg i.B.», austauschen und uns als Verein (NGO) vorstellen. Die Mitarbeiterinnen haben uns bestätigt, dass die Anfragen über die Scientology Sekte angestiegen seien.

Im Mai konnten wir endlich mal wieder nach Luzern gehen und die Passanten friedlich über Scientology aufklären, sensibilisieren und warnen. Der erste Einsatz verlief ohne grosse Vorfälle, aber beim zweiten Einsatz wollte ein Scientologe die sitzende Aktivistin doch tatsächlich mit dem Lieferwagen auf dem Gehsteig so einschüchtern, dass er sich viel zu Nahe, rückwärtsfahrend und mit seinem Handy in der Hand und blöd grinsend gefährlich und unkontrolliert verhalten hat. Mehrfaches Fehlverhalten eines völlig gefrusteten Scientologen, aus Luzern, der sich den Ehrenkodex Nr. 12 «Fürchte dich nie davor, einem anderen in einer gerechten Sache wehzutun» sehr zu Herzen genommen hat.

Ganz tolle Menschen, die Scientologen!

Dummerweise glaubte Scientology an diesem Tag, dass sie wieder einmal allwissend sind und sich alles erlauben können. Deshalb haben sie ihren Stand in der Mitte des Gehsteiges aufgestellt, was leider nicht den Vorschriften entsprach. So ein dummer Scientology Fehler fällt natürlich sofort der Polizei auf – ein falscher Standort wird einfach nicht akzeptiert. Die Konsequenzen? Die Scientology Mission wurde ab diesem Zeitpunkt, Ende Mai 2023, nicht mehr mit ihren Standaktionen in der Stadt Luzern gesichtet. Dankeschöööön Scientology – gut gemacht!

Dafür haben wir von unseren Lesern erfahren, dass sie jetzt vermehrt in der Agglomeration wie Horw, bei der Mall in Ebikon und Emmen tätig sind.

Somit sieht die Sachlage betr. Scientology Standaktionen 2023 in der Deutschschweiz wie folgt aus:

Aarau –         es besteht weiterhin ein Kontingent von 4x pro Jahr
Basel –          seit August 2019 keine Standaktionen mehr
Bern –            seit Mitte 2021 keine Standaktionen mehr, dafür sind sie am Bahnhof mit Flyeraktionen vermehrt aktiv
Liestal –         seit 2021 keine Standaktionen mehr
Luzern –        seit Mitte Mai 2023 keine Standaktionen mehr (sie sind in die Agglomeration ausgewichen wie Ebikon und Horw)
Olten –          seit Beginn 2023 werden von der Stadt Olten keine Standaktionen mehr vermerkt (öffentl. Belegungskalender), die letzte Standaktion fand im Juni 2023 statt
Rheinfelden – seit 2021 keine Standaktionen mehr
Solothurn –    es besteht weiterhin ein Kontingent von 4x pro Jahr, wir haben jedoch keine Meldung erhalten, dass sie in Solothurn überhaupt einmal aufgetaucht sind
St. Gallen –    seit 2022 keine CCHR-Standaktionen mehr
Windisch –     seit November 2021 keine Standaktionen mehr
Winterthur – hier finden weiterhin alle 2 Wochen Standaktionen statt, jedoch hat man uns untersagt, mit 10 oder 15 m Abstand friedlich vor den Ständen zu stehen (wieso auch immer)
Zürich –          verschiedene Tarnorganisationen fühlen sich sehr wohl in Zürich und man hat fast das Gefühl, dass ihnen dort der rote Teppich ausgelegt wird, aber immerhin muss der Dianetik Stand gross und auf allen vier Seiten mit Scientology angeschrieben sein. Fast wöchentliche Standaktionen und auch hier hat man uns untersagt, friedlich vor den Scientology Ständen zu stehen

So, und jetzt zählen wir euch die juristischen Scientology Fälle auf – alles Fälle in diesem Jahr

Fall 1:
Eine grosse Immobilien-Firma im Raum Stuttgart war über einen unserer Blogbeiträge überhaupt nicht erfreut und hat uns ihren internen Anwalt an den Hals gesetzt. Per Mail erhielten wir ein Schreiben mit der Forderung, gewisse Passagen zu löschen inkl. Unterlassungserklärung. Da wir damals keinen deutschen Anwalt zur Seite hatten, haben wir diese Passagen aus unserem Blog gelöscht. Heute, Ende Jahr 2023, sind wir rechtlich perfekt abgesichert, und wir werden diesem Immobilien-Unternehmen im neuen Jahr einen schönen und eigenen Blogbeitrag widmen, sogar mit zusätzlichen Informationen. Wir lassen uns von einem angeblichen WISE-Unternehmen doch nicht mundtot machen. Die Fair Game Methoden greifen bei uns einfach nicht. Hier nun ein paar Zeilen des Anwaltsbriefes, welcher a) nur per Mail kam und b) nicht einmal unterschrieben wurde (unglaublich…). Selbstverständlich haben wir den geforderten Betrag in der Höhe von € 1’807.20 nicht überwiesen.

Fall 2:
Da der Mediensprecher, Gustav*, fast am Verzweifeln ist und sich so sehr einen Erfolg wünscht gegen die FASA, versucht er es nun auf eine andere Art: seit März 2023 bemüht er sich (wortwörtlich), in der Stadt Aarau auf allen Ebenen an unsere Daten, sprich an angebliche Briefe von uns, heranzukommen. Er ist (fälschlicherweise) felsenfest davon überzeugt, dass wir Scientology bei den Behörden in ein schlechtes Licht stellen würden. Aus Trotz, und wie ein kleines Kind, schreibt er immer mehr Briefe. Es wurde Zeit, dass wir jeweils genauer hingeschaut und alles öffentlich gemacht haben – mit dem Brief der Stadt Aarau an Scientology vom 13. November 2023:

In unserem Beitrag vom 20. November 2023 könnt ihr alles zu diesem Fall nachlesen. Wir sagen nur so viel, dieser Fall ging kürzlich an die Aarauer Regierung und wir schlagen Gustav* vor, dass er sich danach zuerst in Bundesbern und dann vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag beschweren soll. Zu guter Letzt kann er ja noch nach Rom pilgern, und dem Papst in die Kutte weinen. Vielleicht gibt es so Gerechtigkeit für die gebeutelten Scientologen.

Fall 3:
Dann haben wir im Mai 2023 ein Anwaltsschreiben aus Zürich erhalten, wegen einem Blogbeitrag, der den Kanton Bern betrifft. Hier beklagte sich ein Scientology-Ehepaar über unseren Blog-Beitrag und da wir zu diesem Zeitpunkt rechtlich keine grossen Erfahrungen im hatten, haben wir diesen Beitrag freiwillig gelöscht. Das, liebe Blog-Leser, war jedoch nicht unsere letzte Aktion in diesem Fall.

Dieser uns heute bekannte Zürcher Anwalt behauptete in seinem Schreiben, dass Scientology in der Schweiz als Religionsgemeinschaft anerkannt sei. Unglaublich, aber wahr, was Anwälte frisch und fröhlich vom Stapel lassen. Dumm nur, dass wir in der Zwischenzeit schlauer geworden sind und einen Medienrechtsanwalt beauftragt haben. Deshalb haben wir den Beitrag über dieses Scientology-Ehepaares aus der Region Bern am 15. Dezember 2023 mit noch mehr Facts erneut veröffentlicht.

Fall 4:
In diesem Fall geht’s nach Deutschland, da war eine Familie der deutschen Scientology Pastorin gar nicht glücklich über einen unserer Blog-Beiträge. Auch hier hat man uns gedroht und da unsere Schweizer Anwaltskanzlei nicht akzeptiert resp. der Begehungsort in Deutschland geltend gemacht wurde, haben wir erst recht eine sehr grosse und bekannte Anwaltskanzlei in Deutschland eingeschaltet. Wenn schon, denn schon.

Wie bei jedem Einschreibebrief, den wir erhalten haben, lagen auch hier Unterlassungserklärungen bei, dieses Mal sollten wir gleich vier Schreiben unterzeichnen, die vier Scientologen betreffen und es wurde eine Entschädigungssumme von je vier Mal € 5100.— erwähnt. Die Argumente des Münchners Anwalts waren gespickt mit Gerichtsentscheiden, welche bei Laien Eindruck machen könnten.

Unsere deutsche Kanzlei resp. unsere Anwältin, welche im Medienrecht spezialisiert ist, verlangte beim Kollegen in München zuerst eine Fristverlängerung und dann gab es eine umfassende Antwort, welche klar aufzeigte, dass wir im Recht sind und uns korrekt verhalten haben.:

Am 24. November 2023 haben wir selbstverständlich auch diesen gelöschten Beitrag mit noch mehr Facts wieder veröffentlicht. Tja Leute, unser Blog ist da, um Menschen über Scientology auf verschiedenen Ebenen aufzuklären, zu warnen und die Täuschungen / Unterwanderungen in der Wirtschaft auf den Tisch zu bringen und die FASA publiziert keinen Beitrag ohne handfeste Beweise, zum Leidwesen der Scientologen.

Fall 5:
Strafanzeige der Scientology Ideal Org Basel vom August 2020 mit dem Antragsteller Carl*, SeaOrg und OSA-Mitarbeiter aus München und Grenzgänger. Hier wurden wir von Beginn an mit einer anderen Organisation aus Basel in Verbindung gebracht und vor allem versuchte Scientology, uns wieder einmal mit dieser zu verwechseln. Aber diese völlig überholte und stupende Vorgehensweise, die Scientology weltweit immer wieder versucht anzuwenden, ist hochkant und kläglich gescheitert.

Zuerst wurden wir im April jedoch zu einer Geldstrafe und einer 2-jährigen Bewährung verurteilt, was uns jedoch noch mehr motivierte, unsere ganze Energie und Elan zu bündeln, und aktiv gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen. Durch den «Sabbatical» unseres Anwaltes, übernahm eine Anwältin unseren Fall, was aber bedeutete, dass wir innert 6 Monaten den ganzen Fall praktisch neu aufgleisen und erklären mussten.

Unsere Anwältin kniete sich so richtig in diesen Fall hinein und hat es geschafft, sich innert kurzer Zeit einen Überblick über alles zu verschaffen. Kompliment! Diese Übersicht war auch bitter nötig, denn die Stawa Basel-Stadt wollte uns, zusammen mit der anderen Gruppierung, in corpore verurteilen. Dies hat unsere Anwältin jedoch vereitelt und einen Antrag gestellt, uns zu einem Beweisentlastungsverfahren zuzulassen.

Dies wurde von der Richterin akzeptiert und so konnten wir vor Gericht erzählen, was tatsächlich vorgefallen ist. Ebenfalls wurde eine Zeugin zugelassen, die bereits früher von der Staatsanwaltschaft befragt wurde und sie bestätigte unsere Aussagen.

So wurden wir tatsächlich der üblen Nachrede freigesprochen und wir haben erst noch ein Kompliment von der Richterin erhalten: es sei mutig und korrekt gewesen, dass wir uns an die richtige Stelle, nämlich an das BAG (Bundesamt für Gesundheit), gewendet haben.

Während wir den Freispruch mit einer Umarmung in uns hineingezogen haben, japste Gustav, nur noch Sprecher der Schweizer Scientologen, arg nach Luft, denn unsere Anwaltskosten lagen bei über CHF. 10’000.– – wir haben den Antrag gestellt, dass die Scientologen diesen Betrag übernehmen müssen, was jedoch leider abgelehnt wurde.

Einen Freispruch wegen übler Nachrede zu erreichen, sei das Schwierigste überhaupt in der Schweiz. Deshalb sind wir sehr dankbar, dass wir beweisen konnten, dass alles so vorgefallen ist, wie wir dies erkannt und an unsere Leser weitergegeben haben.

Und ein Sahnehäubchen gibt es auch noch: Bis zur letzten Minute hat Scientology versucht, uns als Lügner hinzustellen – auch mit ihrem Schreiben vom 4. September 2023:

Alle Fair Game Methoden nützten jedoch nichts und so gehören wir zu den ersten Aktivisten in der Schweiz, die gegen die Weltorganisation Scientology vor Gericht gewonnen haben.

Fall 6:
Eine Woche vor diesem o.e. Strafprozess erhielten wir von der uns bekannten Zürcher Anwaltskanzlei 5 Einschreibebriefe von 5 Scientologen. Alle fünf waren mit unseren Blogbeiträgen überhaupt nicht zufrieden. Aber natürlich war dies ein weiterer Einschüchterungsversuch, direkt vor dem Strafprozess, mit dem Ziel, dass wir emotional wohl zusammenbrechen würden.

Zu diesem Zeitpunkt hatten wir bereits unseren Medienrechtsanwalt eingeschaltet und er sagte ganz ruhig, dass wir nicht auf diese Briefe reagieren sollen. Wochenlang hörten wir nichts mehr von den Zürcher Scientologen, bis wir im Oktober einen nicht datierten und nicht unterschriebenen Brief per A-Post erhalten haben. Eine Randbemerkung an die Scientologen und deren Anwälte: irgendwie klappt es nicht ganz mit dem Unterschreiben und Datieren. Im Gegenteil, ein falscher Betreff wurde ebenso lieblos kopiert, aber dafür hatten alle Anwaltsbriefe eines gemeinsam: sie haben uns jeweils sehr kurze Termine gesetzt, in der Hoffnung, dass wir uns davon einschüchtern lassen würden.

In diesem o.e. Brief eines einzelnen Scientologen wurde uns mitgeteilt, dass er an seinen Forderungen festhält und er wollte tatsächlich eine Antwort innert 48 Stunden (es wird immer wie besser, müssen wir das nächste Mal innerhalb von zwei Stunden antworten?).

Selbstverständlich wurde auch dieser Brief nicht von uns beantwortet. Denkt ihr nun, dass dieser Fall «gegessen» ist? Pustekuchen. Denn am 13. Dezember 2023 erhielten wir von einer grossen Berner Anwaltskanzlei einen Einschreibebrief, welche den Scientologen neu vertritt (sprich es ist die zweite Anwaltskanzlei im gleichen Fall). Nun musste «Substanz» her, deshalb wurde mit der ganz grossen Kelle angerichtet, aber lest doch bitte selbst:

Letztes Mal haben wir 5 Einschreibebriefe kurz vor dem Strafprozess erhalten, nun einen Einschreibebrief kurz vor Weihnachten. Erneut eine völlig banale und veraltete Taktik mit dem Ziel, uns die Weihnachtstage zu vermiesen. Liebe Scientologen und Anwälte von Scientologen: wir haben noch nie so ruhige und gemütliche Weihnachtstage verbracht, die ganze Zeit mit einem Lächeln auf dem Gesicht. Herzlichen Dank dafür!

PS: Ah ja, natürlich haben wir hier ebenfalls keine Antwort gegeben und die Frist verstreichen lassen. Unser Anwalt weiss ganz genau, auf welche Fristen wir reagieren müssen, smile…

Fall 7:
In diesem Fall hat sich eine Scientologin schriftliche bei uns gemeldet, das war im November. Sie arbeitet bei einer Basler Immobilien-Firma und hat uns gebeten, mit der Bemerkung, dass sie evtl. rechtliche Schritte einleiten würde, in unserem Beitrag vom 6. März 2023 etwas zu ändern. Da der Ton sonst jedoch anständig war, sind wir dieser Bitte nachgekommen.

Wie ihr seht, wird es uns, FASA und Team auch auf Ende Jahr 2023 nicht langweilig und trotzdem werden wir eine kurze und wohl verdiente Pause bis Ende Jahr einlegen – dieser Jahresrückblick-Beitrag ist unser Letzter im Jahr 2023. Scientology versucht uns auf vielen Ebenen mundtot zu machen und uns finanziell zu zerstören. Diese «Fair Game» Methoden werden mit unserem Anwalts-Team ganz bestimmt nicht zulassen. Der Sprecher der Scientologen Schweiz, Gustav*, hat am 21. September 2023 bei der Übergabe unserer Anwaltsrechnung am Basler Strafgericht nicht umsonst nach Luft geschnappt. Er hat Schwarz auf Weiss gesehen, dass wir bereit sind, Geld in die Hände zu nehmen und dass wir sehr motiviert sind, so noch jahrelang weiterzumachen!

FINANZEN
All diese Fälle kosteten und kosten Geld. Natürlich haben wir auch Spenden erhalten, aber diese haben wir auf Wunsch sogar wieder zurückgezahlt. So ist ein dickes Minus, sprich ein Verlust entstanden, den wir selbst gedeckt haben. Wir sprechen hier von mehreren Tausend Franken und deshalb sind wir im 2024 um jede Spende sehr dankbar!

Wenn ihr unsere Aufklärungsarbeit und unseren Kampfgeist (David gegen Goliath) gegen eine Weltorganisation zu schätzen wisst, dann unterstützt uns doch bitte dabei.

Hier unsere Bankverbindung:
Raiffeisenbank Liestal-Oberbaselbiet, 4410 Liestal
Kontoinhaber Freie Anti-SC Aktivisten
IBAN Nr. CH 85 8080 8009 3726 0107 0


BLOG
Insgesamt haben wir seit August 2021 bis heute 335 Beiträge publiziert und im Jahr 2023 waren es alleine 213 Beiträge! Die Resonanz ist so grossartig, dass wir sogar von Fachhochschulen, Schulen und Journalisten kontaktiert werden. Und wenn dann noch Betroffene ihre Erfahrungen mit uns allen teilen, ist dies für unsere ehrenamtliche Arbeit eine wunderbare Genugtuung und Ehre im Namen der Aufklärung. Anfangs Dezember haben wir 50’000 Artikel Aufrufe erreicht und bis heute sind nochmals über 3’000 Aufrufe hinzugekommen.

Wir freuen uns sehr, dass wir die Blog-Aufrufe mehr im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben und wir veröffentlichen unsere Beiträge weiterhin kostenlos und ohne jegliche Werbung!

Hier die Top 10 Länder:

1. Deutschland

2. Schweiz

3. USA

4. Österreich

5. Irland

6. UK

7. Frankreich

8. Spanien

9. Italien

10. Schweden

Wir werden aber auch in vielen anderen Ländern gelesen: Niederlande, Dänemark, Kanada, Finnland, Hongkong, Australien, Singapur, Ungarn, Griechenland, Türkei, Thailand, Portugal, Südafrika, Polen, Tschechien, Belgien, China, Unbekannte Region – Freewinds auf See, Israel, Mexiko, Philippinen, Indonesien, Indien, Kroatien, Luxemburg, Paraguay, Japan, Dominikanische Republik, Vietnam, Slowakei, Argentinien, Malta, Armenien, Norwegen, Neuseeland, Peru, Kambodscha, Brasilien, Liechtenstein, Seychellen, Bosnien und Herzegowina, Vereinigte Arabische Emirate, Serbien, Montenegro, Slowenien, Oman, Ägypten, Russland, Kenia, Belarus, Bulgarien, Kolumbien, Lettland, Island, Gambia, Kuwait, Tunesien, Tansania, Georgien, Estland, Bangladesch, Malediven, Panama, Pakistan, Sri Lanka, Bolivien, Ecuador, Zypern, Costa Rica, Aserbaidschan, Sambia, Nicaragua.

Zu guter Letzt: Wir freuen uns steter Beliebtheit bei den Scientologen – im einzigen Restaurant in Rünenberg, unser Wohnort, haben wir bereits einige tolle Situationen und sprachlose Personen erlebt, besonders aus Rheinfelden und Möhlin. Wir haben nicht nur Auto- und Motorrad Nummern, sondern auch Firmen- und Personen-Namen notiert. Alle sind herzlich eingeladen, auch aus anderen Kantonen, uns weiterhin im Restaurant Löwen zu besuchen – wir freuen uns jedes Mal und vielleicht können wir mit Scientologen sogar auf ein tolles neues Jahr anstossen. Na dann, Prost!

AUSBLICK 2024
Auch im neuen Jahr werden wir unsere Aufklärungsarbeit in unserem Blog weiterführen und über unzählige Scientology Unterwanderungen berichten. Wir haben von unseren Lesern und Leserinnen so viel Material mit Beweisen erhalten, dass wir jede Woche für zwei weitere Jahre 3 x wöchentlich Beiträge schreiben, verifizieren und veröffentlichen können.

Desweiteren stehen noch ein paar Projekte an, die wir aus taktischen Gründen noch nicht bekannt geben. Wir wissen nur, dass sie viel Geld kosten werden, smile.

Nun wünschen wir allen einen tollen Rutsch ins neue Jahr 2024 – möge es ein besseres, friedliches und ein Jahr mit vielen positiven News werden!

3 Kommentare zu „RÜCKBLICK 2023 / AUSBLICK 2024

  1. Hallo Yolanda

    Ich habe den BGE, der der Anwalt anführt, gelesen, und finde zumindest in diesem Entscheid nix dazu, dass das Bundesgericht Syntology als Religionsgemeinschaft anerkannt hätte, im Gegenteil: Die vordergründigen wirtschaftlichen Interessen des Vereins sind dort unbestritten, zumal lesen ich das so.

    Liebe Grüsse

    Mene

    BGE 126 I 133

    S. 135

    Polizeivorstand der Stadt Zürich …//….Unerheblich sei, ob es sich bei der Scientology Kirche um eine Religionsgemeinschaft handle oder nicht, da auch religiöse Vereinigungen auf dem öffentlichen Grund nicht Werbeaktionen zu Erwerbszwecken durchführen dürften. Die verteilten Blätter hätten mittelbar vor allem zum Ziel, die damit bedienten Personen zum Kauf von Büchern bzw. zum Belegen der gegen ein fixes Entgelt angebotenen Kurse zu bewegen. Infolgedessen liege eindeutig eine Veranstaltung zu Erwerbszwecken auf dem öffentlichen Grund vor, wofür gemäss Art. 20 und 21 VBöGS Bewilligungen grundsätzlich nicht erteilt werden könnten.

    Das Verwaltungsgericht (ZH) ….//….stellte es ebenfalls fest, dass die Verteilung der fraglichen Druckschriften auf öffentlichem Grund der Stadt Zürich nicht unter dem Schutz der Religionsfreiheit stehe. Das Handeln der Scientology Kirche, die mit professionellen Marketing-Methoden versuche, ihre Leistungen an ein breites Publikum zu verkaufen, werde hauptsächlich durch wirtschaftliche Erwägungen bestimmt und falle somit als Werbetätigkeit unter Art. 20 VBöGS.

    S. 137

    Erwägung des Bundesgerichts

    a) Nach dem angefochtenen Entscheid des Verwaltungsgerichts können vorliegend die Testbogen und Handzettel an sich wie auch ihre Verteilung und die Auswertung der Tests nicht als unmittelbarer Ausdruck religiöser oder weltanschaulicher Auffassung gelten; entsprechend handle es sich nicht um religiöse Handlungen. Folglich stehe das Verteilen der betreffenden Druckschriften auf dem öffentlichen Grund der Stadt Zürich nicht unter dem Schutz der Religionsfreiheit (vgl. Art. 49 a BV und Art. 15 BV). Anderseits sei der Inhalt der Schriften an sich nicht kommerzieller Natur, doch werde damit das Ziel verfolgt, den interessierten Passanten anschliessend weitere Güter und Dienstleistungen gegen Entgelt anzubieten. Die Werbetätigkeit falle daher unter Art. 20 VBöGS, denn es bestehe zumindest das gleiche Schutzbedürfnis wie bei einer eigentlichen kommerziellen Werbung.

    3b) Diese Schlussfolgerung des Verwaltungsgerichts ist nicht zu beanstanden. Die Verteilung der fraglichen Druckschriften dient nach den zutreffenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts primär dem entgeltlichen Vertrieb von Kursen und Büchern, ohne dass das Ziel einer religiösen Missionierung aus dem Inhalt der Druckschriften (direkt) erkennbar ist. Wer – wie vorliegend die Beschwerdegegnerin – entgeltliche Leistungen vertreiben will und das damit allenfalls verbundene religiöse Missionierungsziel gegenüber dem anvisierten Publikum nicht klar zu erkennen gibt, muss in Kauf nehmen, dass seine Werbeaktionen als wirtschaftlich motiviert angesehen und nach den hiefür geltenden Regeln behandelt werden.

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