
Nach über 3 Jahren des Wartens, hat es am 21. September 2023 vor dem Basler Strafgericht endlich ein positives Ende für die FASA gegeben: wir wurden von dem Vorwurf «Üble Nachrede» freigesprochen.
Erstaunlich war, dass sich der Anzeigesteller von Scientology und OSA-Mitarbeiter Carl* nicht hat blicken lassen. Dafür erschien der Mediensprecher und OSA Chef Schweiz und Deutschland (laut Gustav* stimme dies nicht – was ist er dann, lediglich Mediensprecher?), der Präsident von Scientology Zürich, Gustav*, höchst persönlich, aber ganz alleine und ohne Anwalt. Scientology war sich anscheinend sicher, dass sie «gewinnen» würden und so Anwaltskosten einsparen könnten. Und dies, obwohl Scientology sehr genau weiss, dass wir, die FASA IMMER gut vorbereitet sind und zahlreiche Beweise in unseren Händen haben.
Die Gerichtspräsidentin hat in der Urteilsverkündung hervorgehoben, dass wir Mut gehabt haben, einen Brief an die richtige Stelle, nämlich an das BAG, das Bundesamt für Gesundheit, zu schreiben. Das Gericht sprach auch von «öffentlichen Interesse», was in unserem Fall wichtig war.
Nachstehend das Urteil des Strafgerichts in Basel vom 21. September 2023:

Hier ein Teilauszug des Plädoyers unserer Anwältin mit Auszüge vom Deutschen Verfassungsschut und dem Ethik Buch von L. Ron Hubbard:
Ethikdefinition der Scientology
Ethik bedeutet im herkömmlichen Verständnis eine positiv prägende Sittenlehre. Nach Hubbard dagegen ist Ethik gleichbedeutend mit totalem Gehorsam und Unterdrückung. Hubbards Ethik-Begriff ist einem strengen „Schwarz-Weiss-Denken“ verpflichtet. „Gut“ ist nur, was der Scientology und ihrer Verbreitung nützt; „schlecht“, „böse“ oder „unethisch“ ist, was der Ausbreitung der Organisation im Wege steht. Diese Ideologie zieht sich durch das gesamte Organisationsgeflecht der Scientology. Ständig müssen die „Guten“ von den „Bösen“ unterschieden, die angeblich „Schlechten“ aufgespürt, enttarnt, bekämpft und ausgeschaltet werden.
Zur Durchsetzung ihrer Ethik verfügt die SO über zahlreiche Vorschriften, die Ethik-Richtlinien. Ihre präzise Befolgung wird in der Scientology durch Androhung und Vollzug harter Sanktionsmassnahmen erzwungen. Für die Überwachung sind Ethik-Offiziere der Ethik-Abteilung, ein Ethik-Gericht und ein Komitee der Beweisaufnahme verantwortlich.
Die Ethik-Richtlinien fördern auch das Denunziantentum. Jeder Scientologe soll regelmässig Wissensberichte abliefern, wenn er von einem Verhalten eines anderen Scientologen erfährt, dass aus Sicht der Scientology „unethisch“ ist. Die Scientology strebt damit eine weitestgehende Kontrolle über ihre Mitglieder an.
Ziel: Unterwanderung von Wirtschaft und Gesellschaft
Ziel der Scientology ist es auch, die Wirtschaft zu unterwandern, um ihre Einflusssphäre in der Gesellschaft zu vergrössern. Hierzu dient das World Institute of Scientology Enterprises (WISE), ein Dachverband scientologisch geführter Firmen.
Während die Scientology früher offen für sich geworben hat, versteckt sie sich heute auch hinter Tarnorganisationen. Auf den ersten Blick ist dabei kein Zusammenhang mit der Scientology erkennbar. Botschaften zu unterschiedlichen gesellschaftlichen und politischen Themen sollen so unerkannt in die Gesellschaft transportiert werden.»
Da die Privatklägerschaft nun wohl gern einwenden würde, dass dies nicht korrekt sei, man nur das Wohl der Menschheit im Sinn habe und es sich wohl um Missverständnisse handle, zitiere ich zusätzlich noch Scientology-Gründer L. Ron Hubbard selbst, und zwar aus dem Buch „Einführung in die Ethik der Scientology“ zum Thema Recht und Rechtssystem, und was Scientology von unseren demokratischen Rechtssystemen zu halten scheint (Buch zur Ansicht an Gericht wurde bereits früher übergeben):
„Die Gesellschaft scheint heutzutage so gestaltet zu sein, dass jeder heruntergekommene Fiesling jede tüchtige Person torpedieren kann und dabei sogar von den Machthabern unterstützt wird.
Dies allein könnte den Niedergang einer Zivilisation bewirken, da die Belohnung dafür, tüchtig zu sein, durch den Nachteil unzulänglich gemacht wird, dass heruntergekommene Kriminelle, Gammler und erniedrigte Wesen je nach Laune herumballern, begünstigt von ihren Beschützern und Sponsoren – „dem Rechtssystem“ und den modernen Regierungen.
Von ihren kriminellen Gefährten selbst infiziert, setzen sich die Polizei und Gerichtssysteme daher hauptsächlich aus heruntergekommenen Leuten zusammen, die es im Leben auf keine andere Art schaffen könnten.
Es besteht wenig Absicht, Recht so auszuüben, dass Individuen sich verbessern können. Es besteht die volle Absicht, zu bestrafen und Elend zu schaffen.
Rechtssysteme werden dadurch zu einer Art Krebsgeschwür, das jede grossartige Ambition und Errungenschaft anständiger Bürger zerfrisst.“ (Zitate aus L. Ron Hubbard, Einführung in die Ethik der Scientology, Glostrub (Dänemark) 2007, S. 391 f.)
Auch im aktuellen Fall drängt sich der Verdacht auf, dass Scientology gegen meine Mandant:innen auf dem Weg eines Strafprozesses vorgehen will, um sie einzuschüchtern, ihnen finanziellen Schaden zuzufügen und um sie durch das Öffentlichmachen einer Strafuntersuchung zu diskreditieren.
Meine Mandant:innen äussern sich schon seit mehreren Jahren immer wieder kritisch zu Scientology und versuchen über diese Organisation aufzuklären. Dies ärgert Scientology enorm. Auf der Facebook-Seite von Scientology Basel wird denn auch immer wieder über die beiden geschimpft, ihnen wird die Verbreitung von Fake News vorgeworfen und sie werden als «religiöse Rassisten» und «Fanatiker» bezeichnet. Ebenso wird immer wieder versucht, sie mit der GAgS in einen Topf zu werfen, um ihnen Nähe zu gewalttätigen Personen und Personen mit strafrechtlichen Verurteilungen vorzuwerfen. Meinen Mandant:innen wird von Scientology vorgeworfen, die Religionsfreiheit nicht zu akzeptieren. Gleichzeitig scheint die Ausübung der Meinungsfreiheit durch meine Mandant:innen nicht akzeptiert zu werden. Die Möglichkeit von Aufklärung, Kritik und freier Meinungsäusserung, auch an religiösen oder weltanschaulichen Gruppierungen ist jedoch zentral für die Demokratie. Dieser Kontext ist miteinzubeziehen, wenn wir uns nun nachfolgend den konkreten Vorwürfen gegen meine Mandant:innen zuwenden.»
Somit gehören wir vermutlich zu den ersten Schweizer Aktivisten, die gegen diese, wie schreibt der Verfassungsschutz immer wieder: «fundamentalistische und demokratiefeindliche Organisation» vor Gericht gewonnen haben. Selbstverständlich hat Scientology 10 Tage Zeit, dieses Urteil anzufechten.
Auf diesem Weg möchten wir Danke sagen: unserem ganzen Team im Hintergrund, unserem Anwaltsteam, allen Spendern und wir bedanken uns auch bei all diejenigen, die uns immer wieder mit tollen Worten und Zusprüchen unterstützen und sich ab unserer friedlichen Aufklärungsarbeit erfreuen.
Selbstverständlich werden wir mit unserer Philosophie weiter aufklären – im ganzen deutschsprachigen Raum und länderübergreifend.
Ein hoch auf die Meinungsfreiheit!

10 Kommentare zu „CH: Scientology vs FASA – Freispruch vor dem Basler Strafgericht“