
Für die Aufklärung über Scientology sind wir im ganzen deutschsprachigen Raum auf weiter Flur leider ganz allein und von keiner Ecke kommt eine klitzekleine Hilfestellung. Das dachten wir bis vor ein paar Tagen, aber es ist unglaublich, wie man unsere Hilferufe im Namen der Aufklärung im Jahr 2026 ernst nimmt.
Das erste Beispiel, welches wir euch aufzeigen können, war der Zeitungsartikel der NRZ Düsseldorf vom 17.04.2026 betreffend die grauenhafte, absurde und wahnwitzige Wanderausstellung der Tarnorganisation «KVPM / CCHR» mit ganz gefährlichen Aussagen seitens Scientology. Ob sich hier jemand finden lässt, welcher juristisch gegen die Scientology Tarnorganisation KVPM Deutschland vorgehen wird, bezweifeln wir leider sehr.
Kehren wir aber wieder in die Schweiz zurück, da mit dem Fall Brunhilde* aus München und ihrem Zürcher Anwalt Feuerstein* ein zweiter Nazi-Skandal sogar in gerichtlichen Akten zu finden ist. Über diesen erneuten und unglaublichen Nazi-Skandal in der Schweiz haben wir in unserem Beitrag vom 07.04.2026 ausführlich berichtet inkl. Beweise.
Unsere Anwaltskanzlei hat seit Beginn ihrer Arbeit diese typische SLAPP-Anzeige erkannt und auch den finanziellen Zerstörungs-Mechanismus seitens Scientology anhand unseres Beispiels erlebt. Und wie entscheidet Bundesbern zum Schutz der Schweizer Bevölkerung? Ein neuer Gesetzesentwurf sei gar nicht nötig, da es in der Schweiz nicht so viele Fälle gibt – eine unglaubliche Aussage! Aber der jüngste Fall des Magazins «Republik» zeigt ein ganz anderes Bild.
Wie ihr seht, ist die Aufklärungsarbeit gegen eine Weltorganisation juristisch mit horrenden finanziellen Belastungen verbunden und deshalb werden sich in der Schweiz keine Scientology Aussteiger finden lassen, die gegen diese Psychosekte gerichtlich vorgehen werden. Die Fälle der Basler Sektenkinder Andrea, Sabrina, Samuel, Cyril, Thierry und Zoe aus UK zeigen die Situation gut auf und wir hoffen, dass alle Scientology Aussteiger weiterhin über viele Themen wie z.B. Kindermissbrauch und Menschenhandel berichten. Die Öffentlichkeit hat das Anrecht, darüber informiert zu werden!
Und wie aus heiterem Himmel kommt das zweite Beispiel, indem das SRF mit der Sendung «10 vor 10» diesen Beitrag aus dem Jahr 1997 im Internet wieder aktiviert hat. Für diese Hilfestellung sagen wir: HERZLICHEN DANK!
Danach wurde auch Scientology in der Schweiz bis zum Jahr 2003 unter Beobachtung gestellt. Wir wissen nicht, ob dieser Beitrag in Deutschland und Österreich zu sehen ist, aber eines können wir euch sagen, der Pressesprecher Scientology Schweiz sagte schon damals denselben Satz «ich stehe mit vielen Schweizer Politiker in Kontakt» wie im Rundschaubericht im Oktober 2020. Das sind jetzt nun über 30 Jahre mit denselben Narrativen und denkt daran, für Scientology hat er vor dem Basler Strafgericht gelogen.
Und da wir im Jahr 2019 wegen dem Artikel in der BZ vom 6.10.2019 mit dem Titel «Sektenjäger: Dieses Paar macht Scientology einen Strich durch die Rechnung» vom Schweizer Nachrichtendienst, NdB, fichiert wurden, gehen wir davon aus, dass die Scientology Macht in Bundesbern immer noch vorhanden ist.
Und im Gegenzug ist die Schweizer Regierung inkl. das NdB der Meinung, dass von Scientology keine Gefahr ausgeht trotz der Verbindungen zur rechten Szene und ihren demokratiefeindlichen und menschenunwürdigen «Fair Game» Methoden.
Wir, die FASA, werden nicht schweigen und uns mundtot machen lassen. Wir hoffen, dass in den nächsten Monaten in diesem Nazi-Skandal seitens Medienlandschaft Interesse besteht, darüber zu berichten. Hugo Stamm hat mit seinem Artikel vom 11.04.2026 mit dem Titel «Sekten wie Scientology sind nicht weg – sie sind nur leiser geworden» den ersten Schritt gemacht. Jetzt schauen wir mal, welche Medien ihm folgen werden.
Die Bevölkerung hat mit dem Medienrecht & Öffentlichkeitsrecht das Recht über die Machenschaften von Scientology informiert zu werden. Und Scientology, hier ein gut gemeinter Ratschlag: hört auf, mit der Nazikeule um euch zu schlagen!
