
Wir zitieren:
„Wichtig zu bemerken ist, dass das unerlaubte Eindringen in ein Scientology-Gebäude im Rahmen der Speedruns in Deutschland als Hausfriedensbruch gelten kann. Ein Hausfriedensbruch ist ein Straftatbestand nach § 123 StGB, der das individuelle Hausrecht schützt. Dabei droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Die Tat wird in der Regel nur verfolgt, wenn der betroffene Hausrechtsinhaber einen Strafantrag stellt.“