
Update von 17.30 Uhr sh. im Text
So und jetzt kommen wir vorerst zum dritten und letzten Podcast mit dem Schweizer Scientology Pressesprecher, welcher vor über eine Woche in ihrem Youtube Kanal veröffentlicht wurde. Und auch hier werden wir vielen Aussagen widersprechen und die korrekte Sachlage aufzeigen / darlegen. Es ist einfach unglaublich, für wie blöd Scientology die Aussenwelt hält – schliesslich werden wir ja «WOG» genannt, und als WARNUNG: dieser Blogbeitrag wird euch beim Lesen Zeit kosten.
Und hier noch die Erklärung zum Scientology Wort «WOG», welches am Schluss dieses Beitrages des Aussteigers Samuel aus Basel zum Tragen kommt:
In Scientology ist «Wog» (auch W.O.G.) eine abwertende Bezeichnung für alle Menschen, die keine Scientologen sind. Der Begriff wird genutzt, um Nicht-Mitglieder als spirituell unerleuchtet, gewöhnlich oder auf den Körper reduziert („Humanoid“) darzustellen.
- Ursprung: L. Ron Hubbard führte den Begriff in den 1950er Jahren ein, wobei er fälschlicherweise behauptete, es sei eine Abkürzung für «worthy oriental gentleman». Tatsächlich ist es eine rassistische britische Beleidigung.
- Definition nach Hubbard (1966): Ein «Wog» ist ein «ganz gewöhnlicher, durchschnittlicher, gängiger Humanoid». Es beschreibt jemanden, der sich nicht als geistiges Wesen (Thetan) begreift, sondern nur als physischer Körper existiert. Scientology selbst bezeichnet sich als Rasse «Homo novus». Die Webseite Xenu.net schreibt dazu: «Über die elementaren Stufen der Scientology hinaus gehen Verarbeitung und Training fast immer Hand in Hand, und ihre kombinierte Wirkung führt in der Regel dazu, dass die Preclears glauben, Scientology besitze beinahe magische Kräfte. Es entwickelt sich die bizarre Vorstellung, dass nur in Scientology die Wahrheit zu finden sei, dass der Rest der Welt ein Ort des Wahnsinns sei und die HASI eine kleine Insel der Vernunft; dass es ausserhalb von Scientology gefährlich sei, während es innerhalb der Organisation immer sicher sei. Scientology-Anhänger werden von der Idee durchdrungen, dass sie eine neue Menschenrasse, den Homo novus, erschaffen, der den Homo sapiens ersetzen soll, den sie zutiefst verachten. Der Begriff „Homo sapiens“ wird manchmal zu „Homo sap“ verkürzt, wobei die Betonung auf dem „sap“ liegt.»
- Verwendung: Der Begriff dient der Abgrenzung zwischen Scientologen und der Aussenwelt.
Let’s go!
Podcast Nr. 3 – Sekte oder Religion?
Aussagen aus dem Podcast:
«Für mich ist das Wort eine Art Schimpfwort geworden. Jede neue Religionsgemeinschaft wurde zuerst als Sekte verunglimpft oder als Sekte hingestellt. Die ersten Christen, das war die Sekte der Nazarener.»
Mit dieser Aussage von Gustav* beginnt der dritte Teil des Podcast.
«Frage: Ist Scientology denn eine Sekte?
Antwort: Also man muss das vielleicht aufgreifen, dass man sagt, keine Religionsgemeinschaft der Welt sieht sich als Sekte. Das ist nur von Kritiker, die das Nutzen. Und für mich ist das Wort eine Art Schimpfwort geworden. Es müsste eigentlich so behandelt werden wie das Wort Zigeuner oder Neger, weil es wird wirklich nur benutzt, um etwas auszugrenzen. Und es ist Absicht von den Leuten, die dieses Wort benutzen. Und insofern sind wir genauso keine Sekte, sondern eine ganz normale Religionsgemeinschaft.
Frage: Gibt es den eigentlich eine Sekte oder gibt es Religionsgemeinschaften, die Sekten sind? Und was ist überhaupt eine Sekte?
Antwort: Man müsste sich einfach mal zurückdenken. Die ersten Christen, das war die Sekte der Nazarener und ich würde sagen, jede neue Religionsgemeinschaft wurde zuerst als Sekte verunglimpft oder als Sekte hingestellt, weil neutral gesehen war das Wort Sekte kein Schimpfwort. Das war eine Abspaltung einer grösseren Religionsgemeinschaft und das war’s. Aber in den letzten Jahrzehnten und so weiter wurde das Wort immer mehr benutzt, um auszugrenzen. Ich meine, Beispiel in der Schweiz, die Heilsarmee. Ich mein, da wird doch jetzt niemand mehr nennen, dass das eine Sekte ist, sondern die ist eine anerkannte Religionsgemeinschaft in der Schweiz, macht sehr viel Gutes. Aber vor rund 150 Jahren wurde die absolut verunglimpf. Da wurden sogar Mitglieder in die Psychiatrie gesetzt, weil die Leute nicht mit dieser Gemeinschaft arbeiten wollten. Und insofern muss man sagen, das Wort sollte einfach geächtet werden selber.
Frage: Hat Scientology eine Grösse erreicht, dass man sie, als automatisch als Religion anerkannt werden soll? Oder wie ist es so mit der Anerkennung?
Antwort: Also ich kann ein paar Beispiele geben. In den USA, wo Scientology gegründet wurde, weil L. Ron Hubbard dort lebte und die ersten Bücher dort veröffentlicht hat, wurde Scientology am Anfang auch sehr kontrovers diskutiert. Es gab Probleme mit Behörden, wir mussten demonstrieren gegen Diskriminierung und seit über 30 Jahren sind wir dort eine anerkannte gemeinnützige Religionsgemeinschaft, die den gleichen Status hat wie alle anderen Religionen in den USA.
Anderes Beispiel Spanien, auch dort ist es ein sehr katholisches Land. Scientology war zu Anfang relativ kontrovers diskutiert etc. und mit den Jahren konnten da Gespräche geführt werde, es wurden Diskussionen mit den Behörden gemacht und heute ist dort Scientology eine anerkannte Religion, hat im Grunde den gleichen Status wie die katholische Kirche und so entwickelt sich das.
«Ich kann vielleicht aus zur Schweiz ein paar Worte sagen, wie sich das entwickelt hat, weil die Kontroverse um Scientology hat sich in den letzten Jahrzehnten mehr und mehr versachlicht. Und es gibt auch immer mehr und mehr Institutionen, die Scientology einfach als eine normale Religionsgemeinschaft behandeln. Zum Beispiel das Bundesgericht hat dies in einem Urteil bestätigt, dass wir als Religionsgemeinschaft behandelt werden müssen. Der Bundesrat hat es in einer Aussage mitgeteilt. Wir haben viele Städte, die uns als Religion betrachten, die uns Infostände geben, weil wir eine Religion sind. Und das entwickelt sich. Die Kontroverse ist abgeflacht. Es gibt immer noch Diskussionen. Aber ich würde sagen, wir sind auf dem besten Weg, eine ganz normale Religionsgemeinschaft zu sein in der Schweiz und auch von der Gesellschaft so angeschaut zu werden.»
Anmerkung FASA:
Zum Thema und zum erwähnten Wort «Nazarener» schreibt Wikipedia folgendes: «Im historischen Kontext sind die Nazoräer eine judenchristliche Sekte, also eine Gruppe, die Jesus als Messias anerkannte, aber weiterhin stark an Gesetzen und Traditionen festhielten. Das heißt, sie betrachteten Jesus als den Messias, hielten aber am jüdischen Gesetz aus der Tora fest. Sie unterschieden sich von anderen judenchristlichen Gruppen wie den Ebioniten, mit denen sie oft verwechselt wurden. Im Gegensatz zu den Ebioniten lehnten sie vermutlich nicht die jungfräuliche Geburt Jesu ab und hielten sich nicht nur an eine rein menschliche Interpretation Jesu.»
Weiter im Podcast findet es Gustav* eine Frechheit, dass wir Scientology als Sekte benennen.
Zum Thema Religion oder Sekte haben wir uns in unserem Beitrag vom 11.03.2026 ausführlich befasst, da es in Hamburg angeblich PolitikerInnen gibt, die man noch «aufklären» muss. Das Wort «Sekte, sektiererisch» kann man auch für politische Parteien (sh. die MAGA-Sekte) und Wirtschaftsorganisationen verwenden und unsere Medienlandschaft schreibt immer wieder darüber. Was sagt die KI dazu? Wir zitieren:
«Sektiererische Organisationen sind meist geschlossene, oft religiöse oder ideologische Gruppen, die sich von etablierten Gemeinschaften abgespalten haben. Sie zeichnen sich durch absolute Wahrheitsansprüche, starke soziale Kontrolle, charismatische Führung und oft manipulative Methoden aus, die Mitglieder psychisch abhängig machen.
Hauptmerkmale sektiererischer Organisationen:
- Exklusivitätsdenken: Die Gruppe sieht sich als einzige „gerettete“ Gemeinschaft, während die Außenwelt als minderwertig oder verdorben gilt.
- Starke Führung: Absolute Unterordnung unter einen charismatischen Führer oder eine kleine Führungselite.
- Sozialkontrolle: Kontrolle über das Privatleben, Kleidungsvorschriften und strenge Regeln, oft bis hin zur Isolation von Familie und Freunden.
- Kritikresistenz: Keine Toleranz für abweichende Meinungen oder kritische Fragen.
- Manipulation: Einsatz von Indoktrination, um das Denken und Fühlen der Mitglieder zu steuern.»
Und wenn man die KI zum Thema «Wirtschafts-Sekte» befragt, erhält man folgende Antwort:
«Wirtschaftssekten sind Organisationen, die ideologische oder spirituelle Lehren mit knallharten Geschäftspraktiken, oft nach Schneeballprinzipien, verbinden, um Mitglieder finanziell auszubeuten und zu binden. Bekannte Beispiele umfassen Scientology (mit WISE-Netzwerk), das Nahrungsmittelunternehmen „Lebe Gesund“ oder Strukturen, die Coaching und „Erfolg“ versprechen.»
Die Merkmale und Beispiele von Wirtschaftssekten:
Der Artikel in der Handelszeitung vom 21.10.2015 mit dem Titel «Kult statt Hierarchie: Business-Sekten boomen – Amazon, Google oder McKinsey: Erfolgreiche Konzerne pflegen oft eine Kultur, die sehr nah am Kult ist. Wann wird die Sache gefährlich?» bringt diese Thematik auf dem Punkt.
Und zum Thema «Wirtschaftssekte» veröffentlichte 20Min am 20.09.2022 den Artikel mit dem Titel «Ist Selecta ein Kult? Internes Video zeigt sektenhafte Szenen – Bereits zuvor war über «sektenartige Stimmung» in der Firma zu lesen, es gab viele Abgänge. Ein geleaktes Video scheint die Vorwürfe nun zu bestätigen.» und auch Watson doppelte am selben Tag nach mit dem Artikel «Dieses Geheimvideo zeigt, weshalb sich Selecta-Angestellte in einer Sekte wähnen – Derzeit zirkuliert eine Aufnahme unter Mitarbeitenden der Snackautomatenfirma. Darin müssen alle Anwesenden auf Anforderung des Chefs Glaubenssätze aufsagen».
Und bei diesem Thema darf natürlich die Erwähnung der «Heilsarmee» des Pressesprechers wie immer nicht fehlen! Kein Mensch würde auf die Idee kommen, eine Organisation wie die Heilsarmee als „paramilitärisch“ zu bezeichnen. Rangstufen, Uniformen und Disziplinregeln sind allein kein Hinweis auf militärische Ziele, schliesslich gibt es solche Dinge auch in der zivilen Schifffahrt, der Luftfahrt und der freiwilligen Feuerwehr. Die Heilsarmee leistet für die Gesellschaft, trotz sektenhaftes Verhalten, enorme humanitäre Arbeit in dem sie den Obdachlosen Schlafmöglichkeiten anbieten, regelmässige Essensausgaben in diversen Küchengebäude, sie haben eigene Möbel / Kleider / Haushaltsangebote wo Bürger günstiger einkaufen können. Und dann hat die Scientology doch tatsächlich die Frechheit den Vergleich mit der Heilsarmee zu bringen? Wie tief muss man als Wirtschaftssekten-Anhänger fallen, um ein solchen Mist zu erzählen?
Zum Thema Anerkennung bei Behörden, haben wir euch im 2. Podcast den Fall aus den USA erläutert und erklärt. Und jetzt kommt für euch die längste Erklärung zum Thema «Anerkennung in der Schweiz durch Institutionen, Bundesrat und Bundesgericht» (Update vom 28.03.2026 um 17.30 Uhr: auf der Webseite von Scientology Schweiz unter der Rubrik „Anerkennung“ haben sie den Text in der Zwischenzeit geändert).

Beginnen wir mal zur Anerkennung von Institutionen:
Zu diesem Thema kommt uns sofort der Skandal mit der Anerkennung der AWA-Basel-Stadt in den Sinn. Scientology wollte für ihre Sonntagsarbeit im Basler Tempel eine Arbeitsbewilligung erreichen. Dieser Fall ging durch alle Medien und erreichte die Politik in der Kantonsregierung Basel und Bundesbern.
- Die BAZ veröffentlichte am 13.06.2016 den Artikel «Behörde anerkennt Scientology als Religion – Das Amt für Wirtschaft und Arbeit bezeichnet Scientology als religiöse Gemeinschaft – Bern segnet das ab. Somit werden Scientologen vom Arbeitsgesetz enthoben.»
- 20Min veröffentlichte am 14.06.2015 den Artikel «Scientology als religiöse Gemeinschaft definiert – Das Amt für Wirtschaft und Arbeit definiert Scientology als religiöse Gemeinschaft. Dadurch werden die Scientologen vom Arbeitsgesetz befreit.»
Auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt musste sich zu diesem Fall äussern und hat folgendes festgehalten:
«Dieser Aussage liegt ein Missverständnis zugrunde: Das AWA hatte nie eine Bewilligung für Sonntagsarbeit erteilt. Auch hat das AWA nie eine formelle Anerkennung von Scientology als Kirche oder Religionsgemeinschaft stattgefunden. Wie von den Anzugstellern richtig bemerkt und bereits anlässlich einer früheren Interpellation beantwortet, wäre das AWA dazu gar nicht zuständig (Interpellation Nr. 62 vom 18. August 2015: Remo Gallacchi betreffend Anerkennung des Vereins Scientology als religiöse Gemeinschaft“, P155290).
Das AWA war seinerzeit von einer Privatperson angefragt worden, ob Scientology unter den Anwendungsbereich des Arbeitsgesetzes fallen würde. Dazu ist Folgendes zu sagen: Scientology gilt gemäss Handelsregisterauszug als Verein. Bei der Frage nach der Anwendbarkeit des Arbeitsgesetzes ist nicht der Verein als Ganzes, sondern das einzelne Verhältnis hinsichtlich der Frage zu bewerten, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis oder eine Tätigkeit im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft handelt.»
Somit distanziert sich das AWA-Basel-Stadt von der falschen Aussage seitens Scientology und ihrem Pressesprecher Gustav* vehement. Eine Arbeitsbewilligung für Sonntagsarbeit zu erhalten ist nicht als Religions-Anerkennung gleich zu stellen!
Es ist typisch für Scientology, Dinge ausschliesslich zu ihren Gunsten zu verdrehen, gewisse negative Satzteile oder Wörter einfach wegzulassen oder sie nicht korrekt wiederzugeben. Aus dem Übriggebliebenen bauen sie sich einfach ein wunderschönes Luftschloss, das Scientology dann eben aus heiterem Himmel als Kirche oder Religionsgemeinschaft darstellen soll. Lieber Gustav*, sie verkennen wieder einmal die Realität – aber das wissen sie selber ganz genau.
Gehen wir zum Fall Anerkennung seitens Bundesgerichts und Bundesrat, welcher angeblich Scientology als Religion anerkannt haben soll. Um euch keine Lügen aufzutischen, haben wir dazu unsere neue Basler Anwaltskanzlei um Rat und Erklärungen gefragt, da der Bundesgerichtentscheid, BGE 118 Ia 52 von den Scientology Anwälten gerne bei ihren Abmahnungen gegen uns, und dies nun seit über 3 Jahren, als Drohung und als angeblicher Beweis benutzt wird. Liebe Leser und Leserinnen, es wird jetzt sehr technisch und juristisch, aber um den ganzen Sachverhalt zu verstehen, müsst ihr folgendes wissen:
- «Soweit ersichtlich, hat das Bundesgericht nie abschliessend entschieden, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft darstellt oder nicht.
- Das Bundesgericht führt im Entscheid BGE 118 Ia 46 aus, dass sich Scientology grundsätzlich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen kann (E. 3 b): Der angefochtene Beitragsbeschluss, durch den einem u.a. mit den beiden Beschwerdeführern in einer ideellen Auseinandersetzung stehenden privaten Verein eine staatliche finanzielle Unterstützung gewährt wird, berührt die Beschwerdeführer insofern in einer durch die Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützten Position.
Das Bundesgericht kam jedoch zum Schluss, dass die Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit in diesem Fall nicht tangiert war. So führt es an (E. 4 c):
Soweit die Beschwerdeführer die gerügte Verletzung ihrer Religionsfreiheit unmittelbar in der bisherigen und künftigen Tätigkeit des Vereins infoSekta erblicken, ist ihre Beschwerde zum vornherein unbegründet. Dieses Grundrecht schützt sie nicht vor den Aktivitäten eines privaten Vereins. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit gibt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, von Konfrontationen mit anderen religiösen oder weltanschaulichen Ansichten oder von Kritik an der eigenen Glaubensauffassung durch andere Private verschont zu bleiben (PETER KARLEN, Religiöse Symbole in öffentlichen Räumen, ZBl 90/1989, S. 15). Da die Religionsfreiheit u.a. das Recht enthält, für eine bestimmte Religion zu werben, um neue Anhänger zu gewinnen bzw. solche einem anderen Glauben abzuwerben, muss sie folgerichtig auch die Befugnis zur Kritik an andern Glaubensauffassungen in sich schliessen (KARLEN, Das Grundrecht der Religionsfreiheit in der Schweiz, S. 266 ff., mit Hinweisen; HÄFELIN, a.a.O., Art. 49, Rz. 146; HÄFELIN/HALLER, a.a.O., N 1197, S. 369; PETER SALADIN, Grundrechte im Wandel, 3. A., 1982, S. 15; BGE 43 I 274 f.).
- In BGE 125 I 369 führ das Bundesgericht wiederum aus, dass sich Scientology auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen kann (vgl. E. 1 b). Die Frage, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft ist, wird jedoch bewusst offengelassen (E. 1 b): Ob die von «Scientology» vertretenen Lehren und deren Praktiken in jeder Hinsicht religiösen Charakter haben und damit dem Schutz der Religionsfreiheit unterstehen, ist damit nicht entschieden.
- Ähnlich äussert sich das Bundesgericht auch in BGE 126 I 133, das ebenfalls festhält, dass sich Scientology auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit stützen kann. Das Gericht hatte zu prüfen, ob das Werben mit Testbogen und Handzettel, insbesondere mit Verkaufsabsicht, zulässig war. Das Gericht erachtete, dass diese Handlungen gerade nicht unter die Religionsfreiheit fallen würden (E. 3a): Wer – wie vorliegend die Beschwerdegegnerin – entgeltliche Leistungen vertreiben will und das damit allenfalls verbundene religiöse Missionierungsziel gegenüber dem anvisierten Publikum nicht klar zu erkennen gibt, muss in Kauf nehmen, dass seine Werbeaktionen als wirtschaftlich motiviert angesehen und nach den hiefür geltenden Regeln behandelt werden.
- In die gleiche Richtung ging der Entscheid 1P.303/2001 des Bundesgerichts vom 24. August 2001. Auch dort wurde das Anwerben von Passanten als wirtschaftliche Tätigkeit angesehen (E. 3): Die kantonalen Behörden haben die vom Beschwerdeführer ausgeübte Tätigkeit nach dem Dargelegten willkürfrei den Regeln für wirtschaftlich motivierte Werbeaktionen auf öffentlichem Grund unterstellt.
- Bezüglich der Antwort des Bundesrats auf die Interpellation von Nationalrat Roland F. Borer ist anzumerken, dass der Bundesrat ausführt, dass die Scientology sich auf die Religionsfreiheit berufen kann. Es wird aber ausdrücklich festgehalten, dass es nicht in die Kompetenz des Bundesrats fällt, zu entscheiden, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft ist, da die Kirchenhoheit bei den Kantonen liegt: Nach der bundesstaatlichen Kompetenzausscheidung (Art. 3 BV) liegt die Kirchenhoheit bei den Kantonen. Sie ordnen das Verhältnis von Kirche und Staat und bestimmen die rechtliche Stellung der Religionsgemeinschaften. Es kann daher nicht Sache des Bundesrates sein, über die Rechtsstellung der Scientology zu befinden. Weiter wird in der o.e. Antwort des Bundesrats erwähnt: Gesellschaftsschädigenden Aktivitäten gewisser Sekten sollte nach Ansicht des Bundesrates nicht allein mit den Mitteln des Strafrechts begegnet werden. Eine wichtige Rolle hat hier die aktive Aufklärung zu spielen, die den einzelnen rechtzeitig vor möglichen Gefahren eines Beitritts zu einer mit persönlichkeitsverletzenden Methoden arbeitenden Sekte warnen kann.
Somit korrigieren wir die unglaublich ausgesprochenen Narrative / Märchen vom Schweizer Scientology Pressesprecher zusammen:
- Die Institution AWA-Basel-Stadt hat die Scientology in Basel NICHT als «Religion od. Religionsgemeinschaft» anerkannt.
- Das Bundesgericht hat Scientology NICHT als «Religion oder Religionsgemeinschaft» anerkannt, sondern dass Scientology grundsätzlich sich auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen kann. Das Gericht war der Ansicht, dass die ideellen Absichten zurücktraten und die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund standen, weshalb die Handlung nicht nach Massgabe der Religionsfreiheit zu beurteilen war.
- Der Bundesrat kann keine «Religion oder Religionsgemeinschaft» anerkennen oder aussprechen und eswird auch ausdrücklich festgehalten, dass es nicht in die Kompetenz des Bundesrats fällt, zu entscheiden, ob Scientology eine Religionsgemeinschaft ist, da die Kirchenhoheit bei den Kantonen liegt.
Und da wir, die FASA, nun seit über einem Jahr im Kanton Baselland in einem neuen Zivilgerichtsfall des Kantons Baselland stecken, sind
- diese drei o.e. Punkte von grosser Relevanz
- hat die FASA von 24 Kantonen die schriftliche Bestätigung erhalten, dass Scientology in den jeweiligen Kantonen nicht als «Religion oder Religionsgemeinschaft» anerkannt ist (zwei sind noch ausstehend)
- ist die Wirtschaftssekte Scientology gemäss ihren vielen Handelsregister-Einträgen lediglich als «Verein» eingetragen.
Zum Schluss spricht der Schweizer Scientology Pressesprecher ihre Aktivitäten auf Öffentlichen Grund an und dass sie auch dort in diesen Städten & Gemeinden als «Religionsgemeinschaft» anerkannt sind.
Tja, Gustav*, das Schweizer Gesetz ist als Laie nicht so einfach zu verstehen und von den 26 Kantons- und Polizei-Reglementen sprechen wir nicht einmal gross. Mit diesem Thema hat sich die FASA rund 5 Monate vor Beginn ihrer Aufklärungsarbeit beschäftigt und in jedem Schweizer Kanton überall andere Gesetze / Reglemente gelten, haben wir eine Exel-Liste mit allen Informationen zusammengestellt. Diese Vorababklärungen waren für unsere unzähligen Einsätze sehr wichtig und relevant.
Was wir euch und dem Pressesprecher sagen möchten ist, dass die Versammlungsfreiheit ist in jeder Stadt- oder Gemeinde in ihrem Reglement unterschiedlich definiert. Die Schweiz ist ein föderalistisches und demokratisches Land. D.h., dass jede Stadt oder Gemeinde selbst bestimmen kann, wem sie eine Standaktion bewilligen, und mit einem Kontigent halten sie fest, wie viel Mal Scientology auf öffentlichem Grund aktiv sein kann.
Die Versammlungsfreiheit ist in der Schweiz durch Art. 22 der Bundesverfassung sowie völkerrechtlich (EMRK, UNO-Pakt II) ist als Grundrecht garantiert. Sie schützt friedliche Kundgebungen, Versammlungen und Demonstrationen, wobei Bewilligungspflichten für den öffentlichen Raum umstritten, aber oft Praxis sind.
Solche einfachen Dinge lernt man in Schweizer Schulen im Fach «Staatskunde». Die Schweiz ist föderalistisch organisiert, mit einer Gewaltenteilung in Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichte) auf drei Ebenen: Bund, Kantone und Gemeinden. Die Legislative erlässt Gesetze und kontrolliert, während die Exekutive diese umsetzt. Auf Bundesebene sind dies die Bundesversammlung (National- und Ständerat) sowie der Bundesrat.
Somit bleibt uns am Schluss dieser drei ersten Podcasts zu sagen: lasst euch NICHT von Scientology und Scientologen «auf der Nase herumtanzen» und schon gar nicht von «einen Bären aufbinden». Es genügt, dass fast alle unsere Politiker und Parlamentarier in Bern sdies mit sich machen lassen und tolerieren. Die Lobby-Arbeit seitens Scientology ist seit Jahrzehnten im Bundeshaus Bern genug vorhanden. Bleibt weiterhin wachsam, aufmerksam und warnt euch auf den verschiedenen Social-Media-Kanälen untereinander. Gemeinsam sind wir stark und können Scientology in die Schranken weisen.
Der Abschluss dieses dreiteiligen Podcast widmen wir dem mutigen Aussteiger, Sektenkind und ehem. SeaOrg Mitarbeiter, Samuel aus Basel mit folgendem Youtube Beitrag und sagen: HEZRLICHEN DANK FÜR DEINE UNERMÜDLICHE AUFKLÄRUNGSARBEIT❤️
Und hier noch eine Nachricht an Scientology:
HALTET EUCH ENDLICH AN FAKTEN UND HÖRT AUF, DINGE ZU VERDREHEN!

Ein Kommentar zu “CH – Zürich: Der neue Schweizer Scientology Podcast unter der Leitung des Pressesprechers – Teil 3”