AT – Wien: Wie steht es mit der Pressefreiheit in Österreich? Darf ein hochgelobter Künstler, dem seit Jahrzehnten eine Verbindung zur Psychosekte Scientology nachgesagt wird, nicht kritisch hinterfragt werden? Und wer schützt wen?

Immer wieder betonen wir, wie wichtig die Unterstützung der Medienlandschaft ist, um die Menschen über die Psychosekte SCIENTOLOGY aufzuklären. Seit Beginn unserer aktiven Aufklärungsarbeit in der Schweiz war uns ein guter Kontakt mit der Medienlandschaft sehr wichtig, und wir haben die aufwändige Arbeit der Journalisten immer sehr geschätzt und das tun wir auch heute noch.

Um Fake News und Narrative, welche seit Jahrzehnten kursieren, aus der Welt zu schaffen, ist die objektive Haltung von Religionsexperten und Sektenexperten nicht nur wichtig, sondern es ist eine gute Gelegenheit, Fachexperten zu Wort kommen zu lassen. Deshalb war uns dieser Aspekt bei Zeitungsartikeln ebenfalls immer ein Anliegen, damit sich die Leserschaft frei von Wertungen eine eigene Meinung bilden kann.

In Gesprächen mit Journalisten haben wir zudem immer wieder erwähnt, dass sie doch auch ein Statement von Scientology Schweiz einholen sollten, obwohl wir genau wussten, dass wir jeweils diffamiert werden würden – und das alles im Namen der «freien Meinungsäusserung», welche auch in unserer Bundesverfassung, Artikel 16 mit folgendem Text verankert ist:

«Meinungs- und Informationsfreiheit.

Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.»

Dies scheint für Scientology jedoch ein Problem zu sein, denn nicht nur weltweit, sondern auch in der Schweiz wird gelegentlich die Scientology-Keule gegen Zeitungen und Journalisten geschwungen. So geschehen, als Blick einen Artikel am 15. April 2015 mit folgendem Titel auf der Frontseite veröffentlichte:

«Scientology geht in die Offensive!» Darunter in kleinerer Schrift: «Die Psycho-Sekte will sich in der Schweiz ausbreiten; Reiche Mitglieder finanzieren neuen Mega-Tempel mit; So regt sich der Widerstand; Das sagen Religions-Experten».

Und hier hat der damalige Scientology Pressesprecher Schweiz / Deutschland, heute ist er nur noch Sprecher Scientologen Schweiz, eine schriftliche Beschwerde beim Schweizer Presserat eingereicht mit folgender Begründung:

«Am 19. April 2015 beschwerte sich Gustav*, Sprecher von Scientology Schweiz, beim Schweizer Presserat gegen die im «Blick» veröffentlichten Berichte. Er macht insbesondere geltend, Scientology habe zu massivsten Vorwürfen lediglich mit zwei kurzen Aussagen Stellung beziehen «dürfen».

Nach Überprüfung des Schweizer Presserats ist Scientology mit folgender Begründung abgeblitzt:

«1. Die Beschwerde wird abgewiesen.

2. «Blick» hat mit seinen Artikeln «Scientology geht in die Offensive» vom 15. April 2015 und «Jetzt reden die Aussteiger» vom 16. April 2015 die Ziffer 1 (Wahrheitsgebot), Ziffer 3 (Unterschlagen wichtiger Informationen), Ziffer 5 (Berichtigung) und Ziffer 8 (Menschenwürde; Diskriminierungsverbot) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.»

So, und jetzt machen wir einen Abstecher nach Österreich, unser eigentliches Thema, dort scheint jedoch einiges anders abzugehen…

Peter Reichelt (hier sein Youtube-Kanal mit vielen interessanten Videos) ist ein langjähriger Journalist und Scientology-Experte – seit Jahren beschäftigt er sich mit dieser Organisation und vor allem auch mit dem Künstler Ferdinand*, der von Reichelt in seinem 1997 veröffentlichten Buch «H. and Scientology – Lüge und Verrat – eine Organisation und ihr Geheimdienst» als OSA-Mitarbeiter bezeichnet wurde.

Bereits seit 1986 existiert ein Youtube-Video mit dem Titel «1986 – Die Scientology-Werbeikone Ferdinand* im Scientology Video Interview Langfassung» und das ist der ultimative Beweis, dass der Künstler in der Vergangenheit andere fälschlicherweise verklagt und diffamiert hat!

«1986 – Die Scientology-Werbeikone Ferdinand* im Scientology Video Interview – Langfassung»

IST SCIENTOLOGY IN ÖSTERREICH ALS RELIGION ODER ALS RELIGIÖSE GEMEINSCHAFT ANERKANNT?

Wenn man im Google danach sucht, ob Scientology in Österreich als Religion anerkannt ist und Steuerbefreiung geniessen kann, findet man folgende Aussagen welche unter «news.at» publiziert wurden:

«In Österreich ist die Sekte nicht als eigene Religion anerkannt, jedoch wurde 2002 der gemeinnützige Charakter der Scientology-Kirche in Wien bestätigt, seitdem ist die Sekte auch bei uns von Steuern befreit.»

Diese Aussage stimmt so nicht, nur Kirchen und Religionsgemeinschaften, welche auf der Webseite Kirchen und Religionsgesellschaften – Bundeskanzleramt Österreich eingetragen sind, gelten auch als gemeinnützig. Zuerst hier eine wichtige Einleitung auf der o.e. Seite:

«Die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaft genießen in Österreich den Status als Körperschaften öffentlichen Rechts. Sie haben das Recht auf selbstständige Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten (Artikel 15 Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger (StGG)), auf Erteilung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen (Artikel 17 Absatz 3 StGG) und nach den allgemeinen Bestimmungen den Schutz ihres Namens.»

NUR WIRD SCIENTOLOGY AUF DIESER SEITE GAR NICHT ERWÄHNT!

Aber kommen wir auf nun das Wort Gemeinnützigkeit zu sprechen. Vom Bundesministerium für Finanzen. Präsidialsektion – Steuerung & Services liegt uns ein Beweis-Mail vor, datiert am 12.01.2024:

«In der Bundesabgabenordnung ist vorgesehen, dass bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und wenn die Körperschaft nach ihrer Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung solcher Zwecke dient, Begünstigungen in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden.»

Und weiter:

«Liegen die Voraussetzungen des § 38 der Bundesabgabenordnung vor, sind abgabenrechtliche Begünstigungen auf Grund der Verfolgung kirchlicher Zwecke zu gewähren. Kirchlich sind solche Zwecke, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Die gesetzliche Anerkennung einer Kirche oder Religionsgesellschaft verschafft dieser den höchsten Status, den die Republik Österreich einer Religionsgemeinschaft verleihen kann. Die gesetzliche Anerkennung bewirkt die Verleihung der öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit an eine Kirche oder Religionsgesellschaft, wodurch ihr die Stellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Diese Rechtspersönlichkeit beinhaltet auch den Zugang zu abgabenrechtlichen Erleichterungen. Körperschaften öffentlichen Rechts nehmen neben ihrer eigentlichen Tätigkeit zudem Aufgaben des öffentlichen Interesses wahr. Damit sind neben religiösen auch sozialen, gesellschaftlichen und kulturpolitischen Aufgaben gemeint, die dem Gemeinwohl dienen. Die Liste der derzeit gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften finden Sie unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/»

Und nun wird es besonders interessant:

«Die Verfolgung religiöser Zwecke für sich ist so wie jede andere ausschließlich weltanschauliche Ausrichtung grundsätzlich auch nicht als gemeinnützig iSd §§ 35 f der Bundesabgabenordnung anzuerkennen. Aus dem Gebot, wonach eine Förderung der Allgemeinheit nur bei einem Nutzen der Tätigkeit für das Gemeinwohl anzunehmen ist, ergibt sich als Voraussetzung für die Beurteilung als gemeinnützig, dass die Einstellung der Allgemeinheit gegenüber der Tätigkeit der betreffenden Vereinigung eine positive sein muss. Das Erfordernis der Förderung der Allgemeinheit ist dementsprechend nicht erfüllt, wenn gegen die betreffende Vereinigung in maßgeblichen Bevölkerungskreisen Vorbehalte bestehen.»

Und wie oben bereits erwähnt, wird Scientology NICHT auf der o.e. erwähnten Seite aufgeführt. Wie in aller Welt kann dann eine Gemeinnützigkeit überhaupt vorliegen? Auf diese beruft sich nämlich der Presserat – sh. weiter unten.

Auch Der Standard schreibt am 11.11.2019 u.a.:

«Denn auch wenn Scientology in Österreich nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt ist, ist es auch nicht verboten. Ob der Verfassungsschutz hierzulande die Bewegung noch immer beobachtet, darüber halten sich die Behörden bedeckt. 2012 hieß es vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz gegenüber der „Presse“, dass man sehr wohl ein Auge auf die Bewegung habe. Ein führender Verfassungsschützer attestierte den Lehren Hubbards „verfassungsgefährdende Aspekte“ und berichtete von Bedrohungen gegenüber Aussteigern. „In sogenannten Auditings müssen Mitglieder alle ihre Geheimnisse mitteilen. So haben sie dann ziemlich viel gegen einen in der Hand“, sagt Ulrike Schiesser von der Bundesstelle für Sektenfragen.»

Im Vereinsregisterauszug, also lediglich ein Verein, steht nichts davon, dass Scientology Österreich und / oder die Scientology Mission Wien eine Religion oder eine Religionsgemeinschaft oder gemeinnützig ist, aber lest doch bitte selbst:

Die Verfolgung religiöser Zwecke für sich ist so wie jede andere ausschließlich weltanschauliche Ausrichtung grundsätzlich auch nicht als gemeinnützig iSd §§ 35 f der Bundesabgabenordnung anzuerkennen. Aus dem Gebot, wonach eine Förderung der Allgemeinheit nur bei einem Nutzen der Tätigkeit für das Gemeinwohl anzunehmen ist, ergibt sich als Voraussetzung für die Beurteilung als gemeinnützig, dass die Einstellung der Allgemeinheit gegenüber der Tätigkeit der betreffenden Vereinigung eine positive sein muss. Das Erfordernis der Förderung der Allgemeinheit ist dementsprechend nicht erfüllt, wenn gegen die betreffende Vereinigung in maßgeblichen Bevölkerungskreisen Vorbehalte bestehen.»

So wie sich die Faktenlage präsentiert, ist Scientology auch in Österreich keine anerkannte Religion oder religiöse Gemeinschaft und deshalb auch nicht steuerbefreit.

Am 31.01.2024 hat der Investigativ-Journalist Peter Reichert beim ÖSTERREICHISCHEN PRESSERAT eine Beschwerde eingereicht mit mehreren Beweisen, wie ihn gewisse Medien und der Künstler Ferdinand* mit typischen Scientology-Methoden diffamiert wird. Es ist so umfassend, dass es uns unmöglich ist, alle zu veröffentlichen – hier aber drei wichtige Auszüge des Österreichischen Presserates mit dem Titel «Beschwerdeverfahren»:

Und hier folgt nun die Antwort des Österreichischen Presserates vom 16.04.2024 zu diesem Fall und Ferdinand* – anbei nur die wichtigsten Aussagen als Bild.

Der Österreichischer Presserat verneint die Beschwerde-Aussage, schreibt jedoch erstaunlicherweise, dass Scientology in Österreich «…zum Teil als gemeinnützige Gesellschaften anerkannt sind». Aber wo denn? Wir haben mit vielen Beweisen gezeigt, das dem nicht so ist! Und weiter:

Soll das heissen, dass Journalisten in Österreich in Zukunft nicht kritisch über den Künstler Ferdinand* schreiben / berichten dürfen, ohne dass sie von gewissen Journalisten als «Denunzianten», «Schnüffler» etc. bezeichnet werden, die in Österreich erst noch legitim sind?

Nicht umsonst setzen sich immer wieder mutige Journalisten gegen diese Psycho- und Wirtschaftssekte ein und zeigen unseren Lesern mit ihren tollen Artikeln, wie sich «gehirngewaschene / manipulierte» Scientologen in der Öffentlichkeit benehmen und wie sie immer wieder ihre respektlose Sprache benutzen und jegliche Kritiker diffamieren.

Was wir genau damit meinen, könnt ihr in einem offenen Brief vonFerdinand* lesen – zunächst zeigen wir euch jedoch diesen Screenshot – zu dem es nichts zu sagen gibt:

Dieser Ferdinand* wird in Österreich als Künstler gefeiert und hoch gelobt und soll angeblich bald ein eigenes Museum in Wien erhalten. Zitieren wir einige Sätze aus diesem öffentlichen Brief der hochgelobten Person:

  1. «Nehmen Sie das bitte nicht persönlich, liebe Journalistin und liebe FPÖ, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Euch beiden jemand ins Gehirn geschissen hat

Anmerkung FASA: Was für eine tolle Wortwahl – läuft dies auch unter Kunst?

2. «Liebe FPÖ: wenn Sie sich wirklich Sorgen machen um die sexuelle Gewalt gegen Kinder, dann empfehle ich einen Blick ins Internet, das mit kinderpornografischen Darstellungen überflutet ist, oder in die lange Geschichte der Gewalt und des Missbrauchs von Kindern in kirchlichen und staatlichen Heimen und Psychiatrischen Anstalten. Wenn es Ihnen wirklich um das Wohl der Kinder geht, hätten Sie hier ein reiches Betätigungsfeld, und Sie könnten zur Abwechslung mal etwas Vernünftiges tun

Anmerkung FASA: Eine typische Umkehrung der Tatsachen.

3. «Und nun zu Ihnen, Frau Journalistin: dass Sie mich und meine Kunst hassen, sei Ihnen unbenommen, Sie sollten aber, in Ihrem eigenen Interesse, aufpassen, dass Ihre Hassgefühle, Ihre ohnehin überschaubaren journalistischen Qualitäten, nicht auf ein noch tieferes Niveau sinken lassen. Dieser Schulterschluss mit den rechten Bilderstürmern wird Ihnen jedenfalls keinen Staatspreis für Kunstkritik einbringen

Anmerkung FASA: Liebliche Worte eines so gefeierten Künstlers, unglaublich!

4. «Meine Arbeiten sind seit einem halben Jahrhundert weltweit ausgestellt und publiziert worden, und unabhängig ob jemandem mein Stil gefällt oder nicht, das Anliegen meiner Kunst war den Menschen immer klar. Bisher hat mich jedenfalls noch nie jemand der Nazi- oder Pädo-Propaganda bezichtigt, dazu mussten erst die Oberösterreichische FPÖler und eine Spinnerin aus Wien kommen, um das aufzudecken.»

Anmerkung FASA: Liebliche Worte Teil 2 – ist das ebenfalls Kunst oder akzeptiert man dies in Österreich, besonders weil der Schreiberling eine so hoch gelobte Person ist?

Es gibt in Österreich jedoch Unterstützer, die sich empören, dass Stimmen der Kritik gegen Ferdinand* aufkommen:

5. «Und zu guter Letzt, will ich Ihnen auch die Stimme unseres Bundespräsidenten nicht vorenthalten, der mir vor kurzem schrieb:

    «Lieber Herr .. Ihr künstlerisches Schaffen hat immer wieder zu intensiven Diskussionen geführt, weil es gesellschaftliche und politische Fragestellungen aufgreift und sich einmischt. Ihre Bilder verunsichern, rütteln auf und nötigen geradezu, über Missstände eingehend nachzudenken. Damit sind Sie ein Beleg für die Sprengkraft, die Kunst innezuwohnen vermag. Dies wird besonders im öffentlichen Raum deutlich, so wie gerade jetzt durch Ihre neuerliche Gestaltung des Wiener Ringturmes. Ich möchte Ihnen für dieses sicherlich nicht immer komfortable Engagement danken und Ihnen – gleichsam von Donaldist zu Donaldist – Gesundheit und Schaffenskraft wünschen. Mit meinen besten Grüssen, Ihr Alexander Van der Bellen“»

Wer dies nicht glauben kann, hier der nächste Beweis – der o.e. Text vom Oktober 2023 als Screenshot:

Jeder soll für sich selbst entscheiden, was da genau in Österreich abgeht und ob Ferdinand* tatsächlich etwas mit Scientology zu tun hat oder nicht. Und jeder soll ebenfalls für sich entscheiden, ob Scientology in Österreich«…zum Teil als gemeinnützige Gesellschaften» anerkannt sind.

Wir haben sehr viele Beweise gesammelt, aber uns fehlt der offizielle Beweis der o.e. Gemeinnützigkeit von Scientology in Österreich. Falls jemand das offizielle Dokument / eine Bestätigung hat, so wären wir sehr froh darüber. In diesem Fall würden wir nämlich unseren Artikel dementsprechend umschreiben.

Und Peter Reichelt hat uns noch folgendes mitgeteilt:

«Nachdem der Beschluss P.N. und gegen mich ausgegangen ist, hat News am nächsten Tag dennoch den ganzen ersten Artikel im Internet gelöscht. Er ist nicht mehr auffindbar. Die hatten wohl die Angst, dass ich etwa Strafanzeige wegen Verleumdung und Beleidigung erstatte…». Ohne Worte…

Und wie lautet die LRH-Richtlinie / HCO Policy «Safe Point» vom 1. April 1982 betr. Unterwanderung:

«Die wichtigste Massnahme, um einen „sicheren Punkt / Unterwanderung“ zu machen, besteht darin, sorgfältig und akribisch herauszufinden, wer genau die „Platzhirsche“ in diesem Gebiet in finanziellen und politischen Kreisen sind, wer mit ihnen zusammenarbeitet und welche Verbindungen sie haben, und was sie jeweils ablehnen. Eine Handvoll Verbündeter mit beeindruckend klingenden Titeln und Positionen ist nicht genug.

Die Durchführbarkeit hängt davon ab, dass alle Bereiche und Personen, die die Operation beeinflussen könnten, unter PR-Kontrolle stehen

Wurde diese Safe Point Policy auch in Österreich erfolgreich umgesetzt?

Der Humor darf bei diesem trockenen Thema nicht fehlen – das Bild und die Aussagen gefallen uns äusserst gut, wir beziehen dies jedoch nicht auf die nachstehend erwähnte Partei.

Ein Kommentar zu “AT – Wien: Wie steht es mit der Pressefreiheit in Österreich? Darf ein hochgelobter Künstler, dem seit Jahrzehnten eine Verbindung zur Psychosekte Scientology nachgesagt wird, nicht kritisch hinterfragt werden? Und wer schützt wen?

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