
Seit wir viele Blog-Artikel über die Unterwanderung schreiben, haben wir nicht nur etliche «likes» sondern auch tolle Reaktionen erhalten. Gerne rufen wir noch einmal in Erinnerung, dass es eine Möglichkeit gibt, sich von Scientology zu distanzieren, indem ihr eine sogenannte Schutzerklärung auf euren Webseiten veröffentlicht.
Leider treiben sehr viele Scientologen ihr Unwesen in verschiedenen Branchen:
Immobilien, Werbeagenturen, IT, Sportvereine, Schulen, Kitas, Altersheime, Ärzte aller Arten, Zahnärzte, Therapeuten aller Arten, Coaching, Nachhilfe-Institute, Gärtner, Maler / Gipser usw.
Eine Schutzerklärung schafft nicht nur Transparenz, sie zeigt auch, dass Bereitschaft darüber besteht, über die Psychosekte Scientology zu sprechen. Und da merkt man sehr rasch, ob man mit einer Scientologin oder einem Scientologen spricht, glaubt es uns.
Klar ist aber auch, dass so kein Schutz vor anderen Formen religiöser oder weltanschaulicher Einflussnahme gegeben ist und es liegt auf der Hand, dass es mit so einer Erklärung zwar keine 100 % Garantie gibt, aber solltet ihr feststellen, dass aktive Scientologen eine solche Schutzerklärung fälschlicherweise veröffentlichen würden, dann wendet euch an die Presse, Religionsexperten oder wendet euch an uns. Wir haben sehr viele Quellen, um dies bis in’s kleinste Detail zu prüfen.
Es gibt verschiedene Schutzerklärungen und selbstverständlich steht es allen frei, ob und mittels welcher Erklärung sich Firmen, Vereine, Coaches etc. sich so von Scientology und von ihren Techniken (ganz wichtig!) distanzieren. Hier nun sechs Beispiele:
- Schutzerklärung einer Kita auf https://betriebskitas-bawu.phorms.de/de/impressum/
ABGRENZUNGSERKLÄRUNG
Im Hinblick auf die Diskussion über mögliche Einflüsse der Sekte „Scientology“ im Bildungsbereich informiert die Phorms Education SE, dass sie sich seit ihrer Gründung ausdrücklich von der Sekte „Scientology“ und ihren Praktiken distanziert.
Bei Phorms Education hat jeder Mitwirkende in Entscheidungsgremien und jeder Mitarbeiter in den Schulen und in der Zentrale bereits bei Vertragsschluss die „Persönliche Schutzerklärung“ gegen die Sekte „Scientology“ schriftlich abgegeben. Inhalt dieser Erklärung ist die Ablehnung der Sekte, ihrer Praktiken und Techniken sowie deren Weitervermittlung. Die Erklärung wird in dieser Form von den Sektenbeauftragten der Länder und dem Verband der Privatschulen empfohlen.
- Schutzerklärung Beratungsleistungen, kurz und knackig auf www.zgs-consult.de:
Hiermit erkläre ich an Eides Statt, dass ich nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwende, lehre oder in sonstiger Weise verbreite. Bei einem Verstoß ist die zgs consult GmbH berechtigt, die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
- Schutzerklärung des Projekts www.helpandlearn.com, welches sich an Erstsemester richtet:
Referat für Bildung und Sport, Landeshauptstadt München
1. Erklärung zum Vergabeverfahren Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: Der Bewerber/Bieter versichert, – dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt; – dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrages eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrages eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrages unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1, sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
- Schutzerklärung auf www.weltanschauungsfragen.de:
Aus Sorge vor scientologischer „Unterwanderung“ wurde vor einigen Jahren der Ruf nach einer juristisch verbindlichen „Schutzklausel“ laut. Seitdem sind verschiedene Erklärungen als Muster auf dem Markt. Der Wert einer solchen Klausel ist umstritten, zumal neben dem Wunsch vor unlauterer Missionierung oder Einflussnahme des Vertragsgebers auch Rechte des Vertragsnehmers berührt sind, die nicht unbedingt mit einer solchen Klausel ausgesetzt werden. Auch ist mit einer Scientology-Schutzklausel kein Schutz vor anderen Formen religiöser oder weltanschaulicher Einflussnahme gegeben. Jede vertragliche Klausel ist schließlich immer nur so gut, wie Vertrauen, Kenntnisstand und Wissen um das eigene Profil das Vertragsverhältnis unterfüttern.
In jedem Falle ist es dringend geboten, vor der Anwendung der Schutzklausel den Rechtsbeistand Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen!
- Beispiel für die sogenannte Technologieerklärung:
Ich, die / der Unterzeichnende erkläre,
- dass ich bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeite,
- dass weder ich noch meine Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und / oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen,
- dass ich die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung Unternehmens (zur Durchführung meiner Seminare) ablehne,
- dass ich eine künftige Veränderung in dieser Hinsicht umgehend und unaufgefordert mitteilen werde,
- dass falls sich, auch später, herausstellt dass eine dieser Aussagen unwahr ist, Sie dies zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt sowie zu einer Vertragsstrafe von EURO…
Wichtig: es geht in den Erklärungen um die Ablehnung von Techniken / einer Technologie, nicht um die Ablehnung eines Bekenntnisses (u.a. gemäß Art. 4 GG besteht Religionsfreiheit. Zudem kann es auch ein Recht auf Verschweigen des eigenen religiös-weltanschaulichen Bekenntnisses geben)!
- Schutzerklärung auf https://www.sysquanco.com/www.sysquanco.com/scientologyerkl%C3%A4rung
«Die angebotenen Leistungen erfolgen in sensiblen Bereichen, deshalb erklären wir hiermit verbindlich und ausdrücklich, dass wir nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (z.B. der Technology zur Führung eines Unternehmens) und / oder sonst einer mit Scientology zusammenhängenden Technologien bei der Planung und der Durchführung unserer Dienstleistungen arbeiten, sondern diese Technologien vollständig ablehnen.
Kein Partner des Instituts / Firma / Verein etc. hat Schulungen, Kurse oder Seminare nach den genannten Technologien besucht und wirbt grundsätzlich nicht dafür
- ist nicht Mitglied der IAS (International Association of Scientologists);
- ist nicht Mitglied der WISE (World Institute of Scientology-Enterprises);
- ist nicht Mitglied der ABLE (Association for better Living and Education);
- ist nicht Mitglied der Scientology Church;
- ist nicht weisungsgebunden an Anordnungen einer Organisation, die in irgendeiner Weise die Hubbard’sche Technologie und Lehre verbreitet oder verwendet;
- ist mit dem Datenabgleich aller von Scientology veröffentlichten Listen bezüglich einer Mitgliedschaft einverstanden;
- das Institut arbeitet nur mit Partnern, die eine Anti-Scientology-Erklärung unterzeichnet haben.
Ein guter Schutz hat sehr wohl eine starke Wirkung!

3 Kommentare zu „Scientology Schutzerklärung“